Fahrzeughandel, Landesgremium

Verbesserungen für den Fahrzeughandel bei der 34. StVO-Novelle (Raserpaket)

Lesedauer: 1 Minute

04.08.2023

Das Bundesgremium brachte im Rahmen der Gesetzesbegutachtung zum neuen Raser-Gesetz die verfassungsrechtlichen Bedenken ein, dass Eigentumsrechte nicht ausreichend verankert worden sind und hier Regeln geschaffen werden müssen, durch welche der vom Lenker abweichende Eigentümer - wie z.B. bei Leasing- und Vorführwägen - geschützt wird. Darauf wurde reagiert und die verfassungsmäßigen Eigentumsrechte wurden berücksichtigt.