Detailansicht eines weißen Elektroautos beim Tanken, Overlay grüner leuchtender Linien
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Entsorgungs- und Ressourcenmanagement, Fachgruppe

Förderung für E-Mobilität

Für Mitglieder der Fachgruppe Entsorgungs- und Ressourcenmanagement Wien in der Höhe von € 5.000. - inkl. USt. 

Lesedauer: 2 Minuten

26.09.2024

Alternative Antriebsformen werden immer wichtiger. Dazu gehören E-Mobilität und Wasserstoff. Unseren Mitgliedern soll der Umstieg auf alternative Antriebsformen wie Wasserstoff, Strom erleichtert werden; daher gewähren wir einen Zuschuss für die Neuanschaffung von KFZ. 
Gefördert werden soll der Ankauf von insgesamt 40 Neufahrzeugen mit alternativem Antrieb (E-Mobilität, Wasserstoff), wobei eine „Haltefrist" von 2 Jahren strikt einzuhalten ist. 

Der Zuschuss beträgt jeweils € 5.000.- inklusive Umsatzsteuer pro Mitglied und dieser wird unter notarieller Aufsicht vergeben, sofern sich mehr als 40 Mitglieder um einen solchen Zuschuss bewerben.

Förderfähige Fahrzeuge:

  • Fahrzeuge mit max. 4,2 Tonnen HZG
  • 40 Förderungen zu je € 5.000.- inklusive Umsatzsteuer

Es gelten folgende Bestimmungen:

Es besteht die Verpflichtung, das geförderte Fahrzeug über die Dauer der „Haltefrist" von 2 Jahren ab Zusage der Förderung mit dem Logo der Fachgruppe 701 zu branden. Gefördert werden nur Neufahrzeuge. 

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach der Zulassung des Fahrzeuges. Pro Mitglied kann nur eine Förderung beantragt werden. Der Gewerbeschein muss aufrecht und die Grundumlage einbezahlt sein. Es dürfen keine Rückstände an Grundumlagen gegeben sein. Die Zuteilung erfolgt unter notarieller Aufsicht, sofern sich mehr als 40 Mitglieder melden. 

Das Mitglied muss sich mittels Antragsformular um eine Förderung bewerben. 
Es muss ein Kaufvertrag vorgelegt werden, um an der Verlosung (sofern sich mehr als 40 Mitglieder melden) teilnehmen zu können. (Datum des Kaufvertrages ab dem Datum der ersten Aussendung des Newsletters der Fachgruppe). 
Einreich-Zeitraum (Termin der ersten Aussendung der Fachgruppe an Mitglieder bis Kaufvertragsunterzeichnung spätestens Ende Juni 2023).

NEU! Förderung von E-Mobilität bei Leasing KFZ 

Die bereits bestehende Förderung der Fachgruppe kann nun analog auch bei der Anschaffung von Leasing KFZ in Anspruch genommen werden. Anträge auf Förderungen können in der Fachgruppe eingebracht werden, wenn der Leasingvertrag in der Zeit zwischen 11.April 2023 (Datum der Beschlussfassung) und nicht nach dem 31.12.2023 abgeschlossen wurde. Der Antrag muss spätestens am 31. Jänner 2024 in der Geschäftsstelle eingelangt sein. 
Gefördert werden soll der Erwerb von insgesamt 40 Neufahrzeugen mit alternativem Antrieb (E-Mobilität, Wasserstoff) auf Basis eines Leasingvertrages, wobei eine Haltefrist von 2 Jahren einzuhalten ist. 

Der Zuschuss beträgt jeweils € 5.000,- (fünftausend) pro Mitglied und dieser wird unter notarieller Aufsicht vergeben, sofern sich mehr als 40 Mitglieder um einen solchen Zuschuss bewerben. 

Förderfähige Fahrzeuge: 

  • Fahrzeuge mit max. 4,2 Tonnen HZG
  • 40 Förderungen zu je € 5.000. - inklusive Umsatzsteuer

Es gelten folgende Bestimmungen:

Es besteht die Verpflichtung, das geförderte Leasingfahrzeug über die Dauer der 
„Haltefrist" von 2 Jahren mit dem Logo der Fachgruppe 701 zu branden. Gefördert werden nur Neufahrzeuge. 

Ein Mitglied, das bereits eine Förderung für den Ankauf eines Kraftfahrzeuges im Sinne des Beschlusses vom 24.11.2022 erhalten kann, ist von der Förderung auf Basis eines Leasingvertrages (Beschluss vom 11.4.2023) ausgeschlossen.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach der Zulassung des Fahrzeuges. Pro Fachgruppen­mitglied kann nur eine Förderung beantragt werden. Der Gewerbeschein muss aufrecht und die Grundumlage einbezahlt sein. Es dürfen keine Rückstände an Grundumlagen gegeben sein. Die Zuteilung erfolgt unter notarieller Aufsicht, sofern sich mehr als 40 Mitglieder melden.