Personen in Businesskleidung stehen zusammen und halten dabei Teller mit Fingerfood und Tassen in den Händen, im Hintergrund stehen weitere Personen in einem modernen Pausenraum
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Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie, Fachgruppe

Club BH – Neujahrsempfang der Buchhalter:innen 2024

Erfolgreiche Veranstaltung zu aktuellen Personalverrechnungs-Neuerungen

Lesedauer: 1 Minute

08.02.2024

Am 23. Januar 2024 versammelten sich zahlreiche Buchhaltungs-Profis auf Einladung von Mag. Thomas Stefan Wurst, Berufsgruppensprecher Rechnungswesenexpert:innen der UBIT Wien: „Ich freue mich, ein volles Haus und einen geschätzten Stammgast bei uns zu begrüßen: Mit den Erläuterungen von Mag. Rainer Kraft sind wir bestens gerüstet, was die geänderten gesetzlichen Vorschriften betrifft.“ Mag. Rainer Kraft, Arbeitsrechts- und Personalverrechnungsexperte, gab einen kompakten Streifzug durch die Änderungen in der Personal- und Lohnverrechnung: Kraft sprach über Änderungen bei Karenz und Elternteilzeit, die neue Kinderreha-Karenz und Themen wie Kostenersatz für etwaigen Urlaubsstorno und dem abgabenrechtlichen Umgang mit Firmenelektrofahrzeugen. Mit einer Mischung aus Fachwissen und praktischen Beispielen tauchte Kraft tief in die Materie ein, um den Zuhörern die komplexen Zusammenhänge verständlich zu machen. Anhand von praxisnahen Einblicken wurden die vielfältigen Veränderungen beleuchtet, die das Jahr 2024 buchhalterisch mit sich bringt.

Anreize für Pensionist:innen, die länger arbeiten wollen

Die Veranstaltung bot Buchhaltungs- und Personalverrechnungs-Profis eine Fülle von Informationen zu arbeitsrechtlichen Neuerungen. Besonders im Fokus standen Themen wie Änderungen im Sozialversicherungs- und Steuerrecht. Mag. Kraft ging auf die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge und die Beitragsreduktion für erwerbstätige Pensionist:innen ein: Diese Maßnahme soll Anreize schaffen, auch nach Erreichen des Regelpensionsalters weiterhin zu arbeiten und damit dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Ebenfalls diskutiert wurden die Anhebung des Regelpensionsalters bei Frauen und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Altersteilzeit. Diese Novelle integriert auch neue Pflichten: „Die Pensionsversicherungsanstalt muss künftig Informationen an Personen ab 55 Jahren versenden, um über Pensionsmöglichkeiten zu informieren, ab dem Alter von 57 Jahren sind Beratungsgespräche bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) vorgesehen“, sagt Kraft.

Service für UBIT-Mitglieder

Kraft illustrierte die Anpassungen der Sachbezugswerte-Verordnung mit anschaulichen Beispielen und bot wertvolle Hilfestellungen für die praktische Umsetzung wie Werte-Karten, einer handlichen Übersicht über die arbeitsrechtlichen Daten im Jahr 2024, die auch online abgerufen werden können.

Abgabenfreie Teuerungs- und Mitarbeiter:innenprämien

„Es ist mir wichtig, dass Sie nicht mit unrealistischen Vorstellungen rausgehen“, betonte Mag. Kraft im Hinblick auf abgabenfreie Teuerungs- und Mitarbeiter:innenprämien, die medial beworben werden und erklärte die buchhalterischen Zusammenhänge. Vorlagen zu Einzelvereinbarung und Betriebsvereinbarung über die Gewährung einer abgabenfreien Mitarbeiter:innenprämie finden Sie online