Energie
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Energieeffizienz als Gebot der Stunde

Eine Novellierung des Bundes-Energieeffizienzgesetz ist Mitte letzten Jahres in Kraft getreten. Dieses verpflichtet große Unternehmen, ihren Energieverbrauch zu senken.

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Aktualisiert am 20.02.2024

Mit der Reform des Energieffizienzgesetzes (EEffG) wurde eine EU-Richtlinie umgesetzt, die zum Ziel hat, den Energieverbrauch in der Europäischen Union zu reduzieren. Dies dient zum einen den Schutz der Umwelt und der Ressourcen. Zum anderen soll so Energieknappheit entgegengesteuert werden. Laut dem EEffG gilt es, den österreichweiten Energieverbrauch bis Ende 2030 auf 920 Petajoule (PJ) zu senken. Zum Vergleich: Im Jahr 2022 belief sich dieser laut Statistik Austria auf 1066 PJ. Dieses Gesetz richtet sich nicht nur an Bundesbehörden und Energieversorger, sondern auch Großunternehmen werden hier in die Pflicht genommen.

Betroffene Unternehmen

Als Großunternehmen gelten jene Betriebe, die mehr als 249 Mitarbeiter beschäftigen und der Umsatz 50 Millionen Euro übersteigt bzw. wenn ihre Bilanzsumme über 43 Millionen Euro liegt. Im Falle von Unternehmen, die zu über 50 Prozent im Eigentum eines anderen Unternehmens sind, werden diese dem Mutterunternehmen (Konzernbetrachtung) zugordnet. Klein- und Mittelbetriebe sind davon nicht betroffen. Einsparungsmaßnahmen hinsichtlich des Energieverbrauchs erfolgt hier auf freiwilliger Basis und ist mit keinerlei Meldepflichten verbunden.

Verpflichtungen

Betroffene Unternehmen sind damit verpflichtet, entweder alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen zu lassen oder ein dementsprechendes Managementsystem zu implementieren, welches die Anforderungen dieser Audits deckungsgleich erfüllt. Der erste standardisierte Kurzbericht über die durchgeführten Audits ist bis 30. November 2024 bei der zuständigen Monitoringstelle zu melden. Diese wurde neue eingerichtet und ist nicht mehr wie bisher bei der Österreichischen Energieagentur angesiedelt, sondern die E-Control wurde als zuständige Behörde bestellt.