Richterhammer liegt auf mehreren Büchern auf hölzernen Untergrund
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Lohnpfändung: Was Arbeitgeber zu tun haben

Bei Einlangen einer Lohnpfändung wird der Arbeitgeber zum Drittschuldner und muss einigen Pflichten nachkommen.

Lesedauer: 2 Minuten

Aktualisiert am 18.10.2023

Bei einer Lohnpfändung wird das Entgelt des Mitarbeiters vom Gläubiger (z.B. Kreditinstitut) aufgrund einer Zwangsvollstreckung beansprucht. Der Arbeitgeber ist dabei, ab Einlangen eines Zahlungsverbotes, verpflichtet, das Existenzminimum zu ermitteln und den pfändbaren Betrag solange an den oder die Gläubiger zu überweisen, bis die Schuld des Arbeitnehmers getilgt ist.


Tag der Zustellung essenziell

Der Tag der Zustellung des Zahlungsverbotes ist von besonderer Bedeutung: Dieser ist ausschlaggebend für den Rang des Pfandrechtes. Für den außergewöhnlichen Fall, dass mehrere Zahlungsverbote am selben Tag einlangen, haben alle Pfandrechte den selben Rang und sind gleichzeitig zu bedienen. Wenn das gepfändete Arbeitseinkommen nicht ausreicht, um alle Forderungen zu tilgen, sind die Forderungen samt Nebengebühren nach dem Verhältnis ihrer Gesamtbeträge zu tilgen.


Drittschuldnererklärung abgeben

Um dem betreibenden Gläubiger einen Einblick in die dem Arbeitnehmer zustehenden Entgeltforderungen zu ermöglichen, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, innerhalb von vier Wochen ab Zustellung des Zahlungsverbotes eine Drittschuldnererklärung abzugeben. Diese enthält Angaben über den Umfang des Entgeltsanspruchs und eventuell bestehender Vorexekutionen. Für die Drittschuldnererklärung gibt es ein amtliches Formular, das auf der Homepage des Justizministeriums unter www.justiz.gv.at zum Download oder zur elektronischen Eingabe zur Verfügung steht.

Wann der Arbeitgeber haftet

Wenn der Arbeitgeber seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Abgabe der Drittschuldnererklärung nicht entsprechend nachkommt, haftet er dem betreibenden Gläubiger für jenen Schaden, der aus einer schuldhaften Nichtabgabe oder verspäteten Abgabe der Drittschuldnererklärung sowie einer vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtigen oder unvollständigen Beantwortung der Fragen entsteht. Seit der Exekutionsrechtsnovelle 2021 kann auch ein bestellter Verwalter mit dem Arbeitgeber als Drittschuldner Kontakt aufnehmen und diesen zur Abgabe der Drittschuldnererklärung auffordern.