Innung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure
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Nächster Schritt bei der Erneuerung der Lehre

Mitte Dezember wurden neue Ausbildungsverordnungen für fünf Lehrberufe veröffentlicht.

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Aktualisiert am 23.01.2024

Deren Berufsbilder wurden damit an aktuelle Entwicklungen und technische Veränderungen angepasst - ein wichtiger Schritt, um die Ausbildungsschiene Lehre attraktiv und am Puls der Zeit zu halten.

  • Elektrotechnik
    Sämtliche Module des Lehrberufs wurden auf den aktuellen Stand der Technik gebracht, weiters vier Spezialmodule neu strukturiert und benannt, um den technischen Anforderungen und betrieblichen Abläufen besser gerecht zu werden. Der Lehrberuf Elektrotechnik zählt zu den beliebtesten Berufsausbildungen bei Jugendlichen, die eine Lehre wählen. Elektrotechniker nehmen eine wichtige Rolle ein bei der Umstellung auf erneuerbare Energien. Die Neuerungen gelten seit 1. Jänner.

  • Fleischverarbeitung
    Fachliche Vertiefung, Einbeziehung neuer Trends wie Convenience und Spezialisierungen, Erweiterung der Inhalte um wirtschaftliche und digitale Grundkompetenzen. Gilt seit 1. Jänner.

  • Kosmetik (Kosmetologie)
    Die Lehrzeit wird von zwei auf drei Jahre verlängert - eine langjährige Forderung der Branchenvertretung. Damit können künftig alle berufsrelevanten Techniken und vertiefte Kompetenzen vermittelt werden. Der Fokus auf Hygiene und Gesundheit wird verstärkt. Gilt ab 1. Februar.

  • Fußpflege (Podologie)
    Auch hier wird die Ausbildungszeit ab 1. Februar 2024 auf drei Jahre ausgedehnt. Neue Schwerpunkte wurden gesetzt und Inhalte ergänzt. Das erlaubt auch in diesem Beruf, künftig alle berufsrelevanten Techniken umfassend zu vermitteln.

  • Kosmetik/Fußpflege
    Die bisherige Doppellehre wird ab 1. Februar 2024 in einem neuen vierjährigen Lehrberuf zusammengeführt.

Weiters wurden die bisherigen Ausbildungsversuche Tierärztliche Fachassistenz sowie Zahnärztliche Fachassistenz mit dem Tag der Kundmachung (15.12.2023) in Regellehrberufe übergeleitet.