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So wird E-Mobilität heuer gefördert

Das Förderprogramm zum Ausbau der Elektromobilität wurde prolongiert. Auch Betriebe können wieder davon profitieren.

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Aktualisiert am 09.04.2024

Knapp 115 Milliarden Euro hat der Bund heuer für die Weiterführung des Förderprogramms zum Ausbau der E-Mobilität bereitgestellt. Förderanträge sind seit 1. April möglich - bis längstens 31. März 2025, sofern die Mittel nicht schon vorher ausgeschöpft sind.

Förderung von E-Fahrzeugen

  • E-Pkw: Förderfähig sind nur soziale Einrichtungen, E-Fahrzeuge für Fahrschulen, E-Taxis sowie E-Carsharing.
  • leichte E-Nutzfahrzeuge, E-Leichtfahrzeuge, E-Zweiräder, E-Kleinbusse Gefördert werden 30 Prozent der Fahrzeugnettokosten (ohne Sonderausstattung) für max. zehn Fahrzeuge.

Der höchstmögliche Förderbetrag ist je nach Fahrzeugart individuell gedeckelt. Der zum Betrieb eingesetzte Strom muss ausschließlich aus erneuerbarer Energie kommen. Die Förderung setzt sich aus einem Bundesanteil und einem Förderanteil der Importeure bzw. Fahrzeughändler zusammen (außer bei ELeichtfahrzeugen und E-Bussen). Der Förderanteil der Importeure/Händler ist Voraussetzung für die Gewährung des Bundesanteils. Die Mobilitätsförderung ist nach Ankauf und erfolgter Übernahme zu beantragen. Das Rechnungsdatum darf höchstens neun Monate zurückliegen. Gebrauchte Fahrzeuge werden nichtgefördert. Ausnahme: Vorführfahrzeuge, die vor längstens 15 Monaten erstmals zugelassen wurden. Plug-in-Hybride und Elektrofahrzeuge mit Range Extender REX bzw. Reichweitenverlängerer REEV werden nicht mehr gefördert.

Seit heuer wird auch die Anschaffung folgender E-Fahrzeuge gefördert:

  • E-Busse
  • E-Nutzfahrzeuge (Klassen N2 und N3)
  • Elektrisch betriebene Sonderfahrzeuge

Wichtig: Für diese drei Fahrzeugarten ist der Förderantrag bereits vor dem Kauf zu stellen.

Förderung von Ladeinfrastruktur

Gefördert werden öffentlich und nicht öffentlich zugängliche, fix installierte E-Ladestationen(Standsäulen bzw. Wallboxen). Öffentlich zugängliche Ladestruktur muss eine Reihe von Kriterien erfüllen, z.B. muss sie in das E-Control- Ladestellenverzeichnis eingetragen werden und jederzeit zugänglich sein. Die Förderung beträgt 30 Prozent der umweltrelevanten Investitionskosten und ist leistungsabhängig gedeckelt. Der Strom muss aus erneuerbaren Energiequellen kommen. Die Förderung ist nach Umsetzung der Maßnahme (installiert und in Betrieb genommen) zu beantragen.

Förderung von Kombi-Maßnahmen

Neben Einzelmaßnahmen werden auch kombinierte Maßnahmen und klimafreundliche E-Mobilitätsprojekte gefördert. Die Berechnung der Förderung erfolgt maßnahmenabhängig entweder in Form eines Prozentsatzes der förderfähigen Investitionsmehrkosten oder als Pauschale. Förderungen für Kombi- und Mobilitätsprojekte müssen vor der Umsetzung beantragt werden.