Weiße europäische Steckdose mit schwarzen Stecker auf grüner Wand
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Energieeffizienzgesetz

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Das Energieeffizienzgesetz wurde am 11. August 2014 im Bundesgesetzblatt kundgemacht und trat mit 1. Jänner 2015 in Kraft.

Damit werden Energielieferanten jährlich ab 1.1.2015 zur Einhaltung von Energieeinsparungsmaßnahmen in Höhe von 0,6 % des Energieabsatzes vom Vorjahr an den Endkunden verpflichtet.

Prüfung von Energieeffizienzmaßnahmen durch die Monitoringstelle

Die Monitoringstelle tritt an ausgewählte Unternehmer mit der Aufforderung heran, Nachweisdokumente zu den gesetzten Maßnahmen aufgrund des EEffG zu übermitteln.

Was ist zu tun? » Prüfung von Energieeffizienzmaßnahmen 

Nationale Monitoringstelle eingerichtet

Die Österreichische Energieagentur hat im Auftrag des Wirtschaftsministeriums die Nationale Energieeffizienz-Monitoringstelle gemäß Energieeffizienz-Gesetz eingerichtet.

Informationen über Verpflichtungen und Meldefristen erhalten Sie per Telefon-Hotline (Tel. +43 (0)1 586 15 42 649 201) oder auf der Website der Monitoringstelle.

RichtlinienVO zum Energieeffizienzgesetz wurde kundgemacht

Am 27.11.2015 wurde die Richtlinienverordnung zum Energieeffizienzgesetz (EEffG) vom Wirtschaftsministerium gemeinsam mit BMLFUW und BMASK beschlossen und trat mit 1. Jänner 2016 in Kraft.

Stand: 22.02.2023