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Sparte Industrie

Energie

Lesedauer: 5 Minuten

07.05.2024

Webinar "Klimaneutrale Industriestadt Linz 2040 - Was bedeutet die neue städtische Strategie für Ihr Unternehmen?"

Die Stadt Linz hat sich zum Ziel gesetzt, bis spätestens 2040 klimaneutral zu sein. Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, muss der gesamtstädtische Treibhausgasausstoß im Vergleich zum Basisjahr 2019 um mindestens 90 Prozent reduziert werden.

Im März 2024 wurde im Gemeinderat der Stadt Linz das Konzept „Klimaneutrale Industriestadt Linz 2040“ beschlossen, das den Pfad zur Klimaneutralität skizzieren soll. Es umfasst unter anderem eine Treibhausgasbilanz, ein Treibhausgasmonitoring und einen Maßnahmenkatalog.

  • Welche Auswirkungen hat die Strategie auf mein Unternehmen?
  • Welche Maßnahmen setzt die Stadt Linz in ihrem eigenen Wirkungsbereich?
  • Welche Rahmenbedingungen schafft die Stadt Linz, um mein Unternehmen bei der Dekarbonisierung zu unterstützen?

Der Projektleiter der Studie, Herr Oliver Schrot PhD MSc, wird die wichtigsten Leitlinien des Konzepts präsentieren und im Anschluss für Ihre Fragen zur Verfügung stehen. Hr. Schrot ist Klimakoordinator der Stadt Linz sowie Abteilungsleiter Wirtschaft, Innovation, Klimaschutz und EU.

Das Webinar der WKOÖ Sparte Industrie sowie der WKOÖ Bezirksstelle Linz-Stadt findet am Montag, den 27. Mai 2024 von 11:00 - 12:00 Uhr statt. Bitte melden Sie sich unter folgendem Anmeldelink an.





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Mit 1.1.2027 soll der Europäische Emissionshandel II (ETS II) in Kraft treten. Dieser beinhaltet eine CO2-Bepreisung für die Sektoren Gebäude, Verkehr sowie Industrie- und Gewerbebetriebe außerhalb des ETS I. Die Bepreisung wird, wie derzeit bereits im Nationalen Emissionshandels-Gesetz (NEHG) beim Inverkehrbringer von Brennstoffen schlagend. Damit soll beispielsweise ein Anreiz für die Umstellung von Heizsystemen im Gebäudebereich bzw. die Umstellung des Verkehrsbereichs auf klimaneutrale Kraftstoffe vorangetrieben werden.

Zwar startet das System erst mit 1.1.2027, jedoch werden erste Berichtspflichten bereits für das Jahr 2024 schlagend. Um einen ersten Überblick darüber zu geben, welche neuen Verpflichtungen aus diesem System resultieren, findet am 13.5.2024 ein Webinar der Wirtschaftskammer Österreich in Kooperation mit dem Bundesministerium für Finanzen statt. Allfällige Spezialmaterien sollen in der Folge in weiteren Terminen direkt adressiert werden.

Das Webinar findet wie folgt statt:

Wo: online

Wann: 13.5.2024 von 15:00 bis 16:30 Uhr

Anmeldung: Geöffnet bis 9.5.2024 um 23:45 Uhr unter folgendem Link 

Einwahl-Link: Wird am 10.5.2024 ausgesandt

Die Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft weist auf die Veröffentlichung des folgenden Begutachtungsentwurfs hin:

Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013 (GSNE-VO 2013) – 2. Novelle 2024

[hier öffnen]

  • Mit dem vorliegenden Entwurf werden die kapazitätsbasierten sowie die mengenbasierten Netznutzungsentgelte für sämtliche Ein- und Ausspeisepunkte des Fernleitungsnetzes auf Basis der in Anlage 3a beschriebenen Referenzpreismethode 2025-2027 festgelegt.
  • Mit dem Entwurf werden auch die Multiplikatoren sowie die Abschläge für unterbrechbare Kapazität festgelegt.
  • Das geplante Inkrafttreten der neuen Entgelte ist der 1. Jänner 2025.

Das Thema befindet sich in einer seit Jänner 2024 laufenden Konsultation. Nach der Konsultation wurden nun von der E-Control einige Verbesserungen vorgeschlagen. Insbesonders ist der für die Gasimporte so wichtige „Entry-Tarif“ für alle Entries in gleicher Höhe vorgeschlagen und die noch massiven Teuerungen aus Deutschland und Italien konnten vermindert werden - z.B. aus Deutschland „nur“ noch um 34 Prozent teuer ab 2025 (nicht mehr um 206 Prozent); aus Italien „nur“ noch um 33 Prozent (statt 330 Prozent). Demgegenüber steht freilich nun eine noch stärkere Erhöhung des „Exits“ in die Verteilernetzebene, was in der Vorbegutachtung  bereits kritisiert wird.

VORBEGUTACHTUNG

Der Input für die Tariffestsetzung – also die Kosten der beiden Fernleitungsnetzbetreiber – ist bei den gleichzeitig sinkenden Mengen entscheidend für die Höhe der Tarife. In der 4. Regulierungsperiode betrugen die Kosten knapp 405 Mio. EUR und für die kommende Periode sind knapp 300 Mio. EUR angesetzt. In der letzten Periode betrug der Anteil der Kosten für „systeminterne“ Nutzung (von inländischen Kunden zu tragen) 6,5 Prozent. In der Konsultation der RPM war der Anteil in Höhe von 27,8 Prozent vorgesehen; lt. vorliegendem Entwurf wird der Anteil auf 22,8 Prozent reduziert. Die restlichen Kosten fallen für „systemübergreifende“ Nutzung an (von ausländischen Kunden zu tragen). Der Inlandsanteil wird somit rd. 68,4 Mio. EUR betragen (Vorperiode rd. 26,3 Mio EUR) und demnach rd. 160 Prozent höher als in der Vorperiode sein. Diese Kostensteigerung ist trotz der realisierten Einsparpotenziale äußerst kritisch zu sehen.

Wir haben bereits in der Stellungnahme zur Konsultation der Referenzpreismethode kritisch angemerkt, dass die darin ausgewiesene Steigerung der Entgelte in das Verteilernetz von mehr als 160 Prozent die inländischen Gaskunden massiv belasten wird. Die nunmehr vorgesehene Steigerung (nach Anwendung des Cap) in Höhe von 200 Prozent ist daher äußerst kritisch zu sehen und sollte dringend reduziert werden, um die massive Belastung des Wirtschaftsstandorts möglichst hintanzuhalten.

Positiv zu sehen ist, dass nunmehr – nach Berücksichtigung der Stellungnahmen - vorgesehen ist, dass bei allen Entry-Punkten der Tarif in gleicher Höhe festgelegt werden und damit keine Benachteiligung der alternativen Routen erfolgen wird.

Die APG lädt herzlich ein, an der Konsultationsphase der Netzreserve teilzunehmen.

Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen läuft von 26.04.2024 bis 07.06.2024.   

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Website der APG (https://markt.apg.at/netz/netzreserve/konsultation-netzreserve/).

Bis Anfang Juni sind wieder Einreichungen für den jährlich vergebenen Österreichischen Staatspreis für Klimawandelanpassung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und dems Klima- und Energiefonds möglich. Mit „CliA – Österreichischer Staatspreis für Klimwandelanpassung“ werden besonders wirksame und nachhaltige Lösungen im vorausschauenden Umgang mit den Folgen des Klimawandels ausgezeichnet, die zur guten Anpassungspraxis beitragen und Fehlanpassung vermeiden. In den Kategorien "Hochwasser/Starkregen", "Trockenheit" und "Hitze" - sowie heuer in der Sonderkategorie "Forschung" - können bis 03.06.2024 (12:00 Uhr) Projekte eingereicht werden. Die Teilnahmebedingungen finden sie hier.