Anträge - Militärgüter

Form und Inhalt

Lesedauer: 1 Minute

 

Anträge und Meldungen sind grundsätzlich in elektronischer Form zu stellen (Export Online Web Portal des BMDW).
Voraussetzung: Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten (BMDW-Formular) gem. § 50 AußWG.
 
Wenn nur wenige Anträge im Jahr anfallen oder wenn die technischen Voraussetzungen nicht vorhanden oder nicht funktionsfähig sind, ist ein schriftlicher Antrag in Papierform (Formular) weiterhin möglich.
 
Unterlagen
  • Endverbleibserklärung (Formular BMDW)
  •  technische Beschreibung der Güter, Datenblätter
 

Stand: 08.01.2020