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Carnet ATA für Peru

Ab 30. April 2024 gültig

Lesedauer: 1 Minute

08.04.2024

Mit 30. April 2024 kann das Carnet ATA für die vorübergehende Einfuhr von „Waren für Messen und Ausstellungen“ und „Berufsausrüstung“ in Peru verwendet werden.

Die völkerrechtlichen Grundlagen definieren die Begriffe Ausstellungen, Messen, Kongresse oder ähnliche Veranstaltungen grundsätzlich als Leistungsschauen des Handels, der Industrie, der Landwirtschaft oder des Handwerks. Prinzipiell ausgenommen sind jedoch Veranstaltungen und Ausstellungen privater Natur, die in Verkaufsstellen oder Geschäftsräumen zum Verkauf ausländischer Waren durchgeführt werden.

Die Istanbul-Konvention legt darüber hinaus auch fest, dass Waren, die unter diesem Verwendungszweck vorübergehend eingeführt werden, nicht verliehen, vermietet oder sonst gegen Entgelt verwendet werden dürfen. Weiters besteht das Verbot, die Waren vom Veranstaltungsgelände zu anderen Zwecken zu entfernen. 

Das Dokument ist in englischer oder spanischer Sprache auszufüllen. Eine Übersetzung kann verlangt werden, wenn das Carnet in einer anderen Sprache ausgestellt ist.

Alle Zollämter sind berechtigt, Carnet ATA innerhalb der regulären Amtsstunden abzufertigen.
Folgende Besonderheiten sind zu beachten:

  • Im Falle falscher Angaben zum Warenwert wird das Carnet ATA bei der Einfuhr (Import) zurückgewiesen!
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