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Offenlegung - Transparenz | Wirtschaftskammer OÖ

WKOÖ Funktionsentschädigungen, WKOÖ Rechnungsabschluss und Budgetvoranschlag sowie Wählergruppen-Förderung

Lesedauer: 2 Minuten

27.11.2025

Die Wirtschaftskammer Oberösterreich bekennt sich zu Transparenz gegenüber ihren Mitgliedern und der Öffentlichkeit. Dazu gehört auch die Offenlegung der Funktionsentschädigungen der Spitzenfunktionär:innen sowie des Rechnungsabschlusses und des Voranschlags.

Offenlegung der Höchstsätze für Funktionsentschädigungen der Spitzenfunktionär:innen der WKOÖ 

Die Mitglieder des Präsidiums der WKOÖ, die Obfrauen und Obmänner der Landessparten sowie deren Stellvertreter:innen, WIFI-Kurator:in sowie BST-Obmann/-frau erhalten für ihre Tätigkeit zwölf Mal im Jahr eine Funktionsentschädigung, die zu versteuern ist. Die Obergrenze der Entschädigung der Präsidentin bzw. des Präsidenten ist bundesverfassungsgesetzlich fixiert.

Gemäß § 10 Abs 1 lit 2 b des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionär:innen (BezBegrBVG) dürfen die monatlichen Bezüge der obersten Funktionär:innen der gesetzlichen beruflichen Vertretungen (= der Kammern) auf Landesebene höchstens 130% des Monatsbezugs eines Nationalratsabgeordneten gemäß § 1 Abs 1 BezBegrBVG betragen.

Die Funktionsentschädigungen der anderen Funktionär:innen sind § 10 Abs 2 BezBegrBVG zufolge im Rahmen dieser Obergrenze in Abhängigkeit vom jeweiligen Verantwortungs- und Aufgabenbereich sowie von Unterschieden in der Funktion bzw. Tätigkeit festzulegen.

Bei Zusammentreffen von zwei Funktionsentschädigungen gebührt die kleinere nur zur Hälfte. Sind beide Funktionsentschädigungen gleich groß, ist jede von ihnen um je ein Viertel zu kürzen. Jede weitere Funktionsentschädigung ist stillzulegen.

WKOÖ-Funktionsentschädigung 12x jährlich 

Funktion (WKOÖ)

Höchstgrenze 2025 

EUR 

Tatsächliche Entschädigung
ab 11/2025*
EUR 
Präsident:in14.075,82 6.976,50
Vizepräsident:in7.037,91           3.488,10
Spartenobmann/-frau4.926,54           2.277,80
Spartenobmann/-frau-Stv.2.463,27           1.138,90
WIFI-Kurator:in4.222,75           2.277,80
BST-Obmann/-frau2.815,16           1.622,10

* Aussetzung der Erhöhung seit 11/2025 aufgrund eines Beschlusses des Präsidiums


WKOÖ Rechnungsabschluss und Budgetvoranschlag

Wählergruppen-Förderung

Die Wirtschaftskammern haben den gesetzlichen Auftrag, die im jeweiligen Wirtschaftsparlament vertretenen Wählergruppen zu unterstützen (§§ 19 Abs 2 Z 5 und 31 Abs 3 Z 10 WKG). Mit der Wählergruppen-Förderung wird die demokratisch legitimierte Tätigkeit der im Wirtschaftsparlament vertretenen Wählergruppen im Rahmen der Selbstverwaltung der Wirtschaft unterstützt. Die Festlegung der Wählergruppen-Förderung erfolgt im Rahmen eines demokratischen Prozesses. Konkret werden Höhe und Aufteilungsschlüssel der Fraktionsförderung von den gewählten Vertreter:innen im Erweiterten Präsidium bzw. Präsidium der Kammer beschlossen.

Es ist gesetzlich klar geregelt, dass diese Gelder nicht an politische Parteien fließen oder für Parteizwecke verwendet werden dürfen. Das Geld dient ausschließlich für die Arbeit der Wählergruppen innerhalb der Wirtschaftskammer. Die wahlwerbenden Gruppen müssen einen Verwendungsnachweis erbringen und bestätigen, dass von den zur Verfügung gestellten Mitteln nichts an politische Parteien weitergeleitet wurde und dass aus diesen Mitteln keine Parteienfinanzierung erfolgte.  

WKOÖ Wählergruppen-Förderung gemäß Rechnungsabschluss 2024

Unterstützung der WählergruppenBetrag in EUR
Team Doris Hummer - Wirtschaftsbund OÖ (WB) 1.315.384,13
Freiheitliche Wirtschaft (FW) und Parteifreie 310.277,69
Grüne Wirtschaft (GW) 246.693,31
SWV - Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband OÖ 210.118,41
Liste der Oberösterreichischen Industrie (IV) 178.275,41
UNOS - Unternehmerisches Österreich  89.515,05  

 


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