Elektronisches Ursprungszeugnis
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Das elektronische Ursprungszeugnis (eUZ) ist ein online Service der Wirtschaftskammern Österreichs, mit dem österreichische Antragsteller via Internet nichtpräferenzielle allgemeine Ursprungszeugnisse beantragen können. Der Vorteil der elektronischen Antragstellung: Das Ursprungszeugnis kann ohne gleichzeitige Überprüfung der notwendigen Nachweise ausgestellt und beim Antragsteller selbst auf eigenen eUZ-Formularvordrucken ausgedruckt werden.
Die Wirtschaftskammern Österreichs bieten deshalb das eUZ-Service vor allem jenen Unternehmen an, die regelmäßig Ursprungszeugnisse benötigen und nach Erfahrungen im normalen Antragsverfahren in Papierform zuverlässig sind. Da der ordnungsgemäße Nachweis des Ursprungs für das eUZ nur mehr in größeren Zeitabständen kontrolliert wird, müssen die für die Beantragung von Ursprungszeugnissen zuständigen Personen mit den ursprungsrechtlichen Grundlagen sehr gut vertraut sein und sich auch über Neuerungen auf dem Laufenden halten.
Als zusätzlichen Sicherheitsvorteil bietet das eUZ mit dem Einspielen der Daten auf einer Verification Website der Internationalen Handelskammer (ICC), die Möglichkeit der Überprüfbarkeit der Gültigkeit durch den Empfänger!
Die Verwendung des eUZ-Service setzt den Abschluss einer eigenen eUZ-Vereinbarung (Richtlinie für die Ausstellung von allgemeinen (nichtpräferenziellen) Ursprungszeugnissen und dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen", gültig seit 10. Februar 2021) voraus. Vor Bewilligung dieser Vereinbarung, spätestens vor Aufnahme der elektronischen Beantragung, führt ein eUZ-Experte der Wirtschaftskammern Österreichs ein persönliches Gespräch mit den Ursprungszeugnis-Verantwortlichen beim Antragsteller.
Bei Interesse am eUZ-Service setzen Sie sich bitte mit Ihrer regional zuständigen Wirtschaftskammer in Verbindung.
Beantragung des eUZ
Stand: 19.01.2023