Offenlegung - Transparenz | Wirtschaftskammer Kärnten

WKK-Funktionsentschädigungen, WKK-Rechnungsabschluss und Budgetvoranschlag sowie Wählergruppen-Förderung

Lesedauer: 2 Minuten

Die Wirtschaftskammer Kärnten (WKK) bekennt sich zu Transparenz gegenüber ihren Mitgliedern und der Öffentlichkeit. Dazu gehört auch die Offenlegung der Funktionsentschädigungen der Spitzenfunktionäre sowie des Rechnungsabschlusses und des Voranschlags.

Offenlegung der Höchstsätze für Funktionsentschädigungen der Spitzenfunktionäre der Wirtschaftskammer Kärnten

Die Mitglieder des Präsidiums der Wirtschaftskammer Kärnten, die Obfrauen und Obmänner der Landessparten sowie deren Stellvertreter:innen und die Bezirksstellenobleute erhalten für ihre Tätigkeit zwölf Mal im Jahr eine Funktionsentschädigung, die zu versteuern ist. Die Obergrenze der Entschädigung des Präsidenten ist bundesverfassungsgesetzlich fixiert.

Gemäß § 10 Abs 1 Z 2b des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre (BezBegrBVG) dürfen die monatlichen Bezüge der obersten Funktionäre der gesetzlichen beruflichen Vertretungen (= der Kammern) auf Landesebene höchstens 130 % des Monatsbezugs eines Nationalratsabgeordneten gemäß § 1 Abs 1 BezBegrBVG betragen.

Die Funktionsentschädigungen der anderen Funktionär:innen sind § 10 Abs 2 BezBegrBVG zufolge im Rahmen dieser Obergrenze in Abhängigkeit vom jeweiligen Verantwortungs- und Aufgabenbereich sowie von Unterschieden in der Funktion bzw. Tätigkeit festzulegen.

Bei Zusammentreffen von zwei Funktionsentschädigungen gebührt die kleinere nur zur Hälfte. Sind beide Funktionsentschädigungen gleich groß, ist jede von ihnen um je ein Viertel zu kürzen.

WKK-Funktionsentschädigung 12x jährlich Brutto

Funktion (WKK)

Höchstgrenze 2023

EUR

Tatsächliche Entschädigung 2023

EUR

Präsident  12.834,34 6.976,50
Vizepräsident   3.488,10 2.325,40
Spartenobmann   3.416,70 2.277,80
Spartenobmann-Stv.   1.708,35 0,00
Bezirksstellenobmann  2.433,151.622,10


WKK Rechnungsabschluss und Budgetvoranschlag

Übersicht: WKK Rechnungsabschluss und Voranschlag 

Wählergruppen-Förderung

Die Wirtschaftskammern haben den gesetzlichen Auftrag, die im jeweiligen Wirtschaftsparlament vertretenen Wählergruppen zu unterstützen (§§ 19 Abs 2 Z 5 und 31 Abs 3 Z 10 WKG). Mit der Wählergruppen-Förderung wird die demokratisch legitimierte Tätigkeit der im Wirtschaftsparlament vertretenen Wählergruppen im Rahmen der Selbstverwaltung der Wirtschaft unterstützt. Die Festlegung der Wählergruppen-Förderung erfolgt im Rahmen eines demokratischen Prozesses. Konkret werden Höhe und Aufteilungsschlüssel der Fraktionsförderung von den gewählten Vertreter:innen im Präsidium der jeweiligen Kammer beschlossen.

Es ist gesetzlich klar geregelt, dass diese Gelder nicht an politische Parteien fließen oder für Parteizwecke verwendet werden dürfen. Das Geld dient ausschließlich für die Arbeit der Wählergruppen innerhalb der Wirtschaftskammer. Die wahlwerbenden Gruppen müssen einen Verwendungsnachweis erbringen und bestätigen, dass von den zur Verfügung gestellten Mitteln nichts an politische Parteien weitergeleitet wurde und dass aus diesen Mitteln keine Parteienfinanzierung erfolgte.  

WKK Wählergruppen-Förderung gemäß Rechnungsabschluss 2023 

Unterstützung der Wählergruppen Betrag in EUR
Österr. Wirtschaftsbund

801.496,28

Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband98.686,76
Freiheitliche Wirtschaft 147.780,76
Grüne Wirtschaft 49.343,36
Industriellenvereinigung 54.677,76
  1.151.984,92

Transparenz-Informationen anderer Wirtschaftskammern

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Stand: 11.06.2024

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