Offenlegung - Transparenz | Wirtschaftskammer Kärnten
WKK-Funktionsentschädigungen, WKK-Rechnungsabschluss und Budgetvoranschlag sowie Wählergruppen-Förderung
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Die Wirtschaftskammer Kärnten (WKK) ist Teil der unternehmerischen Selbstverwaltung in Österreich. Wir bekennen uns zu Transparenz gegenüber unseren Mitgliedern und der Öffentlichkeit. Dazu gehört auch die Offenlegung der Funktionsentschädigungen der Spitzenfunktionäre sowie des Rechnungsabschlusses und des Voranschlags.
Ehrenamtliche Funktionärsarbeit und Prinzipien der Selbstverwaltung
Alle etwa 900 Funktionäre der WK Kärnten sind selbst Unternehmer bzw. Unternehmerin und üben ihre Tätigkeit in der Standesvertretung ehrenamtlich aus. Nur in wenigen Spitzenfunktionen, die außergewöhnlichen Zeitaufwand erfordern, sind Aufwandsentschädigungen vorgesehen. Diese werden ausnahmslos zwölfmal jährlich als Bruttobetrag ausbezahlt, sind vom Bezieher zu versteuern und begründen weder einen Pensions- noch Abfertigungsanspruch.
Selbstverwaltung bedeutet, dass die Unternehmen selbst — also ihre gewählten Vertreterinnen und Vertreter — über die wichtigsten wirtschaftspolitischen und organisatorischen Angelegenheiten der Kammer entscheiden, nicht der Staat:
- wirtschaftspolitische Positionen
- Branchenstandards
- Budget und Gebühren
- Serviceleistungen der Kammern
- Der Staat überträgt Aufgaben an die Kammer: Der Staat schreibt die Mitgliedschaft vor (Körperschaft öffentlichen Rechts), mischt sich aber nicht in die laufenden Entscheidungen ein. Die Kammer erfüllt öffentliche Aufgaben, etwa:
- Interessenvertretung gegenüber Politik und Verwaltung
- Interessenausgleich zwischen Betrieben und Branchen
- Mitwirkung bei Gesetzesvorhaben (Begutachtungsaufträge)
- Kollektivvertragsverhandlungen
- Außenwirtschaftsorganisation
- Aus- und Weiterbildung
- Entsendungen und wirtschaftspolitische Expertise
- Lehrlings- und Meisterprüfungen
- Erteilung von Ursprungszeugnissen für den Export
- Demokratie innerhalb der Wirtschaft: Die Wirtschaftskammer funktioniert wie ein „Parlament der Wirtschaft“. Jedes Mitglied hat eine Stimme, und die Mehrheit entscheidet – nicht einzelne Großbetriebe oder der Staat.
- Nähe zur wirtschaftlichen Realität: Weil Unternehmer selbst entscheiden, ist gewährleistet, dass die Stellungnahmen und Positionen der Wirtschaftskammer sowie unsere Leistungen praxisnah, branchenorientiert und unternehmensfreundlich sind.
Offenlegung der Höchstsätze für Funktionsentschädigungen der Spitzenfunktionäre der Wirtschaftskammer Kärnten
Die Mitglieder des Präsidiums der Wirtschaftskammer Kärnten, die Obfrauen und Obmänner der Landessparten sowie deren Stellvertreter:innen und die Bezirksstellenobleute erhalten für ihre Tätigkeit zwölf Mal im Jahr eine Funktionsentschädigung, die zu versteuern ist. Die Obergrenze der Entschädigung des Präsidenten ist bundesverfassungsgesetzlich fixiert.
Gemäß § 10 Abs 1 Z 2b des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre (BezBegrBVG) dürfen die monatlichen Bezüge der obersten Funktionäre der gesetzlichen beruflichen Vertretungen (= der Kammern) auf Landesebene höchstens 130 % des Monatsbezugs eines Nationalratsabgeordneten gemäß § 1 Abs 1 BezBegrBVG betragen.
Die Funktionsentschädigungen der anderen Funktionär:innen sind § 10 Abs 2 BezBegrBVG zufolge im Rahmen dieser Obergrenze in Abhängigkeit vom jeweiligen Verantwortungs- und Aufgabenbereich sowie von Unterschieden in der Funktion bzw. Tätigkeit festzulegen.
Bei Zusammentreffen von zwei Funktionsentschädigungen gebührt die kleinere nur zur Hälfte. Sind beide Funktionsentschädigungen gleich groß, ist jede von ihnen um je ein Viertel zu kürzen.
WKK-Funktionsentschädigung 12x jährlich Brutto
| Funktion (WKK) | Höchstgrenze 2025 EUR | Tatsächliche Entschädigung 2025 EUR |
|---|---|---|
| Präsident | 14.075,82 | 6.976,50 |
| Vizepräsident | 7.037,91 | 2.325,40 |
| Spartenobmann | 4.926,54 | 2.277,80 |
| Spartenobmann-Stv. | 2.463,27 | 0,00 |
| Bezirksstellenobmann | 2.815,16 | 1.622,10 |
WKK Rechnungsabschluss und Budgetvoranschlag
Übersicht: WKK Rechnungsabschluss und Voranschlag
Wählergruppen-Förderung
Die Wirtschaftskammern haben den gesetzlichen Auftrag, die im jeweiligen Wirtschaftsparlament vertretenen Wählergruppen zu unterstützen (§§ 19 Abs 2 Z 5 und 31 Abs 3 Z 10 WKG). Mit der Wählergruppen-Förderung wird die demokratisch legitimierte Tätigkeit der im Wirtschaftsparlament vertretenen Wählergruppen im Rahmen der Selbstverwaltung der Wirtschaft unterstützt. Die Festlegung der Wählergruppen-Förderung erfolgt im Rahmen eines demokratischen Prozesses. Konkret werden Höhe und Aufteilungsschlüssel der Fraktionsförderung von den gewählten Vertreter:innen im Präsidium der jeweiligen Kammer beschlossen.
Es ist gesetzlich klar geregelt, dass diese Gelder nicht an politische Parteien fließen oder für Parteizwecke verwendet werden dürfen. Das Geld dient ausschließlich für die Arbeit der Wählergruppen innerhalb der Wirtschaftskammer. Die wahlwerbenden Gruppen müssen einen Verwendungsnachweis erbringen und bestätigen, dass von den zur Verfügung gestellten Mitteln nichts an politische Parteien weitergeleitet wurde und dass aus diesen Mitteln keine Parteienfinanzierung erfolgte.
WKK Wählergruppen-Förderung gemäß Rechnungsabschluss 2024
| Unterstützung der Wählergruppen | Betrag in EUR |
|---|---|
| Österr. Wirtschaftsbund | 844.444,16 |
| Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband | 103.974,84 |
| Freiheitliche Wirtschaft | 155.855,84 |
| Grüne Wirtschaft | 51.987,40 |
| Industriellenvereinigung | 57.607,68 |
| 1.213.869,92 |
Transparenz-Informationen anderer Wirtschaftskammern
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Stand: 11.06.2025