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Containerhafen - ein Container trägt die indischeFlagge
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Handelsabkommen der EU mit Indien

Freihandelsabkommen, Abkommen über geografische Herkunftsangaben (GI) und Kooperationsabkommen über Partnerschaft und Entwicklung

Lesedauer: 12 Minuten

Stand: 25.09.2026

Die Beziehung der EU mit Indien basiert auf dem Kooperationsabkommen über Partnerschaft und Entwicklung von 1994. 

Seit 2022 verhandelt die EU mit Indien zur Vertiefung der Handelsbeziehungen über drei Abkommen: ein Freihandelsabkommen, ein Investitionsschutzabkommen und ein Abkommen über geografische Herkunftsangaben (GIs). Am 27. Jänner 2026 konnten die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen abgeschlossen werden.


Freihandelsabkommen EU-Indien

Am 27. Jänner 2026 haben die EU und Indien die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen abgeschlossen: EU and India conclude landmark Free Trade Agreement (European Commission Press Release)

WKÖ-Schultz: EU-Indien-Abkommen ist große Chance für Österreichs Wirtschaft


Am 11. September 2026 hat die Europäische Kommission dem Rat ihre Vorschläge für die Unterzeichnung und den Abschluss des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Indien vorgelegt:

Strategische Bedeutung des EU-Indien-Abkommens

  • Weltweit größte Freihandelszone: Die Handelsbeziehungen der EU mit Indien umfassen bereits über 180 Milliarden Euro an Waren und Dienstleistungen pro Jahr und unterstützen damit fast 800.000 Arbeitsplätze in der EU. Mit dem Freihandelsabkommen werden die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den zweit- und viertgrößten Volkswirtschaften der Welt in einer Zeit zunehmender geopolitischer Spannungen und globaler wirtschaftlicher Herausforderungen gestärkt und weiter vertieft. Es entsteht ein Wirtschaftsraum mit über 2 Milliarden Menschen. D.h. neue Exportchancen für österreichische und europäische Unternehmen!
  • Wirtschaftlicher Nutzen: Zölle im Wert von 96,6 % der EU-Warenausfuhren nach Indien werden abgeschafft oder gesenkt, wodurch sich die EU-Warenexporte nach Indien bis 2032 verdoppeln sollen. Insgesamt sollen durch die Zollsenkungen jährlich rund 4 Mrd. Euro an Zöllen auf europäische Produkte eingespart werden.
  • Relevanz: Das EU-Abkommen ist das beste Abkommen, das ein Handelspartner mit Indien jemals abgeschlossen hat. Es ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Diversifizierung der Lieferketten in schwierigen geopolitischen Zeiten.
  • Rote Linien wurden beachtet: Das Abkommen schließt sensible Sektoren auf beiden Seiten aus, darunter Rindfleisch und Zucker.
Hinweis
WKÖ Factsheet „Handelsabkommen EU-Indien“

 

Nächste Schritte 

  1. Annahme des Beschlusses zur Unterzeichnung durch den Rat – voraussichtlich noch Ende 2026.
  2. Unterzeichnung des Freihandelsabkommens durch die EU und Indien
  3. Nach der Unterzeichnung bedarf das Abkommen noch der Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Beschlusses des Rates über den Abschluss, um die EU-internen Verfahren für das Inkrafttreten des Abkommens abzuschließen.
  4. Sobald Indien ebenfalls das Abkommen ratifiziert hat, kann es in Kraft treten.

Nachfolgend finden Sie:


Was wurde verhandelt? – Details

Warenhandel

Das Freihandelsabkommen wird Vorteile für wichtige Wirtschaftssektoren bringen: Agrar- und Lebensmittelindustrie, Chemie, Pharmazeutik, Maschinen, Medizinprodukte, Avionik und Automobilindustrie.

Die EU wird Zölle auf über 90 % der Zolllinien und Indien auf 86 % der Zolllinien abschaffen, beide Parteien werden eine erhebliche zusätzliche Anzahl von Zolllinien teilweise liberalisieren, wodurch insgesamt Indien 96,6 % und die EU 99,3 % ihres Handels liberalisieren werden. Beispielsweise wird Indien seine Zölle auf nachfolgende Produkte abschaffen:

  • Industrieprodukte (derzeit durchschnittlich 16 %)
    • Chemikalien (aktuelle Zölle von bis zu 22 %, die größtenteils bei Inkrafttreten des Abkommens entfernt werden).
    • Kosmetik (aktuelle Zölle von bis zu 22 %, die größtenteils nach 5 oder 7 Jahren entfernt werden).
    • Kunststoffe (einige beim Inkrafttreten, viele erst nach 7 Jahren).
    • Autoteile (die meisten Zölle werden nach 5 bis 10 Jahren abgeschafft).
    • Textilien und Bekleidung (die meisten Zölle werden bei Inkrafttreten aufgehoben)
    • Keramik (die meisten Zölle werden bei Inkrafttreten aufgehoben)
    • Maschinen (die Hälfte der Zölle werden bei Inkrafttreten liberalisiert, der Rest in Perioden von bis zu zehn Jahren)
    • Boote (hauptsächlich bei Inkrafttreten)
    • Chemikalien (aktuelle Zölle von bis zu 22 %, die größtenteils bei Inkrafttreten des Abkommens entfernt werden).
    • Kosmetik (aktuelle Zölle von bis zu 22 %, die größtenteils nach 5 oder 7 Jahren entfernt werden).
    • Kunststoffe (einige beim Inkrafttreten, viele erst nach 7 Jahren).
    • Autoteile (die meisten Zölle werden nach 5 bis 10 Jahren entfernt).
    • Textilien und Bekleidung (die meisten Zölle wurden bei Inkrafttreten aufgehoben)
    • Keramik (die meisten Zölle wurden bei Inkrafttreten aufgehoben)
    • Maschinerie (die Hälfte der Zölle wurde bei Inkrafttreten liberalisiert, der Rest in Perioden von bis zu zehn Jahren)
    • Boote (hauptsächlich bei Inkrafttreten)
  • Agrarnahrungsmittel
    • Olivenöl (aktueller Zoll bis zu 45 %, wird bei Inkrafttreten oder nach einer fünfjährigen Phase abgeschafft)
    • Alkoholfreies Bier und mehrere Fruchtsäfte (aktueller Tarif bis zu 55 %, wird in 5 Jahren abgeschafft)
    • Verarbeitete Lebensmittel wie Süßwaren, Brote, Gebäck, Pasta, Schokolade, Tierfutter (aktueller Zoll 33 %, die bei Inkrafttreten oder nach der Trennung abgeschafft wird)
    • Schaffleisch (aktueller Tarif 33 %, wird durch das Staging-Verfahren abgeschafft)
  • Wein, Spirituosen, Bier sowie Obst
    • alkoholischen Getränken (unterliegen derzeit sehr hohen Zöllen, in einigen Fällen bis zu 150 %, werden im Laufe der Zeit auf 30 % für die meisten Weine, 40 % für alle Spirituosen und 50 % für Bier reduziert)
    • Obst (z. B. Kiwis und Birnen) werden von beträchtlichen Zollquoten (TRQs) profitieren

Das Abkommen wird eine Arbeitsgruppe für Weine und Spirituosen einrichten, die als Plattform für den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Parteien, einschließlich der oenologischen Praktiken, dienen wird.

Die EU gewährt Indien keine Konzession für Zucker und Ethanol, Reis und Weichweizen, Rind und Geflügel, Milchpulver, Banane und Honig und gut abgestimmte Quoten werden die Importe von Tafeltrauben und Gurken begrenzen.

Darüber hinaus wird die EU gemäß dem SPS-Kapitel ihre sehr hohen sanitären und phytosanitären Standards und die strengen EU-Vorschriften zur Tier- und Pflanzengesundheit schützen; die Lebensmittelsicherheit wird ohne Ausnahme aufrechterhalten.

Dienstleistungen und Digitaler Handel

Der Handel mit Dienstleistungen belief sich im Jahr 2024 auf 59,8 Milliarden Euro, die EU-Exporte beliefen sich auf 26 Milliarden Euro und die Importe auf 33,8 Milliarden Euro. Das Abkommen wird die Chancen für EU-Dienstleistungsanbieter erweitern und ein stabileres und vorhersehbareres Handelsumfeld gewährleisten. Es werden Dienstleistungsregeln eingeführt, die auf dem Allgemeinen Abkommen über den Dienstleistungshandel (GATS) der WTO basieren, aber zahlreiche Verbesserungen enthalten, die auch in anderen modernen Freihandelsabkommen der EU zu finden sind. Die Vereinbarung beinhaltet insbesondere:

  • die meisten Regeln, die im Rahmen der WTO Domestic Regulation Joint Initiative vereinbart wurden, deren Mitglied Indien nicht ist, aber übernehmen und implementieren wird.
  • einen Rahmen wie das Understanding on Commitments in Financial Services, das Indien im GATS nicht eingehalten hat.
  • Klare Verpflichtungen in Bezug auf das obere Management und die Vorstände sowie auf die lokale Präsenz, die für Indien neu sind
  • Klarheit und Durchsetzbarkeit der indischen Verpflichtungen.
  • Bestimmungen zur Mobilität von Fachkräften, die mit den ehrgeizigsten Regelungen übereinstimmen, die jede Partei in der Vergangenheit vereinbart hat.

Das Kapitel Digital sieht Regeln vor, die das Vertrauen der Verbraucher stärken, Rechtssicherheit für Unternehmen gewährleisten und Innovationen unterstützen, während das Recht auf Regulierung der öffentlichen Ordnung, Datenschutz und Sicherheit erhalten bleibt und die Zusammenarbeit zwischen EU und Indien in der digitalen Wirtschaft vertieft wird. Es integriert die Mehrheit der Regeln, die im Rahmen der WTO Electronic Commerce Joint Initiative vereinbart wurden, deren Mitglied Indien nicht ist. Das Abkommen enthält wichtige Regeln zum Schutz des Software-Quellcodes, die Unternehmen vor der verpflichtenden Offenlegung des Quellcodes schützen und die Innovation des EU-Technologiesektors unterstützen. Darüber hinaus enthält es Regeln zum Schutz von Online-Verbrauchern und zur Verhinderung von Spam. Dies garantiert den Verbraucherschutz bei Transaktionen im elektronischen Handel und schützt die Nutzer vor unerwünschten Direktmarketing-Kommunikationen (Spam).

Weitere Details zum Abkommen


Vorläufiger Text des Handelsabkommens EU-Indien

Der Text des Abkommens (nach der rechtlichen Prüfung: „legal scrubbing“) wurde am 11. September 2026 als Anhang der Vorschläge der Europäischen Kommission für die Beschlüsse zur Unterzeichnung (COM (2026) 483 final) und zum Abschluss (COM (2026) 482 final) des EU-Indien FTA vorgelegt. Der Text steht derzeit allerdings nur in englischer Sprache zur Verfügung:

Chapters and Annexes:

  • Annex I:
    • PREAMBLE
    • Chapter 1 - INITIAL PROVISIONS AND GENERAL DEFINITIONS
    • Chapter 2 - TRADE IN GOODS:
    • Chapter 3 - RULES OF ORIGIN AND ORIGIN PROCEDURES
    • Chapter 4 - CUSTOMS AND TRADE FACILITATION
    • Chapter 5 - SANITARY AND PHYTOSANITARY MEASURES
    • Chapter 6 - TECHNICAL BARRIERS TO TRADE
    • Chapter 7 - TRADE REMEDIES
    • Chapter 8 - TRADE IN SERVICES
    • Chapter 9 - DIGITAL TRADE
    • Chapter 10 - INTELLECTUAL PROPERTY
    • Chapter 11 - ANTICOMPETITIVE CONDUCT, MERGER CONTROL AND SUBSIDIES
    • Chapter 12 - SMALL AND MEDIUM-SIZED ENTERPRISES
    • Chapter 13 - TRANSPARENCY
    • Chapter 14 - GOOD REGULATORY PRACTICES AND REGULATORY COOPERATION
    • Chapter 15 - SUSTAINABLE FOOD SYSTEMS
    • Chapter 16 - TRADE AND SUSTAINABLE DEVELOPMENT
    • Chapter 17 - DISPUTE SETTLEMENT
    • Chapter 18 - INSTITUTIONAL PROVISIONS
    • Chapter 19 - GENERAL PROVISIONS AND EXCEPTIONS
    • Chapter 20 - FINAL PROVISIONS
  • Annex 2  - Part 1
    • Annex 2-A - SCHEDULES OF TARIFF COMMITMENTS
    • Appendix 2-A-1 - TARIFF SCHEDULE OF THE EUROPEAN UNION (Zollkapitel 0101 bis 2846)
  • Annex 2 - Part 2
    • Appendix 2-A-1 - TARIFF SCHEDULE OF THE EUROPEAN UNION (Zollkapitel 2846 bis 7020)
  • Annex 2 - Part 3
    • Appendix 2-A-1 - TARIFF SCHEDULE OF THE EUROPEAN UNION (Zollkapitel 7020 bis 98)
  • Annex 2 - Part 4
    • Appendix 2-A-2 - TARIFF SCHEDULE OF INDIA (Zollkapitel 0101 bis 5705)
  • Annex 2 - Part 5
    • Appendix 2-A-2 - TARIFF SCHEDULE OF INDIA (Zollkapitel 5801 bis 9706)
    • Annex 2-B: STEEL TARIFF RATE QUOTAS
  • Annex 3
    • Annex 3-A: INTRODUCTORY NOTES TO PRODUCT-SPECIFIC RULES OF ORIGIN
    • Annex 3-B: PRODUCT-SPECIFIC RULES OF ORIGIN
    • Annex 3-C: TEMPLATE OF THE STATEMENT ON ORIGIN
    • Annex 3-D: AUTHENTICATION PROCEDURE FOR THE STATEMENT ON ORIGIN
    • Annex 3-E: CERTIFICATION OF ORIGIN
    • Annex 3-F: JOINT DECLARATION CONCERNING THE PRINCIPALITY OF ANDORRA
    • Annex G: JOINT DECLARATION CONCERNING THE REPUBLIC OF SAN MARINO
    • ANNEX 5-A COMPETENT AUTHORITIES
    • ANNEX 6-A ARRANGEMENT REFERRED TO IN ARTICLE 6.9(4) (MARKET SURVEILLANCE) FOR THE SYSTEMATIC EXCHANGE OF INFORMATION IN RELATION TO THE SAFETY OF PRODUCTS AND RELATED PREVENTIVE, RESTRICTIVE AND CORRECTIVE MEASURES
    • ANNEX 6-B ARRANGEMENT REFERRED TO IN ARTICLE 6.9(5) (MARKET SURVEILLANCE) FOR THE REGULAR EXCHANGE OF INFORMATION REGARDING MEASURES TAKEN ON NON-COMPLIANT PRODUCTS, OTHER THAN THOSE COVERED BY ARTICLE 6.9(4) (MARKET SURVEILLANCE)
  • Annex 4
    • ANNEX 8-A ENTRY AND TEMPORARY STAY OF NATURAL PERSONS
    • ANNEX 8-B PROFESSIONAL SERVICES
    • ANNEX 8-C FINANCIAL SERVICES
    • ANNEX 8-D TELECOMMUNICATIONS SERVICES
    • ANNEX 8-E SCHEDULE OF EXISTING MEASURES OF THE EUROPEAN UNION
  • Annex 5
    • Annex 8-F - SCHEDULE OF FUTURE MEASURES OF THE EUROPEAN UNION
    • Annex 8-G - SCOPE, DEFINITIONS AND OBLIGATIONS RELATED TO INTERNATIONAL MARITIME TRANSPORT SERVICES OF THE EUROPEAN UNION
    • Annex 8-H - SCHEDULE OF SPECIFIC COMMITMENTS OF INDIA
    • ANNEX 14-A CARBON BORDER ADJUSTMENT MEASURES
    • ANNEX 17-A RULES OF PROCEDURE FOR DISPUTE SETTLEMENT
    • ANNEX 17-B CODE OF CONDUCT FOR PANELLISTS AND ALTERNATIVE DISPUTE RESOLUTION PROVIDERS
    • ANNEX 17-C MODEL Mediation PROCEDURES
    • ANNEX 18-A RULES OF PROCEDURE OF THE JOINT COMMITTEE

Hintergrundinformation zum EU-Handelsabkommen mit Indien

Um die Beziehungen zwischen der EU und Indien zu vertiefen wurden Ende Juni 2007 Verhandlungen über ein präferenzielles Handelsabkommen aufgenommen.

Ziel des Abkommens ist die beiderseitige schrittweise, uneingeschränkt WTO-konforme Liberalisierung praktisch aller Bereiche des Waren- und Dienstleistungsverkehrs sowie der Investitionen. Darüber hinaus wird das Abkommen auf einen besseren Schutz geistigen Eigentums abstellen.

Nach 12. Verhandlungsrunden wurden aufgrund unterschiedlicher Auffassung der EU und Indiens über das Ambitionsniveau die Verhandlungen ausgesetzt. 

Die EU ist weiterhin daran interessiert, ein ehrgeiziges, umfassendes und ausgewogenes Handelsabkommen mit Indien abzuschließen, das den Hauptinteressen beider Seiten gerecht wird und für beide Seiten von Vorteil ist.

Beim EU-Indien Gipfel 2020 wurde die Einrichtung eines regelmäßigen hochrangigen Dialogs auf Ministerebene beschlossen, um die bilateralen Handels- und Investitionsbeziehungen zu lenken und multilaterale Fragen von beiderseitigem Interesse zu behandeln. Ziel dieses Dialogs ist es Fortschritte beim Handels- und Investitionsabkommen zu fördern, handelspolitische Irritationen zu beseitigen und die Bedingungen für Unternehmen und Investoren auf beiden Seiten zu verbessern sowie die Verknüpfung von Lieferketten zu erörtern.

Nachdem die Führungsspitzen der EU und Indiens am 8. Mai 2021 per Videokonferenz vereinbarten die Verhandlungen fortzuführen, wurden am 17. Juni 2022 die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen und zwei weitere Abkommen, ein Investitionsschutzabkommen und ein Abkommen über geografische Herkunftsangaben (GIs) offiziell wiederaufgenommen.

In einem gemeinsamen Statement am 28. Februar 2025 kündigten Präsidentin von der Leyen und Premierminister Modi an, dass beide Seiten das Ziel verfolgen, das Freihandelsabkommen bis Ende 2025 abzuschließen und die Verhandlungen bis dahin zu intensivieren.

Am 27. Jänner 2027 wurden im Rahmen des EU-Indien-Gipfels die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen abgeschlossen.


Abkommen über geografische Herkunftsangaben (GIs)

2007 wurden erstmals Verhandlungen über ein umfassendes Handelsabkommen der EU mit Indien begonnen, das u.a. auch den Schutz geographischer Herkunftsangaben (GIs) beinhalten sollte. Diese Gespräche wurden 2013 wegen mangelnder Ambitionen ausgesetzt.

Nachdem die Führungsspitzen der EU und Indiens am 8. Mai 2021 per Videokonferenz vereinbarten die Verhandlungen fortzuführen, wurden am 17. Juni 2022 die Verhandlungen wiederaufgenommen, wobei aber nun der Schutz geographischer Herkunftsangaben (GIs) als eigenständiges Abkommen verhandelt wird.

Bisher fanden zwei Verhandlungsrunden statt:


Kooperationsabkommen über Partnerschaft und Entwicklung EU-Indien

Das Hauptziel dieses Kooperationsabkommens über Partnerschaft und Entwicklung ist es, durch Dialog und Partnerschaft die verschiedenen Aspekte der Zusammenarbeit zwischen der EU und Indien auszubauen und weiterzuentwickeln, um zu engeren und qualitativ verbesserten Beziehungen zu gelangen.

Die Zusammenarbeit konzentriert sich insbesondere auf:

  • die Weiterentwicklung und Diversifizierung von Handel und Investitionen im gemeinsamen Interesse und unter Berücksichtigung ihrer Wirtschaftslage;
  • die Erleichterung eines besseren gegenseitigen Verständnisses und die Stärkung der Bindungen zwischen den beiden Regionen in technischen, wirtschaftlichen und kulturellen Angelegenheiten;
  • die Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Indiens, um die Interaktion mit der Gemeinschaft effektiver zu gestalten;
  • die Beschleunigung der wirtschaftlichen Entwicklung Indiens und die Unterstützung der Bemühungen Indiens um die Steigerung seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch die Bereitstellung von Mitteln und technischer Hilfe durch die Gemeinschaft im Rahmen ihrer Kooperationspolitik und -vorschriften, um insbesondere die Lebensbedingungen der ärmeren Bevölkerungsgruppen zu verbessern;
  • die Entwicklung bestehender und neuer Formen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit im gemeinsamen Interesse zur Förderung und Erleichterung des Austausches und der Beziehungen zwischen ihren Wirtschaftskreisen, unter Berücksichtigung der Durchführung der Wirtschaftsreformen in Indien und der Gelegenheiten für die Schaffung angemessener Rahmenbedingungen für Investitionen;
  • Unterstützung des Umweltschutzes und der substanzerhaltenden Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen.

Rechtsakte Kooperationsabkommen EU-Indien

  • Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Indien über Partnerschaft und Entwicklung (ABl L 224 vom 27. August 1994)
Achtung

Alle EU-Rechtsakte zum Kooperationsabkommen über Partnerschaft und Entwicklung der EU mit Indien finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union.