Handelsabkommen der EU mit Indien
Freihandelsabkommen, Abkommen über geografische Herkunftsangaben (GI) und Kooperationsabkommen über Partnerschaft und Entwicklung
Lesedauer: 10 Minuten
Die Beziehung der EU mit Indien basieren auf dem Kooperationsabkommen über Partnerschaft und Entwicklung von 1994.
Seit 2022 verhandelt die EU mit Indien zur Vertiefung der Handelsbeziehungen über drei Abkommen: ein Freihandelsabkommen, ein Investitionsschutzabkommen und ein Abkommen über geografische Herkunftsangaben (GIs).
Freihandelsabkommen EU-Indien
Am 27. Jänner 2026 haben die EU und Indien die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen abgeschlossen: EU and India conclude landmark Free Trade Agreement (European Commission Press Release)
Pressemeldung:
WKÖ-Schultz: EU-Indien-Abkommen ist große Chance für Österreichs Wirtschaft
Strategische Bedeutung des EU-Indien-Abkommens
- Weltweit größte Freihandelszone: Die Handelsbeziehungen der EU mit Indien umfassen bereits über 180 Milliarden Euro an Waren und Dienstleistungen pro Jahr und unterstützen damit fast 800.000 Arbeitsplätze in der EU. Mit dem Freihandelsabkommen werden die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den zweit- und viertgrößten Volkswirtschaften der Welt in einer Zeit zunehmender geopolitischer Spannungen und globaler wirtschaftlicher Herausforderungen gestärkt und weiter vertieft. Es entsteht ein Wirtschaftsraum mit über 2 Milliarden Menschen. D.h. neue Exportchancen für österreichische und europäische Unternehmen!
- Wirtschaftlicher Nutzen: Zölle im Wert von 96,6 % der EU-Warenausfuhren nach Indien werden abgeschafft oder gesenkt, wodurch sich die EU-Warenexporte nach Indien bis 2023 verdoppeln sollen. Insgesamt sollen durch die Zollsenkungen jährlich rund 4 Mrd. Euro an Zöllen auf europäische Produkte eingespart werden.
- Relevanz: Das EU-Abkommen ist das beste Abkommen, dass ein Handelspartner mit Indien jemals abgeschlossen hat. Es ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Diversifizierung der Lieferketten in schwierigen geopolitischen Zeiten.
- Rote Linien wurden beachtet: Das Abkommen schließt sensible Sektoren auf beiden Seiten aus, darunter Rindfleisch und Zucker, aus.
Nächste Schritte
- Auf EU-Seite werden die ausgehandelten Textentwürfe in Kürze veröffentlicht.
- Der vereinbarte Text des Abkommens wird einer rechtlichen Prüfung („legal scrubbing“) unterzogen und in alle EU-Amtssprachen übersetzt.
- Die Europäische Kommission wird im Anschluss daran dem Rat ihren Vorschlag zur Unterzeichnung und zum Abschluss des Abkommens vorlegen.
- Nach Annahme durch den Rat können die EU und Indien das Abkommen unterzeichnen.
- Nach der Unterzeichnung bedarf das Abkommen noch der Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Beschlusses des Rates über den Abschluss, um die EU-internen Verfahren für das Inkrafttreten des Abkommens abzuschließen.
- Sobald Indien ebenfalls das Abkommen ratifiziert hat, kann es in Kraft treten.
Nachfolgend finden Sie:
- Was wurde verhandelt? – Details
- EU-Verhandlungstexte für das Handelsabkommen mit Indien
- Pressemitteilungen und Berichte zu den Verhandlungen mit Indien
- Hintergrundinformation zu den Verhandlungen mit Indien
Was wurde verhandelt? – Details
Warenhandel
Das Freihandelsabkommen wird Vorteile für wichtige Wirtschaftssektoren bringen: Agrar- und Lebensmittelindustrie, Chemie, Pharmazeutik, Maschinen, Medizinprodukte, Avionik und Automobilindustrie.
Die EU wird Zölle auf über 90 % der Zolllinien und Indien auf 86 % der Zolllinien abschaffen, beide Parteien werden eine erhebliche zusätzliche Anzahl von Zolllinien teilweise liberalisieren, wodurch insgesamt Indien 96,6 % und die EU 99,3 % ihres Handels liberalisieren werden. Beispielsweise wird Indien seine Zölle auf nachfolgende Produkte abschaffen:
- Industrieprodukte (derzeit durchschnittlich 16 %)
- Chemikalien (aktuelle Zölle von bis zu 22 %, die größtenteils bei Inkrafttreten des Abkommens entfernt werden).
- Kosmetik (aktuelle Zölle von bis zu 22 %, die größtenteils nach 5 oder 7 Jahren entfernt werden).
- Kunststoffe (einige beim Inkrafttreten, viele erst nach 7 Jahren).
- Autoteile (die meisten Zölle werden nach 5 bis 10 Jahren abgeschafft).
- Textilien und Bekleidung (die meisten Zölle werden bei Inkrafttreten aufgehoben)
- Keramik (die meisten Zölle werden bei Inkrafttreten aufgehoben)
- Maschinen (die Hälfte der Zölle werden bei Inkrafttreten liberalisiert, der Rest in Perioden von bis zu zehn Jahren)
- Boote (hauptsächlich bei Inkrafttreten)
- Chemikalien (aktuelle Zölle von bis zu 22 %, die größtenteils bei Inkrafttreten des Abkommens entfernt werden).
- Kosmetik (aktuelle Zölle von bis zu 22 %, die größtenteils nach 5 oder 7 Jahren entfernt werden).
- Kunststoffe (einige beim Inkrafttreten, viele erst nach 7 Jahren).
- Autoteile (die meisten Zölle werden nach 5 bis 10 Jahren entfernt).
- Textilien und Bekleidung (die meisten Zölle wurden bei Inkrafttreten aufgehoben)
- Keramik (die meisten Zölle wurden bei Inkrafttreten aufgehoben)
- Maschinerie (die Hälfte der Zölle wurde bei Inkrafttreten liberalisiert, der Rest in Perioden von bis zu zehn Jahren)
- Boote (hauptsächlich bei Inkrafttreten)
- Agrarnahrungsmittel
- Olivenöl (aktueller Zoll bis zu 45 %, wird bei Inkrafttreten oder nach einer fünfjährigen Phase abgeschafft)
- Alkoholfreies Bier und mehrere Fruchtsäfte (aktueller Tarif bis zu 55 %, wird in 5 Jahren abgeschafft)
- Verarbeitete Lebensmittel wie Süßwaren, Brote, Gebäck, Pasta, Schokolade, Tierfutter (aktueller Zoll 33 %, die bei Inkrafttreten oder nach der Trennung abgeschafft wird)
- Schaffleisch (aktueller Tarif 33 %, wird durch das Staging-Verfahren abgeschafft)
- Wein, Spirituosen, Bier sowie Obst
- alkoholischen Getränken (unterliegen derzeit sehr hohen Zöllen, in einigen Fällen bis zu 150 %, werden im Laufe der Zeit auf 30 % für die meisten Weine, 40 % für alle Spirituosen und 50 % für Bier reduziert)
- Obst (z. B. Kiwis und Birnen) werden von beträchtlichen Zollquoten (TRQs) profitieren
Das Abkommen wird eine Arbeitsgruppe für Weine und Spirituosen einrichten, die als Plattform für den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Parteien, einschließlich der oenologischen Praktiken, dienen wird.
Die EU gewährt Indien keine Konzession für Zucker und Ethanol, Reis und Weichweizen, Rind und Geflügel, Milchpulver, Banane und Honig und gut abgestimmte Quoten werden die Importe von Tafeltrauben und Gurken begrenzen.
Darüber hinaus wird die EU gemäß dem SPS-Kapitel ihre sehr hohen sanitären und phytosanitären Standards und die strengen EU-Vorschriften zur Tier- und Pflanzengesundheit schützen; die Lebensmittelsicherheit wird ohne Ausnahme aufrechterhalten.
Dienstleistungen und Digitaler Handel
Der Handel mit Dienstleistungen belief sich im Jahr 2024 auf 59,8 Milliarden Euro, die EU-Exporte beliefen sich auf 26 Milliarden Euro und die Importe auf 33,8 Milliarden Euro. Das Abkommen wird die Chancen für EU-Dienstleistungsanbieter erweitern und ein stabileres und vorhersehbareres Handelsumfeld gewährleisten. Es werden Dienstleistungsregeln eingeführt, die auf dem Allgemeinen Abkommen über den Dienstleistungshandel (GATS) der WTO basieren, aber zahlreiche Verbesserungen enthalten, die auch in anderen modernen Freihandelsabkommen der EU zu finden sind. Die Vereinbarung beinhaltet insbesondere:
- die meisten Regeln, die im Rahmen der WTO Domestic Regulation Joint Initiative vereinbart wurden, deren Mitglied Indien nicht ist, aber übernehmen und implementieren wird.
- einen Rahmen wie das Understanding on Commitments in Financial Services, das Indien im GATS nicht eingehalten hat.
- Klare Verpflichtungen in Bezug auf das obere Management und die Vorstände sowie auf die lokale Präsenz, die für Indien neu sind
- Klarheit und Durchsetzbarkeit der indischen Verpflichtungen.
- Bestimmungen zur Mobilität von Fachkräften, die mit den ehrgeizigsten Regelungen übereinstimmen, die jede Partei in der Vergangenheit vereinbart hat.
Das Kapitel Digital sieht Regeln vor, die das Vertrauen der Verbraucher stärken, Rechtssicherheit für Unternehmen gewährleisten und Innovationen unterstützen, während das Recht auf Regulierung der öffentlichen Ordnung, Datenschutz und Sicherheit erhalten bleibt und die Zusammenarbeit zwischen EU und Indien in der digitalen Wirtschaft vertieft wird. Es integriert die Mehrheit der Regeln, die im Rahmen der WTO Electronic Commerce Joint Initiative vereinbart wurden, deren Mitglied Indien nicht ist. Das Abkommen enthält wichtige Regeln zum Schutz des Software-Quellcodes, die Unternehmen vor der verpflichtenden Offenlegung des Quellcodes schützen und die Innovation des EU-Technologiesektors unterstützen. Darüber hinaus enthält es Regeln zum Schutz von Online-Verbrauchern und zur Verhinderung von Spam. Dies garantiert den Verbraucherschutz bei Transaktionen im elektronischen Handel und schützt die Nutzer vor unerwünschten Direktmarketing-Kommunikationen (Spam).
Weitere Details zum Abkommen
- Questions and answers on the EU-India FTA
- Factsheet EU-India FTA: Main benefits
- Factsheet EU-India FTA: EU agri-food exports
- Memo EU-India FTA: Chapter by Chapter Summay
EU-Verhandlungstexte für das Handelsabkommen mit Indien
Im Rahmen der Transparenz-Initiative der Europäische Kommission im Zusammenhang mit den Verhandlungen über Handelsabkommen wurden bisher nachfolgende EU-Textentwürfe online gestellt:
- Trade in Goods
- Rules of Origin
- Customs and Trade Facilitation
- Sanitary and Phytosanitary Measures
- Technical Barriers to Trade
- Trade Remedies
- Services and Investment
- Digital Trade
- Government Procurement
- Intellectual Property
- Anticompetitive Conduct, Merger Control and Subsidies
- State-Owned Enterprises
- Small and Medium-Sized Enterprises
- Energy and Raw Materials
- Transparency
- Good Regulatory Practices
- Sustainable Food Systems
- Dispute Settlement
- Trade and Sustainable Development
- Mutual Administrative Assistance in Customs Matters
- Anti-Fraud
- Capital Movements, Payments and Transfers, and Temporary Safeguard Measures
- Exceptions
- Car Annex
Pressemitteilungen und Berichte zu den Verhandlungen mit Indien
EU and India kick-start ambitious trade agenda
- Report of round 1, July 2022
- Report of round 2, October 2022
- Report of round 3, Nov.-Dec. 2022
- Report of round 4, March 2023
- Report of round 5, June 2023
- Report of round 6, October 2023
- Report of round 7, February 2024
- Report of round 8, June 2024
- Report of round 9, September 2024
- Report of round 10, March 2025
- Report of round 11, May 2025
- Report of round 12, July 2025
- Report of round 13, September 2025
- Report of round 14, October 2025
Hintergrundinformation zum EU-Handelsabkommen mit Indien
Um die Beziehungen zwischen der EU und Indien zu vertiefen wurden Ende Juni 2007 Verhandlungen über ein präferenzielles Handelsabkommen aufgenommen.
Ziel des Abkommens ist die beiderseitige schrittweise, uneingeschränkt WTO-konforme Liberalisierung praktisch aller Bereiche des Waren- und Dienstleistungsverkehrs sowie der Investitionen. Darüber hinaus wird das Abkommen auf einen besseren Schutz geistigen Eigentums abstellen.
Nach 12. Verhandlungsrunden wurden aufgrund unterschiedlicher Auffassung der EU und Indiens über das Ambitionsniveau die Verhandlungen ausgesetzt.
Die EU ist weiterhin daran interessiert, ein ehrgeiziges, umfassendes und ausgewogenes Handelsabkommen mit Indien abzuschließen, das den Hauptinteressen beider Seiten gerecht wird und für beide Seiten von Vorteil ist.
Beim EU-Indien Gipfel 2020 wurde die Einrichtung eines regelmäßigen hochrangigen Dialogs auf Ministerebene beschlossen, um die bilateralen Handels- und Investitionsbeziehungen zu lenken und multilaterale Fragen von beiderseitigem Interesse zu behandeln. Ziel dieses Dialogs ist es Fortschritte beim Handels- und Investitionsabkommen zu fördern, handelspolitische Irritationen zu beseitigen und die Bedingungen für Unternehmen und Investoren auf beiden Seiten zu verbessern sowie die Verknüpfung von Lieferketten zu erörtern.
Nachdem die Führungsspitzen der EU und Indiens am 8. Mai 2021 per Videokonferenz vereinbarten die Verhandlungen fortzuführen, wurden am 17. Juni 2022 die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen und zwei weitere Abkommen, ein Investitionsschutzabkommen und ein Abkommen über geografische Herkunftsangaben (GIs) offiziell wiederaufgenommen.
In einem gemeinsamen Statement am 28. Februar 2025 kündigten Präsidentin von der Leyen und Premierminister Modi an, dass beide Seiten das Ziel verfolgen, das Freihandelsabkommen bis Ende 2025 abzuschließen und die Verhandlungen bis dahin zu intensivieren.
Am 27. Jänner 2027 wurden im Rahmen des EU-Indien-Gipfels die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen abgeschlossen.
Abkommen über geografische Herkunftsangaben (GIs)
2007 wurden erstmals Verhandlungen über ein umfassendes Handelsabkommen der EU mit Indien begonnen, das u.a. auch den Schutz geographischer Herkunftsangaben (GIs) beinhalten sollte. Diese Gespräche wurden 2013 wegen mangelnder Ambitionen ausgesetzt.
Nachdem die Führungsspitzen der EU und Indiens am 8. Mai 2021 per Videokonferenz vereinbarten die Verhandlungen fortzuführen, wurden am 17. Juni 2022 die Verhandlungen wiederaufgenommen, wobei aber nun der Schutz geographischer Herkunftsangaben (GIs) als eigenständiges Abkommen verhandelt wird.
Bisher fanden zwei Verhandlungsrunden statt:
- Report of round 1, June-July 2022
- Report of round 2, October 2022
- Report of round 3, December 2022
- Report of round 4, July 2023
- Report of round 5, December 2023
- Report of round 6, March 2024
Kooperationsabkommen über Partnerschaft und Entwicklung EU-Indien
Das Hauptziel dieses Kooperationsabkommens über Partnerschaft und Entwicklung ist es, durch Dialog und Partnerschaft die verschiedenen Aspekte der Zusammenarbeit zwischen der EU und Indien auszubauen und weiterzuentwickeln, um zu engeren und qualitativ verbesserten Beziehungen zu gelangen.
- die Weiterentwicklung und Diversifizierung von Handel und Investitionen im gemeinsamen Interesse und unter Berücksichtigung ihrer Wirtschaftslage;
- die Erleichterung eines besseren gegenseitigen Verständnisses und die Stärkung der Bindungen zwischen den beiden Regionen in technischen, wirtschaftlichen und kulturellen Angelegenheiten;
- die Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Indiens, um die Interaktion mit der Gemeinschaft effektiver zu gestalten;
- die Beschleunigung der wirtschaftlichen Entwicklung Indiens und die Unterstützung der Bemühungen Indiens um die Steigerung seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch die Bereitstellung von Mitteln und technischer Hilfe durch die Gemeinschaft im Rahmen ihrer Kooperationspolitik und -vorschriften, um insbesondere die Lebensbedingungen der ärmeren Bevölkerungsgruppen zu verbessern;
- die Entwicklung bestehender und neuer Formen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit im gemeinsamen Interesse zur Förderung und Erleichterung des Austausches und der Beziehungen zwischen ihren Wirtschaftskreisen, unter Berücksichtigung der Durchführung der Wirtschaftsreformen in Indien und der Gelegenheiten für die Schaffung angemessener Rahmenbedingungen für Investitionen;
- Unterstützung des Umweltschutzes und der substanzerhaltenden Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen.
Rechtsakte Kooperationsabkommen EU-Indien
- Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Indien über Partnerschaft und Entwicklung (ABl L 224 vom 27. August 1994)
Alle EU-Rechtsakte zum Kooperationsabkommen über Partnerschaft und Entwicklung der EU mit Indien finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union.
Stand: 28.01.2026