Handelsabkommen der EU mit Indien

Handelsabkommen sowie Kooperationsabkommen über Partnerschaft und Entwicklung

Lesedauer: 5 Minuten

Die Beziehung der EU mit Indien basieren auf dem Kooperationsabkommen über Partnerschaft und Entwicklung von 1994.

Um diese zu vertiefen, habem die EU und Indien 2007 erstmals Verhandlungen über ein umfassendes Handelsabkommen, inklusive Investitionsschutz und den Schutz geographischer Herkunftsangaben, aufgenommen, bevor die Gespräche 2013 wegen mangelnder Ambitionen ausgesetzt wurden.

Nachdem die Führungsspitzen der EU und Indiens am 8. Mai 2021 per Videokonferenz vereinbarten die Verhandlungen fortzuführen, wurden am 17. Juni 2022 die Verhandlungen Handelsabkommen und zwei weitere Abkommen, ein Investitionsschutzabkommen und ein Abkommen über geografische Herkunftsangaben (GIs) offiziell wiederaufgenommen


Handelsabkommen EU-Indien

2007 begannen die Verhandlungen der EU mit Indien über ein umfassendes Handelsabommen inklusive Investitionsschutz und den Schutz geographischer Herkunftsangaben, welche aufgrund mangelnder Ambitionen ausgesetzt wurden.

Nachdem die Führungsspitzen der EU und Indiens am 8. Mai 2021 per Videokonferenz vereinbarten die Verhandlungen fortzuführen, wurden am 17. Juni 2022 die Verhandlungen über ein Handelsabkommen und zwei weitere Abkommen, ein Investitionsschutzabkommen und ein Abkommen über geografische Herkunftsangaben (GIs) offiziell wiederaufgenommen.

Die mittlerweile fünfte Verhandlungsrunde fand vom 19. bis 23. Juni 2023 in Neu-Delhi statt. Nach der letzten Runde, in der es bei den meisten Kapiteln Fortschritte gab, wollten die Verhandlungsführer die Arbeit an den Texten beschleunigen und das gegenseitige Verständnis für die „problematischeren“ Bereiche vertiefen. Ein weiteres Ziel war der Austausch von Marktzugangsangeboten für den Warenhandel und das öffentliche Beschaffungswesen. Die Gespräche über den Austausch von Angeboten zu Dienstleistungen und Investitionen sollen später fortgesetzt werden. 

Indien präsentiere außerdem seine Gegenvorschläge zum EU-Kapitel über Ausnahmen. Die Verhandlungsführer erörterten insbesondere die Themen ‚general exceptions‘,Sicherheitsausnahmen und den Artikel über Steuern. Während sich die jeweiligen Ansätze zu den Ausnahmen grundsätzlich überschneiden, scheint es hier aber auch erhebliche Unterschiede zu geben, insbesondere in Bezug auf die Formulierung und den Umfang des Geltungsbereiches. 

Die nächste Verhandlungsrunde ist für den 16. bis 20. Oktober 2023 in Brüssel geplant.

Nachfolgend finden Sie

EU-Verhandlungstexte für das Handelsabkommen mit Indien

Im Rahmen der Transparenz-Initiative der Europäische Kommission im Zusammenhang mit den Verhandlungen über Handelsabkommen wurden bisher nachfolgende EU-Textentwürfe online gestellt:


Pressemitteilungen und Berichte zu den Verhandlungen mit Indien

EU and India kick-start ambitious trade agenda

Wie wird verhandelt?

Es ist die Europäische Kommission, die Handelsabkommen im Namen der Europäischen Union und aller ihrer Mitgliedstaaten auf Basis eines Mandates des Rates der EU (EU-Mitgliedstaaten) verhandelt.

In Factsheets erläutert die Europäische Kommission, wie die Verhandlungen und deren Abschluss Schritt für Schritt ablaufen und wie die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament, Stakeholder, Interessengruppen und die Zivilgesellschaft in den Prozess der Verhandlungen einbezogen werden, um sicherzustellen, dass die Abkommen die Ansichten der Europäischen Kommission und der EU-Mitgliedstaaten widerspiegeln:

Darüber hinaus stellt sich die Europäische Kommission im Rahmen des „Civil Society Dialogues“ den Fragen der Zivilgesellschaft.

Hintergrundinformation zum EU-Handelsabkommen mit Indien

Um die Beziehungen zwischen der EU und Indien zu vertiefen wurden Ende Juni 2007 Verhandlungen über ein präferenzielles Handelsabkommen aufgenommen.

Ziel des Abkommens ist die beiderseitige schrittweise, uneingeschränkt WTO-konforme Liberalisierung praktisch aller Bereiche des Waren- und Dienstleistungsverkehrs sowie der Investitionen. Darüber hinaus wird das Abkommen auf einen besseren Schutz geistigen Eigentums abstellen.

Nach 12. Verhandlungsrunden wurden aufgrund unterschiedlicher Auffassung der EU und Indiens über das Ambitionsniveau die Verhandlungen ausgesetzt. 

Die EU ist weiterhin daran interessiert, ein ehrgeiziges, umfassendes und ausgewogenes Handelsabkommen mit Indien abzuschließen, das den Hauptinteressen beider Seiten gerecht wird und für beide Seiten von Vorteil ist.

Beim EU-Indien Gipfel 2020 wurde die Einrichtung eines regelmäßigen hochrangigen Dialogs auf Ministerebene beschlossen, um die bilateralen Handels- und Investitionsbeziehungen zu lenken und multilaterale Fragen von beiderseitigem Interesse zu behandeln. Ziel dieses Dialogs ist es Fortschritte beim Handels- und Investitionsabkommen zu fördern, handelspolitische Irritationen zu beseitigen und die Bedingungen für Unternehmen und Investoren auf beiden Seiten zu verbessern sowie die Verknüpfung von Lieferketten zu erörtern.

Beim Treffen der Führungsspitzen der EU und Indiens am 8. Mai 2021 per Videokonferenz wurde schließlich vereinbart, die Verhandlungen über ein Handelsabkommen wieder aufzunehmen und Verhandlungen über zwei weitere Abkommen, ein Investitionsschutzabkommen und ein Abkommen über geografische Herkunftsangaben (GIs), einzuleiten. 

Am 17. Juni 2022 wurden die Verhandlungen über ein Handelsabkommen und zwei weitere Abkommen, ein Investitionsschutzabkommen und ein Abkommen über geografische Herkunftsangaben (GIs) schließlich offiziell wiederaufgenommen.

Abkommen über geografische Herkunftsangaben (GIs)

2007 wurden erstmals Verhandlungen über ein umfassendes Handelsabkommen der EU mit Indien begonnen, das u.a. auch den Schutz geographischer Herkunftsangaben (GIs) beinhalten sollte. Diese Gespräche wurden 2013 wegen mangelnder Ambitionen ausgesetzt.

Nachdem die Führungsspitzen der EU und Indiens am 8. Mai 2021 per Videokonferenz vereinbarten die Verhandlungen fortzuführen, wurden am 17. Juni 2022 die Verhandlungen wiederaufgenommen, wobei aber nun der Schutz geographischer Herkunftsangaben (GIs) als eigenständiges Abkommen verhandelt wird.

Bisher fanden zwei Verhandlungsrunden statt:

Kooperationsabkommen über Partnerschaft und Entwicklung EU-Indien

Das Hauptziel dieses Kooperationsabkommens über Partnerschaft und Entwicklung ist es, durch Dialog und Partnerschaft die verschiedenen Aspekte der Zusammenarbeit zwischen der EU und Indien auszubauen und weiterzuentwickeln, um zu engeren und qualitativ verbesserten Beziehungen zu gelangen.

Die Zusammenarbeit konzentriert sich insbesondere auf:

  • die Weiterentwicklung und Diversifizierung von Handel und Investitionen im gemeinsamen Interesse und unter Berücksichtigung ihrer Wirtschaftslage;
  • die Erleichterung eines besseren gegenseitigen Verständnisses und die Stärkung der Bindungen zwischen den beiden Regionen in technischen, wirtschaftlichen und kulturellen Angelegenheiten;
  • die Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Indiens, um die Interaktion mit der Gemeinschaft effektiver zu gestalten;
  • die Beschleunigung der wirtschaftlichen Entwicklung Indiens und die Unterstützung der Bemühungen Indiens um die Steigerung seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch die Bereitstellung von Mitteln und technischer Hilfe durch die Gemeinschaft im Rahmen ihrer Kooperationspolitik und -vorschriften, um insbesondere die Lebensbedingungen der ärmeren Bevölkerungsgruppen zu verbessern;
  • die Entwicklung bestehender und neuer Formen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit im gemeinsamen Interesse zur Förderung und Erleichterung des Austausches und der Beziehungen zwischen ihren Wirtschaftskreisen, unter Berücksichtigung der Durchführung der Wirtschaftsreformen in Indien und der Gelegenheiten für die Schaffung angemessener Rahmenbedingungen für Investitionen;
  • Unterstützung des Umweltschutzes und der substanzerhaltenden Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen.

 

Rechtsakte Kooperationsabkommen EU-Indien

  • Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Indien über Partnerschaft und Entwicklung (ABl L 224 vom 27. August 1994)

Stand: 01.07.2023