Handelsabkommen der EU mit den Philippinen
Handelsabkommen und Partnerschafts- und Kooperationsabkommen
Lesedauer: 4 Minuten
Um die Beziehungen mit Philippinen weiter zu vertiefen, trat am 1. März 2018 ein Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit in Kraft und verhandeln die EU und die Philippinen seit 22. Dezember 2015 über ein Handelsabkommen.
Handelsabkommen EU-Philippinen
Die Verhandlungen über ein Handels- und Investitionsabkommen zwischen der EU und den Philippinen wurden am 22. Dezember 2015 aufgenommen und nach der zweiten Verhandlungsrunde im Februar 2017 auf Eis gelegt. Im März 2024 kündigten die EU und die Philippinen die Wiederaufnahme der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen an.
Die mittlerweile dritte Verhandlungsrunde fand vom 16. bis 20 Juni 2025 fand in Brüssel statt, während der die Kapitel über nachhaltige Lebensmittelsysteme (SFS) und allgemeine Regulierungspraktiken im Wesentlichen abgeschlossen werden konnten.
Die vierte Verhandlungsrunde soll im Oktober 2025 auf den Philippinen stattfinden.
Nachfolgend finden Sie
- Was wird verhandelt?
- EU-Verhandlungstexte
- Pressemitteilungen und Berichte zu den Verhandlungsrunden
- Wie wird verhandelt?
Was wird verhandelt?
Die EU strebt ein umfassendes und modernes Freihandelsabkommen mit den Philippinen an, das Folgendes umfasst:
- Marktzugang für Waren, Dienstleistungen, Investitionen und öffentliches Beschaffungswesen;
- Beseitigung von Hindernissen für den digitalen Handel;
- Handel mit Energie und Rohstoffen, um den digitalen und ökologischen Wandel zu unterstützen;
- rasche und wirksame gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Verfahren (SPS);
- nachhaltige Lebensmittelsysteme (SFS);
- den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums, einschließlich geografischer Angaben, und
- robuste und durchsetzbare Disziplinen in den Bereichen Handel und nachhaltige Entwicklung.
EU-Verhandlungstexte für das Handelsabkommen mit den Philippinen
Zum leichteren Verständnis wurde seitens der Europäische Kommission für die EU-Entwürfe ein Factsheet auf Englisch erarbeitet, dass einen allgemeinen Überblick zu dem jeweiligen EU-Entwurf bietet.
- EU textual proposals, 2024
Pressemitteilungen und Berichte zu den Verhandlungsrunden EU-Philippinen
Verhandlungsrunden seit 2024:
- First round, October 2024
- Second round, February 2025
- Third round, June 2025
Verhandlungsrunden 2016-2017:
- Second round, February 2017
- First round, June 2016
Wie wird verhandelt?
Es ist die Europäische Kommission, die Handelsabkommen im Namen der Europäischen Union und aller ihrer Mitgliedstaaten auf Basis eines am 16. November 2016 einstimmig erteilten Mandates des Rates der EU (EU-Mitgliedstaaten) verhandelt.
In Factsheets erläutert die Europäische Kommission, wie die Verhandlungen und deren Abschluss Schritt für Schritt ablaufen und wie die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament, Stakeholders, Interessensgruppen und die Zivilgesellschaft in den Prozess der Verhandlungen einbezogen werden, um sicherzustellen, dass die Abkommen die Ansichten der Europäischen Kommission und der EU-Mitgliedstaaten wiederspiegeln:
Darüber hinaus stellt sich die Europäische Kommission im Rahmen des „Civil Society Dialogues“ den Fragen der Zivilgesellschaft.
Hintergrundinformation zum Freihandelsabkommen EU-Philippinen
Bereits 2007 nahm die EU Verhandlungen über ein regionales Freihandelsabkommen mit allen Ländern der ASEAN-Gruppe außer Myanmar, Kambodscha und Laos auf. Da die Verhandlungen jedoch nur langsam voran gingen, einigten sich beide Seiten im März 2009 darauf, diese vorerst auszusetzen.
Da die EU weiterhin anstrebt, ihre Wettbewerbsfähigkeit durch einen verstärkten Marktzugang zu den ASEAN-Staaten auszubauen, haben die EU-Mitgliedstaaten im Dezember 2009 der Europäischen Kommission grünes Licht für Verhandlungen über Freihandelsabkommen mit einzelnen ASEAN-Staaten (Brunei, Kambodscha, Indonesien, Laos, Malaysia, die Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam) gegeben.
Mit den angestrebten Freihandelsabkommen sollen die auf vielen ASEAN-Märkten bestehenden tarifären und nicht tarifären Schranken für Handel und Investitionen gesenkt oder aufgehoben werden, um so die wirtschaftlichen Beziehungen der EU mit der ASEAN-Region zu stärken.
Im Oktober 2013 wurde das Mandat der Europäischen Kommission für diese Verhandlungen vom Rat der EU um das Thema "Investitionsschutz" erweitert.
Von der Europäischen Kommission wird jedoch weiterhin der Abschluss eines Abkommens mit der gesamten ASEAN-Region angestrebt.
Bereits im Oktober 2015 kündigte die Europäische Kommission in ihrer Mitteilung "Handel für alle" die Aufnahme von Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit den Philippinen an.
Am 16. November 2015 gab der Rat der EU (EU-Mitgliedstaaten) grünes Licht für die Aufnahme von Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit den Philippinen gegeben.
Am 22. Dezember 2015 vereinbarten die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström und der philippinische Staatssekretär für Handel und Industrie, Gregory Domingo die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen (FTA) zwischen der EU und den Philippinen aufzunehmen.
Nach der zweiten Verhandlungsrunde im Februar 2017 wurden die Verhandlungen auf Eis gelegt.
Im März 2024 kündigten die EU und die Philippinen die Wiederaufnahme der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen an.
Seit dem finden wieder intensive Verhandlungen zwischen der EU und den Philippinen statt.
Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU-Philippinen
Die Rechtsgrundlage für die Beziehungen der EU mit den Philippinen bildet das Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den Mitgliedsländern des Verbandes Südostasiatischer Nationen (ASEAN) von 1980.
Um die Beziehungen weiter auszubauen, verhandelte die EU mit den Philippinen über ein Rahmenabkommen über Partnerschafts- und Zusammenarbeit, welches im Juni 2010 erfolgreich abgeschlossen wurden. Am 11. Juli 2012 wurde das Abkommen schließlich unterzeichnet.
Nachdem die erforderlichen Verfahren mit 26. Februar 2018 abgeschlossen wurden, trat das Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit der EU mit den Philippinen am 1. März 2018 in Kraft.
Das Rahmenabkommen soll die Zusammenarbeit bei einer Reihe von Bereichen verstärken, insbesondere bei der Bekämpfung des Terrorismus, die Nichtverbreitung von Kernwaffen oder dem Friedensprozess in Südmindanao. Es soll zu einer engeren Zusammenarbeit in den Bereichen Migration und Energie führen.
Text des Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU-Philippinen und weitere Rechtsakte
- Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits (ABl. L 343 vom 22. Dezember 2017)
- Beschluss (EU) 2017/2428 des Rates vom 30. November 2017 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — des Protokolls zum Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (ABl. L 344 vom 23. Dezember 2017)
- Protokoll zum Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten, einerseits, und der Republik der Philippinen, andererseits, anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (ABl. L 344 vom 23. Dezember 2017)
- Mitteilung über das Inkrafttreten des Rahmenabkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits (ABl. L 78 vom 21. März 2018)
Stand: 04.08.2025