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Handelsabkommen der EU mit den Philippinen

Freihandelsabkommen und Partnerschafts- und Kooperationsabkommen

Lesedauer: 6 Minuten

Stand: 22.09.2026

Um die Beziehungen mit den Philippinen weiter zu vertiefen, trat am 1. März 2018 ein Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit in Kraft. Seit 22. Dezember 2015 verhandeln die EU und die Philippinen über ein Handelsabkommen. Am 22.09.2026 konnten die EU und die Philippinen in ihren Verhandlungen eine substanzielle Einigung erzielen.

Freihandelsabkommen EU-Philippinen

Die Verhandlungen über ein Handels- und Investitionsabkommen zwischen der EU und den Philippinen wurden am 22. Dezember 2015 aufgenommen und nach der zweiten Verhandlungsrunde im Februar 2017 auf Eis gelegt. Im März 2024 kündigten die EU und die Philippinen die Wiederaufnahme der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen an.

Am 22. September 2026 konnte die EU und die Philippinen nun eine substanzielle Einigung in den Verhandlungen erzielen:

Nächste Schritte

  • Die EU und die Philippinen werden die Verhandlungen nun auf Grundlage der erzielten substanziellen Einigung fortführen, mit dem Ziel die Verhandlungen in den kommenden Monaten formell abzuschließen.

Nachfolgend finden Sie

Was wurde verhandelt?

Durch das Freihandelsabkommen der EU mit den Philippinen soll der bestehende bilaterale Handel weiterwachsen, der derzeit bereits fast 18 Milliarden Euro an Gütern und über 10 Milliarden Euro an Dienstleistungen umfasst. Bereits jetzt liefert die EU jährlich Waren im Wert von 8 Milliarden Euro an die Philippinen und erzielt im Handel mit landwirtschaftlichen Gütern einen Handelsüberschuss (Exporte: 2 Milliarden Euro, Importe: 1,4 Milliarden Euro).

Das Freihandelsabkommen soll vor allem Folgendes liefern:

  • Neue Chancen für Unternehmen, einschließlich KMU, sowie für Landwirte, Hersteller und Verbraucher auf beiden Seiten;
  • Stärkere, diversifiziertere Lieferketten, entscheidend in einer Zeit, in der Resilienz zu einer strategischen Priorität geworden ist;
  • Faire Regeln und echte Vorhersehbarkeit, gestützt auf ein gemeinsames Bekenntnis zu einer sichereren und stabileren globalen Wirtschaft.

Die am 22. September 2026 erzielte substanzielle Einigung umfasst:

  • Die Abschaffung der Zölle und eine Verbesserung des Marktzugangs auf beiden Seiten. Das Freihandelsabkommen wird über 94 % der Zolltarifpositionen liberalisieren und mehr als 97 % des bilateralen Handels abdecken. EU-Exporteuren steht ein neuer wichtiger Markt mit 113 Millionen Einwohnern zur Verfügung. Das bringt neue Chancen für EU-Exporteure, für wichtige Güter wie z.B.
    • Maschinen und Geräten, Transportmitteln, Arzneimitteln und medizinischen Geräten
    • Fleischprodukte wie Schweinefleisch und Geflügel sowie Milchprodukte und Spirituosen.
  • Klare Vorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen. Durch das Freihandelsabkommen wird der philippinische öffentliche Beschaffungsmarkt für EU-Anbieter geöffnet - zum ersten Mal für ausländische Anbieter.
  • Besseren Schutz der Rechte des geistigen Eigentums, inklusive geographischer Herkunftsangaben (GIs)
  • Klare und ehrgeizige Vorschriften zur Erleichterung des digitalen Handels bei gleichzeitiger Gewährleistung der Privatsphäre und des Verbraucherschutzes;
  • Transparente Vorschriften für gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (SPS) und technische Handelshemmnisse (TBT), die den Handel erleichtern. Durch das Freihandelsabkommen werden die Kosten für die Unternehmen gesenkt und gleichzeitig wird die Einhaltung höchster EU-Standards gewährleistet.
  • Ehrgeizige Nachhaltigkeitsverpflichtungen als Kernstück der Handelsbeziehungen, die die Achtung der Menschenrechte und des Übereinkommens von Paris zu wesentlichen Bestandteilen des Übereinkommens machen. Das Freihandelsabkommen wird auch ein sehr ehrgeiziges Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung enthalten.
  • Transparente und ehrgeizige Bestimmungen zu Energie und Rohstoffen, mit denen gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden sollen, um nachhaltige Investitionen, insbesondere in erneuerbare Energien, zu erleichtern.

EU-Verhandlungstexte für das Handelsabkommen mit den Philippinen

Zum leichteren Verständnis wurde seitens der Europäische Kommission für die EU-Entwürfe ein Factsheet auf Englisch erarbeitet, dass einen allgemeinen Überblick zu dem jeweiligen EU-Entwurf bietet.

Pressemitteilungen und Berichte zu den Verhandlungsrunden EU-Philippinen

Verhandlungsrunden seit 2024:

Verhandlungsrunden 2016-2017:

Hintergrundinformation zum Freihandelsabkommen EU-Philippinen

Bereits 2007 nahm die EU Verhandlungen über ein regionales Freihandelsabkommen mit allen Ländern der ASEAN-Gruppe außer Myanmar, Kambodscha und Laos auf. Da die Verhandlungen jedoch nur langsam voran gingen, einigten sich beide Seiten im März 2009 darauf, diese vorerst auszusetzen.

Da die EU weiterhin anstrebt, ihre Wettbewerbsfähigkeit durch einen verstärkten Marktzugang zu den ASEAN-Staaten auszubauen, haben die EU-Mitgliedstaaten im Dezember 2009 der Europäischen Kommission grünes Licht für Verhandlungen über Freihandelsabkommen mit einzelnen ASEAN-Staaten (Brunei, Kambodscha, Indonesien, Laos, Malaysia, die Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam) gegeben.

Mit den angestrebten Freihandelsabkommen sollen die auf vielen ASEAN-Märkten bestehenden tarifären und nicht tarifären Schranken für Handel und Investitionen gesenkt oder aufgehoben werden, um so die wirtschaftlichen Beziehungen der EU mit der ASEAN-Region zu stärken.

Im Oktober 2013 wurde das Mandat der Europäischen Kommission für diese Verhandlungen vom Rat der EU um das Thema "Investitionsschutz" erweitert.

Von der Europäischen Kommission wird jedoch weiterhin der Abschluss eines Abkommens mit der gesamten ASEAN-Region angestrebt.

Bereits im Oktober 2015 kündigte die Europäische Kommission in ihrer Mitteilung "Handel für alle" die Aufnahme von Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit den Philippinen an.

Am 16. November 2015 gab der Rat der EU (EU-Mitgliedstaaten) grünes Licht für die Aufnahme von Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit den Philippinen gegeben.

Am 22. Dezember 2015 vereinbarten die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström und der philippinische Staatssekretär für Handel und Industrie, Gregory Domingo die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen (FTA) zwischen der EU und den Philippinen aufzunehmen.

Nach der zweiten Verhandlungsrunde im Februar 2017 wurden die Verhandlungen auf Eis gelegt.

Im März 2024 kündigten die EU und die Philippinen die Wiederaufnahme der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen an.

Seitdem finden wieder intensive Verhandlungen zwischen der EU und den Philippinen statt, die am 22. September 2026 zu einer substanziellen Einigung zwischen der EU und den Philippinen führten. In den kommenden Monaten sollen die Verhandlungen final abgeschlossen werden.

Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU-Philippinen

Die Rechtsgrundlage für die Beziehungen der EU mit den Philippinen bildet das Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den Mitgliedsländern des Verbandes Südostasiatischer Nationen (ASEAN) von 1980.

Um die Beziehungen weiter auszubauen, verhandelte die EU mit den Philippinen über ein Rahmenabkommen über Partnerschafts- und Zusammenarbeit, welches im Juni 2010 erfolgreich abgeschlossen wurden. Am 11. Juli 2012 wurde das Abkommen schließlich unterzeichnet.

Nachdem die erforderlichen Verfahren mit 26. Februar 2018 abgeschlossen wurden, trat das Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit der EU mit den Philippinen am 1. März 2018 in Kraft.

Das Rahmenabkommen soll die Zusammenarbeit bei einer Reihe von Bereichen verstärken, insbesondere bei der Bekämpfung des Terrorismus, die Nichtverbreitung von Kernwaffen oder dem Friedensprozess in Südmindanao. Es soll zu einer engeren Zusammenarbeit in den Bereichen Migration und Energie führen.

Text des Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU-Philippinen und weitere Rechtsakte