Handelsabkommen der EU mit den Philippinen

Handelsabkommen und Partnerschafts- und Kooperationsabkommen

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Um die Beziehungen mit Philippinen weiter zu vertiefen, trat am 1. März 2018 ein Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit in Kraft und verhandeln die EU und die Philippinen seit 22. Dezember 2015 über ein Handelsabkommen.

Handelsabkommen EU-Philippinen

EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström und der philippinische Staatssekretär für Handel und Industrie, Gregory Domingo, vereinbarten am 22. Dezember 2015, Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen (FTA) zwischen der EU und den Philippinen aufzunehmen.

Die erste Verhandlungsrunde fand vom 23. bis 27. Mai 2016 statt, die zweite vom 13. bis 17. Februar 2017.

Nachfolgend finden Sie

Was wird verhandelt?

Das Freihandelsabkommen der EU mit den Philippinen soll die Abschaffung der Zölle und anderer Hindernisse für den Handel mit Waren, Dienstleistungen und Investitionen, den Zugang zu den Märkten für öffentliche Aufträge, weitere Regeln in den Bereichen Wettbewerb und Schutz geistigen Eigentums sowie sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen beinhalten. Auch ein umfassendes Kapitel zu Handel und nachhaltige Entwicklung (Arbeits- und Sozialstandards, Umweltschutz) sowie zum Investitionsschutz soll Teil des zukünftigen Freihandelsabkommens sein.

EU-Verhandlungstexte

Am 17. März 2017 stellte die Europäische Kommission die ersten EU-Textentwürfe für die Verhandlungen mit den Philippinen über ein Freihandelsabkommen online.

Zum leichteren Verständnis wurde seitens der Europäische Kommission für die EU-Entwürfe ein Factsheet auf Englisch erarbeitet, dass einen allgemeinen Überblick zu dem jeweiligen EU-Entwurf bietet.

Pressemitteilungen und Berichte zu den Verhandlungsrunden EU-Philippinen 

Mehr Pressemitteilungen und Berichte zu Indonesien finden Sie auf der Homepage der Generaldirektion Handel der Europäischen Kommission unter News Archiv Philippinen bzw. Transparency in action

Wie wird verhandelt?

Es ist die Europäische Kommission, die Handelsabkommen im Namen der Europäischen Union und aller ihrer Mitgliedstaaten auf Basis eines am 16. November 2016 einstimmig erteilten Mandates des Rates der EU (EU-Mitgliedstaaten) verhandelt.

In Factsheets erläutert die Europäische Kommission, wie die Verhandlungen und deren Abschluss Schritt für Schritt ablaufen und wie die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament, Stakeholders, Interessensgruppen und die Zivilgesellschaft in den Prozess der Verhandlungen einbezogen werden, um sicherzustellen, dass die Abkommen die Ansichten der Europäischen Kommission und der EU-Mitgliedstaaten wiederspiegeln:

Zur Vorbereitung der Verhandlungen der EU mit den Philippinen fand vom 18. März bis 30. April 2016 ein öffentliche Konsultation der Europäische Kommission statt, um Informationen zu den Handelsfragen zu sammeln.

Hintergrundinformation zum Freihandelsabkommen EU-Philippinen

Bereits 2007 nahm die EU Verhandlungen über ein regionales Freihandelsabkommen mit allen Ländern der ASEAN-Gruppe außer Myanmar, Kambodscha und Laos auf. Da die Verhandlungen jedoch nur langsam voran gingen, einigten sich beide Seiten im März 2009 darauf, diese vorerst auszusetzen.

Da die EU weiterhin anstrebt, ihre Wettbewerbsfähigkeit durch einen verstärkten Marktzugang zu den ASEAN-Staaten auszubauen, haben die EU-Mitgliedstaaten im Dezember 2009 der Europäischen Kommission grünes Licht für Verhandlungen über Freihandelsabkommen mit einzelnen ASEAN-Staaten (Brunei, Kambodscha, Indonesien, Laos, Malaysia, die Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam) gegeben.

Mit den angestrebten Freihandelsabkommen sollen die auf vielen ASEAN-Märkten bestehenden tarifären und nicht tarifären Schranken für Handel und Investitionen gesenkt oder aufgehoben werden, um so die wirtschaftlichen Beziehungen der EU mit der ASEAN-Region zu stärken. 

Im Oktober 2013 wurde das Mandat der Europäischen Kommission für diese Verhandlungen vom Rat der EU um das Thema "Investitionsschutz" erweitert.

Von der Europäischen Kommission wird jedoch weiterhin der Abschluss eines Abkommens mit der gesamten ASEAN-Region angestrebt.

Bereits im Oktober 2015 kündigte die Europäische Kommission in ihrer Mitteilung "Handel für alle" die Aufnahme von Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit den Philippinen an.

Am 16. November 2015 gab der Rat der EU (EU-Mitgliedstaaten) grünes Licht für die Aufnahme von Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit den Philippinen gegeben.

Am 22. Dezember 2015 vereinbarten die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström und der philippinische Staatssekretär für Handel und Industrie, Gregory Domingo die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen (FTA) zwischen der EU und den Philippinen aufzunehmen.

Die erste Verhandlungsrunde fand vom 23. bis 27. Mai 2016 statt. Ein Bericht der Europäischen Kommission zur ersten Verhandlungsrunde (in Englisch) wurde auf der Homepage der Generaldirektion Handel veröffentlicht.

Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU-Philippinen

Die Rechtsgrundlage für die Beziehungen der EU mit den Philippinen bildet das Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den Mitgliedsländern des Verbandes Südostasiatischer Nationen (ASEAN) von 1980.

Um die Beziehungen weiter auszubauen, verhandelte die EU mit den Philippinen über ein Rahmenabkommen über Partnerschafts- und Zusammenarbeit, welches im Juni 2010 erfolgreich abgeschlossen wurden. Am 11. Juli 2012 wurde das Abkommen schließlich unterzeichnet.

Nachdem die erforderlichen Verfahren mit 26. Februar 2018 abgeschlossen wurden, trat das Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit der EU mit den Philippinen am 1. März 2018 in Kraft.

Das Rahmenabkommen soll die Zusammenarbeit bei einer Reihe von Bereichen verstärken, insbesondere bei der Bekämpfung des Terrorismus, die Nichtverbreitung von Kernwaffen oder dem Friedensprozess in Südmindanao. Es soll zu einer engeren Zusammenarbeit in den Bereichen Migration und Energie führen.

Text des Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU-Philippinen und weitere Rechtsakte

Stand: 11.01.2022

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