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Handelsabkommen der EU mit Singapur

Handelsabkommen und Partnerschafts- und Kooperationsabkommen

Lesedauer: 8 Minuten

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Stand: 28.02.2023

Die Beziehungen der EU mit Singapur basieren auf dem Kooperationsabkommen der EU mit ASEAN von 1980.

Um die Beziehungen mit Singapur weiter zu vertiefen, hat die EU weitere Handelsabkommen mit Singapur abgeschlossen:.


Freihandelsabkommen EU-Singapur

Das Freihandelsabkommen (Free Trade Agreement, FTA) der EU mit Singapur trat am 21. November 2019 in Kraft.

Nachfolgend finden Sie

Text des Freihandelsabkommens EU-Singapur

Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur ABl. L 294 vom 14.11.2019

Nachfolgend finden Sie ein verkleinertes Dokument (3,5 MB) inklusive eines vorangestellten und verlinkten Inhaltsverzeichnisses (Kapitel und Anhänge, z.B. Anhang 2-A Beseitigung von Zöllen) zum Download:

Hinweis
Alle EU-Rechtsakte zum Freihandelsabkommen der EU mit Singapur finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union

Zollabbau EU und Singapur

Gemäß Artikel 2.6 "Abbau oder Beseitigung von Einfuhrzöllen" beseitigt jede Vertragspartei alle auf Ursprungswaren der anderen Vertragspartei erhobenen Einfuhrzölle ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Abkommens; die Ausnahmen
davon sind im Stufenplan der jeweiligen Vertragspartei im Anhang 2-A aufgelistet:

  • Anhang 2-A Beseitigung von Zöllen (ABl. L 294/129)
    Anlage 2-A-1 Stufenplan der Union für den Zollabbau (ABl. L 294/130)
    Nach Artikel 2.6 (Abbau oder Beseitigung von Einfuhrzöllen) und Anhang 2-A Absatz 1 beseitigt die Union nach diesem Abkommen die Zölle auf alle Ursprungswaren Singapurs ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Abkommens; ausgenommen davon sind die in diesem Stufenplan aufgeführten Waren:
    • Zusatz zu Anlage 2-A-1 Stufenplan der Union für den Zollabbau – Tarifpositionen (ABl. L 294/132)
  • Anlage 2-A-2 Stufenplan Singapurs für den Zollabbau (ABl. L 294/240)
    Nach Artikel 2.6 (Abbau oder Beseitigung von Einfuhrzöllen) beseitigt Singapur die Zölle auf alle Ursprungswaren der Union ab dem Tag des Inkrafttreten dieses Abkommens.

Ursprungsregeln EU-Singapur FTA

Die Präferenzursprungsregeln finden sich in Protokoll Nr. 1 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen gebündelt. Dieses wurde in eiigen Bereichen durch den Beschluss Nr. 1/2022 des Zollausschusses vom 20. Dezember 2022 geändert.

Eine Wesentliche Änderung betrifft die Selbstzertifizierung, wonach für EU Ausführer die Bewilligung zum Ermächtigten Ausführer nur mehr bis 31. Dezember 2022 anwendbar ist. Ab 1. Jänner 2023 benötigen EU Ausführer den REX (Registrierter Ausführer). Singapur akzeptiert Präferenznachweise, die von EU Ermächtigten Ausführern ausgestellt wurden, übergangsmäßig noch bis 31. März 2023.

Die EU und Singapur wenden nunmehr das REX System an und daher wurde der Präferenznachweis von "Ursprungserklärung" in "Erklärung zum Ursprung" umbenannt. Die Erklärung zum Ursprung (Taric Code U101 in der Zollanmeldung) ist vom Ausführer nicht mehr eigenhändig zu unterzeichnen (Absatz 5 des Artikels 17 zum Protokoll 1 wurde gestrichen).

Was bringt das Handelsabkommen EU-Singapur?

Das Handelsabkommen der EU mit Singapur ist das erste präferenzielle Abkommen, das die EU mit einem Mitglied des Verbandes südostasiatischer Nationen (ASEAN, Association of Southeast Asian Nations) geschlossen hat. Knapp ein Drittel des Handels mit Waren und Dienstleistungen zwischen der EU und dem ASEAN entfällt auf Singapur. Singapur ist damit der größte Partner der EU unter den ASEAN-Staaten. Zwei Drittel der Investitionen zwischen der EU und ASEAN sind auf Investitionen zwischen der EU und Singapur zurückzuführen. Über 10.000 EU-Unternehmen sind in Singapur niedergelassen und nutzen dieses Land als Drehscheibe, um die gesamte Pazifikregion zu bedienen.

Durch das Handelsabkommen verpflichtet sich Singapur den schon bestehenden zollfreien Zugang für EU-Waren beizubehalten und die noch vorhandenen Zölle (z.B. auf alkoholische Getränke) zu beseitigen. Im Gegenzug wird die EU mit dem Tag des Inkrafttretens des Abkommens die Zölle auf über 80% der Einfuhren in die EU aus Singapur abschaffen und die restlichen Zölle je nach Warenkategorie nach drei (z.B. bestimmte Textilien und Teppiche) oder fünf Jahren (z.B. Fahrräder, Obst, Getreide und Sportschuhe) eliminieren.

Durch das Abkommen werden auch bestimmte nicht-tarifäre Handelshemmnisse in den Bereichen Elektronik, Kraftfahrzeuge und Fahrzeugteile, Arzneimittel und Medizinprodukte sowie bei Ausrüstungen für die Erzeugung erneuerbarer Energie abgebaut.

Verbesserungen beim Marktzugang gibt es auch für Dienstleister unter anderem in den Bereichen Telekommunikation, Umweltdienstleistungen, Ingenieurwesen, Informatik und Seeverkehr.

190 anerkannte geographische Angaben von europäischen und österreichischen Lebensmitteln, wie Jägertee, Inländerrum und Tiroler Speck werden in Singapur geschützt.

Die strengen Gesetze und Verfahren der EU für landwirtschaftliche Erzeugnisse und andere Lebensmittelerzeugnisse (sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen) bleiben vom Abkommen unberührt.

Das "right to regulate" der Vertragsparteien, d.h. das Recht, Qualitäts- und Sicherheitsstandards aufzustellen, zu regulieren und neue Vorschriften zu erlassen, um berechtigte Ziele wie Sicherheit und öffentliche Gesundheit zu verfolgen, bleibt aufrecht. Bei sensiblen Bereichen, wie Fernsehen, Rundfunk und Film, öffentliche Gesundheit und Bildung, soziale Dienste und Wasserversorgung, werden keine Verpflichtungen eingegangen und diese Bereiche durch das Abkommen geschützt.

Abkommen über den digitalen Handel EU-Singapur

Das Abkommen über den digitalen Handel (Digital Trade Agreement, DTA) der EU mit Singapur trat am 1. Februar 2026 in Kraft.

Das Abkommen stärkt den bilateralen Handel, indem transparente Regeln eingeführt werden, die grenzüberschreitende digitale Transaktionen für Unternehmen und Verbraucher einfacher, vorhersehbarer und zuverlässiger machen. Dies erreicht sie, indem sie Rechtssicherheit für Unternehmen bietet, das Vertrauen der Verbraucher stärkt und ungerechtfertigte Barrieren für den digitalen Handel beseitigen.

Das Abkommen gilt für alle Arten von Handel (Dienstleistungen, Güter, öffentliche Beschaffung usw.), die durch elektronische Mittel ermöglicht werden. Eine Transaktion wird elektronisch ermöglicht, wenn sie über elektronische Geräte initiiert und empfangen wird und per Draht, Funk, Optisch oder anderen elektromagnetischen Mitteln (also nicht nur über das Internet) übertragen und empfangen wird. Das bedeutet nicht, dass die gesamte Transaktion elektronisch erfolgen muss (z. B. kann ein online bestelltes Buch per Post verschickt werden).

Audiovisuelle Dienstleistungen sind ausgeschlossen, wie es bei allen Freihandelsabkommen der EU der Fall ist.

Das Abkommen enthält keine Marktzugangsverpflichtungen, wie diese im EU-Singapur-Freihandelsabkommen festgelegt sind, und bezieht sich ausdrücklich auf das Recht der Vertragsparteien, innerhalb ihrer Gebiete zu regulieren, um legitime politische Ziele zu erreichen.

Die im Freihandelsabkommen festgelegten Streitbeilegungsmechanismen gelten für das Abkommen über den Digitalen Handel in angemessener Weise.

Rechtsakt

Abkommen über den digitalen Handel zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur ABl. L, 2026/126, 20.1.2026

Umfang und Zweck

  • Erleichterung grenzüberschreitende Datenflüsse, indem ungerechtfertigte Datenlokalisierungsanforderungen verboten werden, um zu verhindern, dass Daten in das Territorium einer Vertragspartei übertragen werden. Dies umfasst alle Wirtschaftssektoren, einschließlich persönlicher und industrieller Daten. Das Abkommen bewahrt jedoch ausdrücklich das hohe Schutzniveau der EU für personenbezogene Daten und Privatsphäre.
  • Dauerhaftes Verbot von Zollabgaben auf elektronische Übertragungen basierend auf dem E-Commerce-Moratorium der Welthandelsorganisation
  • Verbot von Genehmigungsanforderungen, die speziell auf Online-Dienste abzielen
  • Förderung der Anerkennung der Rechtswirkung und Gültigkeit elektronisch abgeschlossener Verträge.
  • Schutz natürlicher oder juristischer Personen vor der verpflichtenden Offenlegung des Quellcodes von Software und Klarstellung, dass Regierungen bei Bedarf aus legitimen Gründen Zugang zum Quellcode benötigen können. Dies bewahrt den politischen Spielraum der EU zur Umsetzung ihrer digitalen Politik, einschließlich des Digital Markets Act (DMA).
  • Schutz der Verbraucher, einschließlich vor unlauteren Marktpraktiken und Wahrung ihrer Informationsrechte in Bezug auf elektronische Handelstransaktionen. Es schützt Nutzer außerdem vor unerwünschten Direktmarketing-Kommunikationen (Spam).
  • Anerkennung, dass offener Internetzugang erreicht werden kann, wenn Internetzugangsanbieter den Online-Verkehr gleich behandeln und diesen nicht blockieren oder verlangsamen, um Wettbewerbsvorteile zu erzielen.
  • Disziplin zu offenen Regierungsdaten, also Informationen des öffentlichen Sektors, die leicht und breit zugänglich und wiederverwendet werden können, manchmal unter nicht restriktiven Bedingungen.
  • Förderung der regulatorischen Zusammenarbeit in Fragen des digitalen Handels, auch in internationalen Foren, um die Entwicklung des digitalen Handels zu fördern und die digitale Inklusion auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sicherzustellen.
  • Anerkennung der Bedeutung der E-Rechnung und Abschaffung von Papierformularen und -dokumenten, die für den digitalen Import, Export oder Transit von Waren erforderlich sind. Zu diesem Zweck verpflichten sich die EU und Singapur, die grenzüberschreitende Interoperabilität von E-Rechnungs-Standards zu unterstützen, und halten es für wichtig, mit vollständig elektronischen Versionen von Formularen und Dokumenten zu arbeiten. Singapur und die EU halten es außerdem für wichtig, Single-Window-Systeme aufrechtzuerhalten, um die einheitliche elektronische Einreichung aller vom Zoll benötigten Informationen zu erleichtern.

Partnerschafts- und Kooperationsabkommen EU-Singapur

Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA), das die EU seit 2005 mit Singapur verhandelt wurde am 19. Oktober 2019 unterzeichnet.

Das Abkommen dient der Stärkung des politischen Dialogs und der Verbesserung der Zusammenarbeit in allen Bereichen von gemeinsamen Interessen u.a. auch im Hinblick auf globale Herausforderungen.

In dem Abkommen finden sich Bestimmungen über die verschiedenen Kooperationsbereiche wie nachhaltige Entwicklung, Demokratie und Grundfreiheiten, Justiz, Sicherheit, Konnektivität, Kontakte zwischen den Menschen, Informationsgesellschaft, Bildung und kultureller Austausch sowie Beschäftigung und Soziales.

Durch das PKA soll auch die wissenschaftliche und technologische Kooperation in Bereichen wie Energie, Umwelt, Bekämpfung des Klimawandels, Schutz der natürlichen Ressourcen, intelligente Städte und Verkehr intensiviert werden.

Handel und Investitionen, Umwelt, Landwirtschaft, Verkehr, Energie, Industriepolitik und KMU, Wissenschaft und Technologie, Bildung und Kultur, Statistik, Informationsgesellschaft, Migration, Bekämpfung des Drogenhandels und der Geldwäsche, usw.

Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen wird auf fünf Jahre geschlossen und kann stillschweigend um jeweils ein Jahr verlängert werden.

Am 13. Februar 2019 hat das Europäischen Parlament dem Abschluss des PKA der EU mit Singapur zugestimmt.

Bevor das Abkommen in Kraft treten kann, muss es noch von allen nationalen Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden.

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