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Peking lockert die Regeln für den Datentransfer ins Ausland

Lang erwartete Lockerungen treten in Kraft

Lesedauer: 2 Minuten

China Telekommunikation
27.03.2024

In China gibt es strenge Regeln und Vorschriften für den Transfer von Daten ins Ausland. Unternehmen und Organisationen, die Daten über chinesische Staatsgrenzen hinweg übertragen möchten, müssen sich an bestimmte Richtlinien halten. Die strengen Vorschriften zum Datentransfer ins Ausland sind eine Belastung für viele ausländische und österreichische Unternehmen. Versendet ein chinesisches Tochterunternehmen Daten an den österreichischen Mutterkonzern, mussten diverse Regelungen beachtet werden. Bereits im September 2023 wurde ein Entwurf vorgelegt, der den Datentransfer ins Ausland erleichtern sollte. Die Lockerungen sind nun endlich verabschiedet worden und sind seit dem 22. März 2024 gültig.

Bisher gibt es drei Möglichkeiten personenbezogene Daten (Personal Information, PI) ins Ausland zu transferieren:

  1. Zertifizierung des chinesischen Tochterunternehmens (drei Jahre gültig)
  2. Dem Abschluss eines Standardvertrages (SCC) mit dem Empfänger der PI im Ausland und der Registrierung dieses Vertrages bei der lokalen chinesischen Cyberspace-Behörde
  3. Eine Sicherheitsüberprüfung durch die chinesischen Behörden

Gemäß den neuen Bestimmungen ist es unter bestimmten Voraussetzungen nicht erforderlich, weder einen Standardvertrag noch eine Zertifizierung oder Sicherheitsüberprüfung vorzulegen, um personenbezogene Daten ins Ausland zu übermitteln: 

  1. wenn es notwendig ist, PI ins Ausland zu übermitteln, um einen Vertrag zu erfüllen, an dem die betroffene Person beteiligt ist, wie z. B. Einkäufe, Überweisungen, Flugtickets, Hotelreservierungen und Visaanträge;
  2. wenn es erforderlich ist, PI eines internen Mitarbeiters zum Zweck der Personalverwaltung gemäß den rechtmäßig festgelegten arbeitsrechtlichen Vorschriften und gemäß einem rechtmäßig abgeschlossenen Arbeitsvertrag ins Ausland zu übermitteln;
  3. wenn die Übermittlung ins Ausland in Notfällen zum Schutz der Gesundheit, des Lebens und des Eigentums einer natürlichen Person sowie für andere Zwecke erforderlich ist;
  4. wenn die PI von weniger als 100.000 Personen innerhalb eines Jahres ins Ausland übermittelt werden soll;
  5. wenn die Daten im internationalen Handel, im grenzüberschreitenden Transport, in der akademischen Zusammenarbeit, in der multinationalen Produktion und Fertigung, im Marketing und bei anderen Aktivitäten erfasst und generiert wurden;
  6. wenn die Daten außerhalb des Hoheitsgebiets der VR China erfasst und generiert wurden.

Des Weiteren sind Erleichterungen für Unternehmen vorgesehen, die in Freihandelszonen (FHZ) ansässig sind. Die FHZs können bestimmte Datenkategorien festlegen, die von der Zertifizierung, dem Abschluss von Standardvertragsklauseln sowie der Sicherheitsüberprüfung befreit sind.

Für österreichische Unternehmen ergeben sich zahlreiche Erleichterungen beim Austausch von personenbezogenen Daten mit ihren Tochtergesellschaften in China. Die jüngste Klarstellung der chinesischen Cyberspace-Behörde dürfte deutlich zur Reduzierung von Bürokratie und Compliance-Kosten beitragen. Dieser Schritt ist Teil der Bemühungen der chinesischen Regierung, mehr ausländische Investitionen anzuziehen.

Sie haben weitere Fragen?

Das AußenwirtschaftsCenter Peking steht Ihnen gerne telefonisch unter +86 10 8527 5050 oder per E-Mail an peking@wko.at zur Verfügung. 

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