Türkei: Unser Know-how: Lizenzvergabe und gewerblicher Rechtsschutz

Überblick über Rahmenbedingungen und Regularien im Fachbereich

Lesedauer: 1 Minute

Türkei

Das Wirtschaftsrecht der Türkei ist einfach und richtet sich nach internationalen Standards. Außerdem bietet es allen Investoren gleichrangige Behandlung. Durch nachträgliche Gesetzesänderungen wurde das Investitionsumfeld in der Türkei noch weiter verbessert und an die europäische Gesetzgebung angenähert.

Neben der Gewerbeordnung umfasst das Gewerberecht eine Vielzahl von Normen, die Spezialbestimmungen für einzelne Gewerbezweige enthalten. Die Gewerbeordnung und die Spezialnormen bestimmen unter anderem, welche Tätigkeiten einer Genehmigung bedürfen und welche einzelnen Vorgänge anzeigepflichtig sind. Auch die Anerkennung einer ausländischen Berechtigung muss immer im Einzelnen geprüft werden. Da die Bestimmungen im Einzelfall sehr unterschiedlich sind, empfehlen wir Ihnen, das AußenwirtschaftsCenter Istanbul oder das AußenwirtschaftsBüro Ankara für Detailauskünfte zu kontaktieren.

Informationen zu den einzelnen vertraglichen Sicherheitsmitteln im Geschäftsverkehr (Vorkasse, Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung, Pfandrechte, Bürgschaft, Abtretung), zur grenzüberschreitenden Forderungseintreibung, zum Vergaberecht (öffentliche Ausschreibungen) bzw. zu sonstigen Rechtsgebieten, zu den Verjährungsfristen usw. erhalten Sie über die AußenwirtschaftsCenter.

Sie suchen ausführlichere Informationen zum Thema? Kontaktieren Sie das AußenwirtschaftsCenter Istanbul.

Stand: 18.07.2023

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