CE Kennzeichnung auf einem elektronischem Gerät
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Vereinigtes Königreich: Übergangsfrist für UKCA-Kennzeichnung für viele Produkte auf unbestimmte Zeit verlängert

Updates rund um Konformitätsprüfung und Gültigkeit der CE-Kennzeichnung am britischen Markt

Lesedauer: 3 Minuten

Vereinigtes Königreich

Am 24.01.2024 gab die britische Regierung bekannt, dass sie noch dieses Frühjahr beabsichtigt ein Gesetz zu erlassen, das die Anerkennung der EU-Anforderungen, einschließlich der CE-Kennzeichnung, für eine Reihe von Produktvorschriften auf unbestimmte Zeit fortsetzt. Damit sollen Unternehmen die Flexibilität haben, entweder die UKCA- oder die CE-Kennzeichnung zu verwenden, um Produkte am britischen Markt zu verkaufen.

Was ist UKCA?

UKCA ist die Abkürzung für "UK Conformity Assessed" und ist eine Kennzeichnung, wie das CE-Kennzeichen in der EU, um die Konformität von Produkten mit den Bestimmungen, die am britischen Markt gelten, zu bestätigen. Die UKCA-Kennzeichnung wurde am 01.01.2021 nach dem Brexit eingeführt und sollte als Ersatz für die CE-Kennzeichnung dienen. Jedoch wurde eine

Verlängerung der CE-Anerkennung für einige Produktverordnung auf unbestimmte Zeit angekündigt

Im August 2023 verkündigte das britische Ministerium für Wirtschaft und Handel (DBT), dass die CE-Kennzeichnung für viele Produktvorschriften weiterhin und auf unbestimmte Zeit anerkannt wird. Ursprünglich waren 18 Verordnungen davon betroffen, am 24.01.2024 wurden drei weitere Verordnungen in diese Ausnahmebestimmung aufgenommen. Des Weiteren gab die britische Regierung bekannt, dass sie im Frühjahr 2024 ein Gesetz dazu beschließen wird. Damit sollen Unternehmen die Flexibilität haben, entweder die UKCA- oder die CE-Kennzeichnung zu verwenden, um Produkte am britischen Markt zu verkaufen.

Weiters soll eine neue Fast-Track-Bestimmung eingeführt werden, damit Produkte, die bereits grundlegende EU-Anforderungen erfüllen und, sofern erforderlich, von einer von der EU anerkannten Konformitätsbewertungsstelle bewertet wurden, auf den britischen Markt gebracht werden können. Herstellende Unternehmen müssen die UKCA-Kennzeichnung (in einer zulässigen Weise) anbringen und eine britische Konformitätserklärung ausstellen, in der die Einhaltung der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften aufgeführt ist. Bei Produkten, die unter mehrere Vorschriften fallen, kann eine Mischung aus UKCA- und CE-Konformitätsbewertungsverfahren verwendet werden. Damit soll längerfristige Sicherheit und Flexibilität geboten werden, falls in Zukunft das Vereinigte Königreich für bestimmte Vorschriften doch UKCA verlangt. 

Für diese 21 Produktvorschriften gilt die Verlängerung

Die fortgesetzte Anerkennung der derzeitigen EU-Anforderungen, einschließlich der CE-Kennzeichnung und der umgekehrten Epsilon-Kennzeichnung, gilt für insgesamt 21 Produktvorschriften, darunter auch die 18 Produktvorschriften, deren Verlängerung bereits am 01.08.2023 angekündigt wurden. Die 18 Produktvorschriften umfassen:  

  1. Spielzeug (toys)
  2. Pyrotechnik (pyrotechnics)
  3. Sportboote und Wassermotorräder (recreational craft and personal watercraft)
  4. Einfache Druckbehälter (simple pressure vessels)
  5. Geräte und Anlagen, die den Vorschriften zur elektromagnetischen Verträglichkeit unterliegen (electromagnetic compatibility)
  6.  nichtselbsttätige Waagen (non-automatic weighing instruments)
  7. Messgeräte (measuring instruments)
  8. Flaschen als Maßbehältnisse (measuring container bottles)
  9. Aufzüge (lifts)
  10. Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX) (equipment for potentially explosive atmospheres)
  11. Funkgeräte (radio equipment)
  12. Druckgeräte (pressure equipment)
  13. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) (personal protective equipment (PPE))
  14. Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe(gas appliances)
  15. Maschinen (machinery)
  16. Geräte für die Verwendung im Freien (equipment for use outdoors)
  17. Aerosolpackungen (aerosols)
  18. Elektrische Niederspannungsgeräte (low voltage electrical equipment)

Nach Rückmeldungen aus der britischen Industrie wurden am 24.1.2024 die CE-Kennzeichnung für drei weitere Vorschriften inkludiert:

  1. Ökodesign (Ecodesign for Energy-Related Products Regulations 2010)
  2. Explosivstoffe (The Explosives Regulations 2014) und
  3. in den meisten Fällen bei der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (The Restriction of the Use of Certain Hazardous Substances in Electrical and Electronic Equipment Regulations 2012 (‘The RoHS Regulations’))
    • Hier gibt es zwei Vorgangsweisen:
      1. Wenn Produkte, die in Anhang II der EU-RoHS-Richtlinie (2011/65/EU) festgelegten Konzentrationshöchstwerte erfüllen, werden die geltenden EU-Vorschriften und die CE-Kennzeichnung weiterhin anerkannt.
      2. Wenn sich ein Produkt auf eine Ausnahmeregelung stützt, werden nur dann weiterhin die geltenden EU-Vorschriften und die CE-Kennzeichnung anerkannt, sofern es eine gleichwertige Ausnahmeregelung im Rahmen der britischen RoHS-Vorschriften gibt.

Unabhängig davon beabsichtigt die Regierung eine dauerhafte Kennzeichnungsflexibilität zu ermöglichen, die Folgendes erlauben soll: 

  1. Die UKCA-Kennzeichnung kann auf einem Klebeetikett oder einem Begleitdokument angebracht werden.
  2. Importeure von Waren aus Ländern außerhalb des Vereinigten Königreichs können ihre Angaben entweder auf dem Produkt selbst, auf einem Begleitdokument, auf der Verpackung oder auf einem Klebeetikett anbringen. Das bedeutet, dass alle Unternehmen, die Produkte auf dem britischen Markt in Verkehr bringen, von dieser Maßnahme profitieren und die Möglichkeit haben, ihre Angaben entweder auf dem Produkt selbst, auf einem Begleitdokument, der Verpackung oder einem Klebeetikett anzubringen.
  3. Die freiwillige Option der digitalen Etikettierung. Die Unternehmen können die UKCA-Kennzeichnung, die Herstellerangaben und die Angaben zum Importeur digital anbringen.

Weitere Einzelheiten zu diesen Maßnahmen und für welche Verordnungen diese Maßnahmen gelten werden folgen.

Bitte beachten Sie, dass diese Fristverlängerung noch vom britischen Parlament beschlossen werden muss.

Produkte mit anderen Regelungen 

Wichtig! Für bestimmte Produktgruppen gelten andere Vorschriften bzw. Übergangsfristen. Derzeit ist für diese Produkte eine Umstellung auf UKCA erforderlich. Diese Regelungen (Quelle) gelten unter anderem für

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier und es kann regelmäßig Aktualisierungen geben: 

  • Pressemitteilung des britischen Department for Business and Trade (DBT) zur weiteren Verlängerung der Übergangsfrist und Einführung der digitalen Kennzeichnung für Unternehmen zur Reduzierung der Regulierungskosten
  • Leitfaden der britischen Regierung zur UKCA-Kennzeichnung

Sie haben noch Fragen? Wir helfen gerne weiter:

AußenwirtschaftsCenter London
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T +44 20 7584 4411

Wichtig: Wir recherchieren Fragen wie diese sehr sorgfältig und gründlich. Eine verbindliche Auskunft kann Ihnen aber nur ein Rechtsanwalts- oder Steuerberatungskanzlei erteilen, die für kostenpflichtige Leistungen auch haftet. Eine Liste der Vertrauenskanzleien des AußenwirtschaftsCenters können Sie per E-Mail anfordern.

Stand: 01.02.2024

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