Neue Abfallverbringungsverordnung – Schwerpunkt DIWASS
Nachbericht zum Webinar vom 22.01.2026: Was sich bei der Abfallverbringung in Österreich ab Mai 2026
Lesedauer: 1 Minute
Am 22.1.2026 veranstaltete das Bundesgremium Maschinen- und Technologiehandel/Berufszweig Sekundärrohstoffhandel gemeinsam mit dem Fachverband Entsorgungs- und Ressourcenmanagement ein Webinar zur neuen Abfallverbringungsverordnung. Die Veranstaltung bot die Gelegenheit, sich frühzeitig über die bevorstehenden Änderungen auf europäischer und nationaler Ebene zu informieren.
Mit 21. Mai 2026 tritt die Verordnung (EU) 1157/2024 in Kraft und ersetzt die bislang geltende EG-Abfallverbringungsverordnung (EG) Nr. 1013/2006 vollständig. Eine der zentralen Neuerungen ist die umfassende Digitalisierung der Abfallverbringung: Künftig erfolgen Übermittlung und Austausch von Notifizierungen, Zustimmungen, Meldungen, Dokumenten sowie sonstigen verbringungsrelevanten Informationen elektronisch über das Digital Waste Shipment System (DIWASS) gemäß Art. 27. In Österreich wird diese Anforderung weiterhin über das elektronische Datenmanagement (EDM) umgesetzt.
Im Zuge des Webinars vermittelten die beiden Vortragenden einen fundierten Überblick über die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen und deren praktische Umsetzung:
- Lorraine Schröter, Policy Advisor bei Recycling Europe, beleuchtete die Hintergründe und Zielsetzungen der neuen EU-Verordnung sowie die europäischen Entwicklungen im Bereich der digitalen Abfallverbringung. → Präsentationsfolien
- Mag. Gernot Lorenz, Sektionsbeauftragter im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (Sektion V – Kreislaufwirtschaft, Chemie und Strahlenschutz), ging insbesondere auf die nationale Umsetzung in Österreich, die Rollen der beteiligten Akteure sowie die Anwendung von EDM im Zusammenspiel mit DIWASS ein. → Präsentationsfolien