Sparte Industrie

Keine weiteren Industrieschließungen durch COVID-19-Maßnahmen

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13.03.2023

Mit neuen, bundesweiten Maßnahmen soll die Ausbreitung des Coronavirus bekämpft werden. Zudem wird in Österreich auch auf regionale Maßnahmen gesetzt, die zu Beeinträchtigungen der Industrieproduktion führen können. Aus gesamtwirtschaftlichen Gründen, insbesondere auch im Interesse der Versorgungssicherheit, setzt sich die Industrie für Ausnahmebestimmungen ein, die eine Weiterproduktion ermöglichen.

Das zentrale Ziel der Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus liegt darin, die Überforderung des Gesundheitssystems zu verhindern. Gleichzeitig muss aber das wirtschaftliche Leben aufrechterhalten werden. Das ist sicherlich eine Gratwanderung.

Schon im Frühjahr, während der ersten Welle der COVID-19-Krise, hat sich gezeigt, dass die Industrie ein wichtiger wirtschaftlicher Stabilitätsanker ist. Im Nachhinein hat sich die Entscheidung, die Produktion fortzuführen, als wirtschaftlich richtig und gesundheitspolitisch absolut vertretbar herausgestellt. Die Bundessparte Industrie hat sich im Frühjahr in diesem Sinne eingesetzt, und bei der Politik Gehör gefunden.

Abgesehen von der gesamtwirtschaftlichen Komponente muss man auch die zentrale Frage der Versorgungssicherheit beachten. Dabei darf man nicht den Fehler machen, in wichtige und unwichtige Industrien zu unterscheiden: Wie sollte beispielsweise ein Medikament ausgeliefert werden können, wenn das die Kunststoffverpackung herstellende Unternehmen - weil angeblich weniger wichtig – im Zuge von Schließungsmaßnahmen nicht mehr produzieren darf. In Kooperation mit den Landessparten ist die Bundessparte Industrie daher gegenwärtig bemüht, auf Ebene der Länder und Bezirke bei den Entscheidungsträgern die Erkenntnis zu verankern: Ohne die produzierende Wirtschaft gibt es keine mittelfristige Daseinsvorsorge.

Zur objektiven Einschätzung der Lage bedient sich der Gesundheitsminister der sogenannten Coronaampel-Kommission, die immer donnerstags die österreichische Verbreitungslage in allen österreichischen Bezirken prüft und mittels Farbgebung (grün, gelb, orange, rot) ihre Entscheidung veröffentlicht. Diese Corona-Ampel ist die Grundlage für weitere Entscheidungen, ob Maßnahmen verschärft oder gelockert werden. Auf dieser Homepage sind die Maßnahmen, von Bundesebene bis zur Bezirksebene herunter, öffentlich nachlesbar. Man muss den jeweiligen Bezirk auf der Karte anklicken um Näheres zu den Maßnahmen zu erfahren.

Die Maßnahmen des Bundesministers für Gesundheit gelten als Mindestmaßnahmen für das gesamte Bundesgebiet. Die regional zuständigen Politiker können dann darüberhinausgehende, verschärfende Maßnahmen verordnen, wenn dies aus regionaler Sicht für notwendig befunden wird.

Die Bundessparte Industrie wird im Prozess der Bundes-Begutachtung, auch wenn die Fristen oft extrem kurz sind, angehört – so auch im Zuge der jüngsten Verschärfung der Maßnahmen, die auf die Tätigkeit der Industrie keine unmittelbare Auswirkung haben (weshalb auch die am Sonntag vorgestellten, neuen Kurzarbeitsregelungen im Regelfall für die Industrie ohne Relevanz sind). Die Anliegen der Bundessparte Industrie werden in der WKÖ-Stellungnahme grundsätzlich berücksichtigt, ebenso wie die Vorschläge für die strategische Abschätzung der weiteren möglichen Maßnahmen bzw. Lockerungen. Die Bundessparte Industrie unterstützt mit ihren Vorschlägen eine möglichst wirtschaftsfreundliche Auslegung der Maßnahmen.

Für bundesweite Lockdowns sind entsprechende Mehrheitsbeschlüsse des Nationalrats notwendig. Dies gilt nicht für regionale Lockdowns, wie in zuletzt in Kuchl. Die dort getroffenen Maßnahmen haben sich schädlicher auf die dort ansässigen Industriebetriebe ausgewirkt als der bundesweite Lockdown: Beim bundesweiten Lockdown im Frühjahr hatte die Industrie Probleme mit dem Ausfall von Pendlern aus dem Ausland gehabt; beim regionalen Lockdown werden aber auch die innerstaatlich angrenzenden Bezirksgrenzen zu nahezu unüberwindlichen Hindernissen, nicht nur die Staatsgrenzen. Im Fall des Lockdowns von Kuchl waren daher Betriebsschließungen mangels verfügbarer Arbeitnehmer die Folge.

Zu solchen Betriebsschließungen soll es aber keinesfalls kommen. Die Bundessparte Industrie und die Landessparten kontaktieren aktiv die entsprechenden Bezirksverwaltungen, um wirtschaftsfreundliche Ausnahmeregelung in den Verordnungen zu verankern. Diese betreffen insbesondere Lieferanten und Mitarbeiter, die eine Bezirksgrenze (gegebenenfalls auch Gemeindegrenze, bei noch kleinteiligeren Maßnahmen) überschreiten müssen.

Jedenfalls empfiehlt es sich für Unternehmen, rechtzeitig ihre Mitarbeiter mit einem Schlüsselarbeitskräfteformular auszustatten. Dieses Formular hat die Industrie bereits im ersten Halbjahr durch die Krise begleitet. Es ermöglicht das Passieren von Grenzen im Fall von Übertrittsbeschränkungen bzw. einen ungehinderten Arbeitsweg im Zeitraum einer Ausgangssperre.

Die Verankerung von Ausnahmeregelungen wird umso eher möglich sein, wenn – weiterhin – auf extrem niedrige Ansteckungsraten am Arbeitsplatz verwiesen werden kann. Durch eine kluge Umsetzung der Schutzmaßnahmen hat die Industrie bereits im Frühjahr vorbildlich gehandelt und damit die Voraussetzungen für wirtschaftsfreundliche Ausnahmeregelung geschaffen. Auch gegenwärtig spielen die (Industrie-) Unternehmen bei der Herausbildung von Infektionsclustern keine nennenswerte Rolle. Durch eine weiterhin verantwortungsvolle Implementierung von Schutzmaßnahmen kann jedes Unternehmen dazu beitragen, den Spielraum für wirtschaftsfreundliche Ausnahmeregelung auch künftig zu bewahren.

Aus den Anfragen der Mitgliedsbetriebe lässt sich erkennen, dass es mitunter Unsicherheiten beim konkreten Umgang mit Corona im Unternehmen gibt:

  • Was ist ein „Covid-19-Fall“?
  • Wie verhält man sich bei einer positiven Testung eines Mitarbeiters richtig?
  • Welche Abläufe sind bei einem Corona-Fall im Betrieb einzuhalten: Wer ist anzurufen, wer ist zu isolieren, welche Aufzeichnungen sind notwendig?
  • Was ist Contact Tracing?
  • Wie wirken sich Absonderungen von positiv Getesteten und Kontaktpersonen Kategorie II arbeitsrechtlich aus?

Die Kollegen der Landeskammern Tirol und Niederösterreich haben – österreichweit gültige - Antworten zu diesen und anderen Fragen schriftlich festgehalten. Diese Antworten sind unter den folgenden Links abrufbar:

COVID-19 im Unternehmen: Vorbeugung – Ernstfall - Urlaub - Strafen

COVID-19: Contact Tracing und Quarantäne

Umgang mit Corona-Kontaktpersonen

Umgang mit Corona-Kontaktpersonen (pdf)

Coronavirus FAQ: WKÖ-Informationen für Unternehmen

Autoren:
Mag. Hagen Pleile
Mag. Elisabeth Schmied

E-Mail:
hagen.pleile@wko.at
elisabeth.schmied@wko.at