Person in blauer Arbeitskleidung bei der Montage eines Heizkörpers
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Immobilien- und Vermögenstreuhänder, Fachgruppe

Erneuerbare-Wärme-Gesetz im Nationalrat beschlossen

Fördermittel als Anreizsystem

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20.12.2023

Am 15. Dezember wurde in der 247. Sitzung des Nationalrates mit den Stimmen ÖVP, Grüne, SPÖ und Neos (Verfassungsmehrheit) das Erneuerbare-Wärme-Gesetz unverändert zur Regierungsvorlage beschlossen.  

Damit gilt ab dem Inkrafttreten ein Einbauverbot von Öl- und Gas-Heizungen im Neubau (mit entsprechenden Übergangsbestimmungen für Projekte im Bau). Entgegen früherer Gesetzesentwürfe erfolgt ein Eingriff in den Bestand.

Weiters wurde das Heizungsumstiegs-Zweckzuschussgesetz beschlossen, das einen Zweckzuschuss an die Länder im Ausmaß von maximal 50 Millionen Euro jeweils für die Jahre 2024 und 2025 zur Förderung des Umstiegs auf klimafreundliche Heizungen und für thermische Sanierung umfasst. Die Länder haben sich im Paktum zum Finanzausgleich ab dem Jahr 2024 verpflichtet, ihre derzeitigen Förderungen für Heizungstausch jedenfalls nicht zu senken. 

Anstatt mit Verboten wird nun mit Anreizen gearbeitet und im Rahmen der Umweltförderung im Inland der Umstieg auf ein Heizsystem welches mit erneuerbaren Energieträgern betrieben wird mit durchschnittlich 75% der Investitionskosten gefördert. Auch die Fördermittel für die thermische Sanierung wurden von bisher EUR 14.000,- auf nunmehr bis zu EUR 42.000,- verdreifacht. Die einschlägigen Förderungen wurden am 12.12.2023 in der 156. Sitzung der Umweltförderkommission einstimmig beschlossen und gelten für alle Förderungen die ab 1.1.2024 genehmigt werden.

Wir informieren umgehend über die Details, sobald diese verfügbar sind.