Ehrenamt als Funktionär:in der WK
Überblick über die Voraussetzungen, Aufgaben und Pflichten, die mit dem Amt eines Funktionärs verbunden sind
Lesedauer: 3 Minuten
15.05.2025
Die Funktionär:innen der Wirtschaftskammer Burgenland spielen eine zentrale Rolle in der Selbstverwaltung der gewerblichen Wirtschaft. Sie werden demokratisch gewählt und übernehmen ehrenamtlich verantwortungsvolle Aufgaben in verschiedensten Organen der Kammer. Als Interessenvertreter, Ansprechpartner, Repräsentanten und Verantwortungsträger gestalten sie aktiv die wirtschaftspolitische Ausrichtung ihrer Branche mit.
Funktionär in der Wirtschaftskammer Burgenland wird man
- aufgrund einer Kandidatur auf einer Wählerliste und dem Wahlergebnis jener wahlwerbenden Gruppe.
- Funktionäre werden somit aus dem Kreis der Mitglieder demokratisch bestellt. Sie sind jene Mitglieder, die eine Organfunktion (als sog. Einzelorgan oder als Mitglied eines sog. Kollegialorgans) in einer der Organisationen der gewerblichen Wirtschaft ausüben.
- In ihnen verwirklicht sich der Gedanke der Selbstverwaltung. Das bedeutet, dass bestimmte öffentliche Aufgaben von den jeweils Betroffenen selbst wahrgenommen und erledigt werden.
Die Funktionäre
- formulieren die politischen Ziele der Selbstverwaltung;
- entscheiden über den Einsatz von Ressourcen und bestimmen die Richtung;
- tragen dafür auch die politische Verantwortung.
Die To-dos eines Funktionärs sind:
- ordnungsgemäße Ausübung des Mandates: Ein Funktionär hat die Pflicht, sein Amt im Interesse des österreichischen Staates und der österreichischen Wirtschaft unparteiisch, gewissenhaft und unter Beachtung der Gesetze auszuüben.
- Teilnahme an Organsitzungen: Ein Funktionär hat an den Fachgruppenausschusssitzungen (2-4 Mal/Jahr) sowie der Fachgruppentagung (1 Mal/Jahr) teilzunehmen.
- Verschwiegenheit: Über alle Angelegenheiten, die einem Funktionär bei der Ausübung seines Mandats bekannt wird, hat der Funktionär Verschwiegenheit zu bewahren.
Die Organfunktion ist gekennzeichnet durch Ehrenamtlichkeit und Freiheit.
- Sie wird unentgeltlich sowie ohne Bindung an einen Auftrag ausgeübt. Funktionäre erhalten allerdings ausgegebene Barauslagen ersetzt - diese Form der Rückerstattung nennt man Aufwandsentschädigung. Spitzenfunktionäre (wie z.B. Präsident und Vizepräsidenten) erhalten eine sog. Funktionsentschädigung.
- Die Organfunktion dauert 5 Jahre. Sie beginnt beim Einzelorgan mit der Wahl (und der Leistung des Gelöbnisses), bei Kollegialorganen mit dem Zusammentritt des neugewählten Organs.
- Die Organfunktion endet mit dem Auslaufen der Funktionsperiode (der Neuwahl des Einzelorgans/dem Zusammentritt des neugewählten Kollegialorgans), dem Ableben des Funktionärs, seinem Verzicht auf die Funktion oder seiner Abberufung aus dieser. Ein Einzelorgan kann seine Funktion auch dadurch verlieren, dass ihm von dem Kollegialorgan, das es gewählt hat, das Misstrauen ausgesprochen wird.
Aufgaben und Verantwortung eines Funktionärs
- als Interessenvertreter:
- Identifizieren der branchenspezifischen Unternehmerthemen;
- Artikulation, Vertretung gemeinsamer Mitgliederinteressen nach innen und nach außen;
- Branchenspezifische Kontakte zu Behörden, Sozialpartnern und sonstigen öffentlichen Einrichtungen sowie politischen Entscheidungsträgern.
- als Ansprechpartner für Mitglieder:
- Bündelung der Interessen von Mitgliedern und das Sprachrohr der Mitglieder nach innen und nach außen;
- Informationsverpflichtungen nach innen und nach außen;
- Pflege von Mitgliederkontakten.
- als Repräsentant der Branche:
- Durchführung von oder Teilnahme an branchenspezifischen Schulungen, Informations- und Netzwerkveranstaltungen.
- als Verantwortungsträger:
- Verantwortung für die zu fassenden Beschlüsse, etwa für das Budget und den Rechnungsabschluss;
- aktive Teilnahme an Organsitzungen;
- gelebte Vorbildfunktion: Funktionäre verkörpern die Sichtbarkeit eines guten politischen Verhaltens und steigern dadurch das Vertrauen in politische Organisationen und Institutionen.
- als Sachverständiger:
- Erstattung von Gutachten in Verfahren zur individuellen Befähigung nach der GewO.