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Fachgruppe unterstützt Mitglieder der Buchhaltungsberufe bei verpflichtenden Fortbildungsmaßnahmen

Auf Grund der Novelle zum BiBuG (Bilanzbuchhaltungsgesetz) 2013 besteht für alle Mitglieder der Buchhaltungsberufe eine Fortbildungsverpflichtung.  

Die Fortbildungspflicht besteht für alle aktiven Buchhaltungsberufe wie folgt:  

  • Bilanzbuchhaltung: 30 Stunden/Jahr
  • Buchhaltung: 15 Stunden/Jahr
  • Personalverrechnung: 15 Stunden/Jahr
  • Maximal 30 Stunden

Die Fachgruppe UBIT (Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie) der Wirtschaftskammer Burgenland unterstützt die Mitglieder der Buchhaltungsberufe mit einem Bildungsscheck von Euro 100,- * bei Besuch einer kostenpflichtigen  Fortbildungsveranstaltung.  

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung:  

  • Kosten der Fortbildungsmaßnahme ab Euro 120,-
  • Aktives Mitglied der Buchhaltungsberufe der Fachgruppe Burgenland
  • Zur Auszahlung zu übermitteln (ubit@wkbgld.at): Kopie der Teilnahmebestätigung und Rechnung   

*Diese Förderung kann pro Mitglied einmal im Jahr in Anspruch genommen werden!

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