Meisterprüfungsordnungen
Infos für die Chemischen Gewerbe
Die aktualisierten Meisterprüfungsordnungen treten ab 01. Juli 2018 in Kraft.
- Meisterprüfungsordnung Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger
- Meisterprüfungsordnung Schädlingsbekämpfer
Die neue Meisterprüfungsordung Schädingsbekämper tritt ab 1. Juni 2012 in Kraft.
Die neue Meisterprüfungsordnung Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger tritt ab 1. Juni 2012 in Kraft.
Kundmachung der Bundesinnung der chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger vom 26.01.2004 (Gemäß § 22a GewO 1994).
Meisterprüfungsordnung Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger
Meisterprüfungsordnung Schädlingsbekämpfer
Die erfolgreich abgelegte Meisterprüfung bildet einen Zugangsweg zum Handwerk. Die Meisterprüfung (§ 20 Gew. O.) besteht aus 5 Modulen:
- Modul 1: fachlich praktischer Teil
- Modul 2: fachlich mündlicher Teil
- Modul 3: fünfstündiger fachlich-theoretischer schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung (die erfolgreich abgelegt Unternehmerprüfung ersetzt die Ausbilderprüfung)
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Gütesiegel "Meisterbetrieb"
Infofolder Gütesiegel "Meisterbetrieb"