Chemische Gewerbe

Meisterprüfungsordnungen

Infos für die Chemischen Gewerbe 

Lesedauer: 1 Minute

08.04.2024

Die aktualisierten Meisterprüfungsordnungen treten ab 1. Juli 2018 in Kraft.

Die erfolgreich abgelegte Meisterprüfung bildet einen Zugangsweg zum Handwerk. Die Meisterprüfung (§ 20 Gew. O.) besteht aus 5 Modulen:

  • Modul 1: fachlich praktischer Teil
  • Modul 2: fachlich mündlicher Teil
  • Modul 3: fünfstündiger fachlich-theoretischer schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung (die erfolgreich abgelegt Unternehmerprüfung ersetzt die Ausbilderprüfung)
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Gütesiegel "Meisterbetrieb"

Infofolder Gütesiegel "Meisterbetrieb"