Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker, Bundesinnung

Novelle zum Elektrotechnikgesetz

Wegweisende neue Vorschriften für das Normenwesen

Lesedauer: 1 Minute

Die Novelle des ETG 1992 wurde am 18. Jänner 2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Novelle enthält Anpassungen an das Normengesetz und betrifft insbesondere folgende Bereiche:

  • Begriffsbestimmungen (elektrotechnische Normung, nationale elektrotechnische Norm, Elektrotechnische Normungsorganisation, Österreichische Normungsstrategie, elektrotechnisches Referenzdokument);
  • Bestandschutz bestehender elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel und Übergangsregelung (§§ 4 und 5 ETG);
  • Vorschriften im Zusammenhang mit Änderungen oder Erweiterungen an bestehenden elektrischen Anlagen oder elektrischen Betriebsmitteln (§ 6 ETG);
  • Ausnahmebewilligungen von der Anwendung einzelner verbindlicher elektrotechnischer Normen oder verbindlicher elektrotechnischer Referenzdokumente (§ 11 ETG);
  • Änderungen beim Elektrotechnischen Beirat (§ 16 ETG);
  • Elektrotechnischen Normungsorganisation (§§ 16a und 16b ETG);
  • Grundsätze der elektrotechnischen Normungsarbeit (§ 16c ETG);
  • Er- oder Überarbeitung rein österreichischer elektrotechnischer Normen (§ 16d ETG);
  • Zugang zu elektrotechnischen Normen und deren Veröffentlichung (§ 16f ETG);
  • Verbindlicherklärung rein österreichischer elektrotechnischer Normen (§ 16g ETG);
  • Vorschriften für die elektrotechnische Normungsorganisation (§§ 16h, 16i, 16j, 16k, 16l ETG).


Es ist nicht nur gelungen, dass fachlich-technische Anregungen der österreichischen Elektrotechniker und -innen in der gegenständlichen Novelle Berücksichtigung gefunden haben, sondern auch, dass ein seit 1992 der Bundesinnung zugestandener Sitz im Elektrotechnischen Beirat bei gleichzeitiger Reduzierung um 11 Sitze erhalten bleiben konnte. Damit ist sichergestellt, dass die Bundesinnung bei der Beratung und Unterstützung der Bundesregierung und der elektrotechnischen Normungsorganisation in allen Angelegenheiten des elektrotechnischen Normenwesens sowie zur Beratung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft bei der Vollziehung des Elektrotechnikgesetzes im Sinne ihrer Mitglieder weiterhin eine Stimme besitzt. 

Den Gesetzestext im Wortlaut sowie die gesamte Rechtsvorschrift Sie im Bundesgesetzblatt und im Elektrotechnikgesetz (Stand: 24.1.2017).

Stand: 24.01.2017