Eine Hand stapelt vier Holzwürfel aufeinander, die dein Symbol für Garantie ergeben
© Parradee | adobestock.com
Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker, Bundesinnung

Garantiezusage

Serviceleistung der Bundesinnung der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker für ihre Mitglieder

Lesedauer: 1 Minute

Die Bundesinnung schließt Garantiezusagen mit in- und ausländischen Produzenten oder Großhändlern (Garantiepartner) als Vertrag zugunsten Ihrer Installateur-Mitgliedsbetriebe ab. Unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistung von 2 Jahren erstreckt sich die Geltungsdauer der Garantiezusage darüber hinaus auf bis zu 10 Jahre oder mehr.

Im Rahmen der Vereinbarung löst ein mangelhaftes Produkt den Garantiefall aus, welches der Installateur verkauft und/oder montiert bzw. eingebaut hat. Dabei ist unerheblich, ob der Mangel auf einem Konstruktions-, Produktions-, Material- oder Instruktionsfehler beruht oder das Produkt einfach die zugesicherten Eigenschaften nicht aufweist.

Die Garantieleistung umfasst jedenfalls eine kostenlose Ersatzlieferung der notwendigen Teile, die notwendigen Aus- und Einbaukosten, wie auch die Wiederherstellung des Gebäudezustandes u.a. Die Installationsfirma und den Produzenten/Großhändler treffen als Vertragspartner der Garantiezusage gleichermaßen unterschiedliche Obliegenheiten. Die Installationsfirma ist beispielsweise u.a. verpflichtet, das Produkt vor Übergabe an den Kunden zu prüfen und es bestimmungsgemäß zu montieren, wie im Schadenfall geeignete Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen bzw. mit dem Produzenten/Großhändler im Schadenfall zusammenzuarbeiten.

Mit der Garantiezusage wird auch ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren für etwaige Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Produzenten/Großhändler und dem Installateur festgelegt, dem sich beide Vertragspartner unterwerfen, und in dem die Mitwirkung der Bundesinnung festgelegt ist.

Im Zuge des Abschlusses der Garantiezusage verleiht die Bundesinnung dem Produzenten/Großhändler das Recht, das Qualitätszertifikat „Garantiepartner“ zu führen. Dabei handelt es sich um ein einzigartiges Qualitätsbildzertifikat mit Markenschutz, das seine Signalwirkung auf die gesamte Branche entfalten und auf eine erhöhte Produktqualität hinweisen soll.

Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass das Qualitätszertifikat sowohl für Produzenten/Großhändler wie auch für Installateure eine hohe Werbewirksamkeit im Geschäftsverkehr mit sich bringt. Das Qualitätszertifikat soll Verkaufsvorteile sichern bzw. Rechtssicherheit bieten, sowie das Bewusstsein für Markenprodukte bei den Installateuren erhöhen.

Unter haustechnik@bigr2.at können Sie die Garantiezusage als neutrale Vorlage anfordern.

Stand: 11.02.2018