Elektroaltgeräte-Verordnung
Auf der Grundlage der EAG-Verordnung (und des Abfallwirtschaftsgesetzes) gibt es Wettbewerb zwischen mehreren Sammel- und Verwertungssystemen. Jeder Hersteller/Importeur (importierende Händler) wird selbst vergleichen und herausfinden, welches System für ihn das beste ist:
Versandhändler können die 1:1-Rücknahmeverpflichtung für sich vermeiden, indem sie mindestens zwei öffentlich zugängliche Stellen pro politischem Bezirk einrichten, bei denen Elektro- und Elektronikaltgeräte aus privaten Haushalten von Letztverbrauchern abgegeben werden können. Natürlich muss nicht jeder einzelne Versandhändler gesondert solche Stellen einrichten. Es hat genügt, diese zusätzlichen Stellen einzurichten und den Versandhändlern, die von der Ausnahme profitieren wollen, die Möglichkeit der (Mit)finanzierung zu geben: