Elektrohandel

Änderung beim Inverkehrbringen von Lampen

Informationen für Elektrofachhändler

Lesedauer: 1 Minute

Mit 13. April 2015 erfolgte eine weitere Verschärfung der Ökodesign-Anforderungen an bestimmte „Nicht-Haushalts-Lampen“. Es ist zwar möglich, dass die Lampen einzelner Hersteller die neuen Effizienz-Anforderungen erfüllen, de facto handelt es sich aber um ein Verbot, sodass diverse Lampen in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen.


Achtung:
Der Abverkauf von Lagerbeständen ist weiterhin möglich, bei Herstellung oder Import aus einem Drittland ist jedoch Vorsicht geboten.

Betroffen sind Produkte für die Allgemeinbeleuchtung, die regelmäßig nicht im Haushalt verwendet werden: 

  • Quecksilberdampf-Hochdrucklampen (HQL, HPL)
  • Natriumdampf-Hochdrucklampen als Plug-in/Retrofit-Lampen (Ersatz für QuecksilberdampfHochdrucklampen) 

Nicht betroffen sind insbesondere Produkte für spezielle Anwendungen (Anhang zu VO 347/2010) und sog. „Haushaltslampen“.

Die genauen Bestimmungen der Verordnung (EG) 245/2009 teilweise geändert durch die Verordnung (EU) 347/2010.

Stand: 21.08.2018