Maschinen- und Technologiehandel, Bundesgremium

Rechtssicherheit bei Speichermedienvergütung

WKÖ-Obmann Ulrich Fuchs: Fernhaltung von Belastungen und Schaffung von Rechtssicherheit für Mitgliedsbetriebe

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Das Bundesgremium des Maschinenhandels konnte nach langen Verhandlungen für die Speichermedienabgabe, die an die Verwertungsgesellschaften zu entrichten ist, einen Gesamtvertrag für die Zeit ab 1.Oktober 2015 (bereits in Kraft) sowie einen Rahmenvertrag für Inverkehrbringungen bis 30. September 2015 abschließen.

Der Rahmenvertrag gilt für IT-Produkte für die Zeit vom 1.1.2013 und für Telekom-Produkte (Handy) vom 1.1.2012, jeweils bis zum 30.09.2015. Betroffene Unternehmen können bis spätestens 31. Juli 2016 die relevanten Speichermedien melden und bis 31. August 2016 bezahlen und dadurch die Forderungen der Verwertungsgesellschaften zu Gesamtvertragstarifen bereinigen.

KommR. Ulrich Fuchs dazu: „Es ist gelungen die Forderungen der Verwertungsgesellschaften in der Höhe von mehreren hundert Millionen Euro auf ein verträgliches Maß zu bringen. Wichtig ist vor allem, dass die bereits jahrelang andauernden Gerichtsverfahren beendet werden können. Wir sehen eine der wichtigsten Aufgaben der WKÖ in der Fernhaltung von Belastungen und in der Schaffung von Rechtssicherheit für unsere Mitgliedsbetriebe. Der Erfolg hat ja immer viele Väter und so möchte ich auch dem Bundesgremialobmann des Elektro und Einrichtungsfachhandels KommR. Wolfgang Krejcik sowie den Juristen des Bundesgremiums für den vorbildlichen Einsatz danken.“

Eine ausführliche Erläuterung, den Text des Gesamtvertrages sowie den Rahmenvertrag finden Sie auf unserer Webseite. www.wko.at/maschinenhandel

Stand: 15.09.2016