Nahaufnahme von einer Festplatte mit Schreibkopf und viele Ziffern mit 0 sowie 1 auf der Schreibplatte projiziert
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Maschinen- und Technologiehandel, Bundesgremium

Urheberrechtsabgabe, Festplattenabgabe, Speichermedienvergütung

Merkblatt: Die wichtigsten Fakten zum Gesamtvertrag Speichermedienvergütung Neuen Medien

Lesedauer: 4 Minuten

Diese Information fasst die wichtigsten Rechte und Pflichten von Händlern zusammen, welche Speichermedien im Sinne des Gesamtvertrages der betroffenen Gremien in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) mit den Verwertungsgesellschaften erstmalig in Österreich in Verkehr bringen. Es erhebt keineswegs Anspruch auf Vollständigkeit.

Diese Information fasst die wichtigsten Rechte und Pflichten von Händlern zusammen, welche Speichermedien im Sinne des Gesamtvertrages der betroffenen Gremien in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) mit den Verwertungsgesellschaften erstmalig in Österreich in Verkehr bringen. Es erhebt keineswegs Anspruch auf Vollständigkeit.

Welche Speichermedien sind betroffen?


Hinweis:

Die Vergütungspflicht oder Vergütungshöhe der vom Gesamtvertrag Leerkassettenvergütung 2010 erfassten Medien ändert sich nicht.


Integrierte Speicher in Mobiltelefonen mit Musik und/oder Videoabspielfunktion

  • Bildschirmdiagonale unter 7“ und
  • Vervielfältigungen urheberrechtlich geschützter Werke möglich und
  • Funktion zur Wiedergabe dieser Werke (z. B. MP3-Player)

Integrierte Speicher in Tablets

  • Touchdisplay und
  • Bildschirmdiagonale ab 7“ und
  • standardmäßig nicht mit einer mechanischen Tastatur ausgestattet
  • Leistung: zwischen mobilen Computern und Mobiltelefonen
  • mit oder ohne Telefonfunktion

Integrierte Speicher in PC, Desktop-Computer, Notebook, Subnotebook, Ultrabook, Netbook, Laptop

  • dauerhafte Speicherung von Daten, nicht beispielsweise der Arbeitsspeicher
  • mehrere Speicher eingebaut – gilt als ein Stück/integrierter Speicher
    Beispiele:
    • Festplatten und/oder SSDs bzw. Flashspeicher, die in stationären und in mobilen Computern eingebaut sind, wie
    • Desktop, All in One, Tower-PC, Micro-/Mini-PC, Home Server; Mobile Computer, Notebooks, Netbooks/Mediabooks, Tablet PC (nicht Tablets wie oben beschrieben)

    • PC-Stick, Keyboard PC und andere Geräte, die mit einer Festplatte bzw. mit einem Flash-Speicher ausgestattet sind und wie ein Computer verwendet werden

Festplatte als Einzelspeichermedium

  • zusätzliche Speicher in PC, Desktop-Computer, Notebook, Subnotebook, Ultrabook, Netbook, Laptop und
  • kann eingebaut oder über entsprechende Schnittstellen, z. B. USB, SATA, angeschlossen werden und
  • nicht bereits vom Gesamtvertrag Leerkassettenvergütung 2010 umfasst 

Unterscheidung zwischen integrierten Speichern und Festplatten als Einzelspeichermedium 

Zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens in Österreich integriert = integrierter Speicher. Zu diesem Zeitpunkt nicht integriert = Einzelspeichermedium.

Externe Speicherkarten

Können für Vervielfältigungen urheberrechtlich geschützter Werke verwendet werden

  • ohne Schnittstelle des Typs USB
    Beispiele: 
    Micro SDHC, Micro SD, Micro SDXC, MemoryStick Micro, CF, CFFast, SD, SDHC, SDXC, MMC, MemoryStick, XQD MemoryCard

Digitale Bilderrahmen mit integriertem Speicher

Smartwatches

Armbanduhren

  • für Vervielfältigungen zum eigenen oder privaten Gebrauch geeignet und
  • eigenständige Funktion zur Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Werke 

Nicht vergütungspflichtige Speichermedien

  • Spielekonsolen aller Art;
  • Speichermedien in/für Geräte(n), die nicht für Vervielfältigungen zum eigenen oder privaten Gebrauch geeignet sind oder bestimmungsgemäß nicht für solche Vervielfältigungen genutzt werden (z. B. Speichermedien in Druckern, Kassen, Haushaltsgeräten);
  • in Fotoapparate, Camcorder und andere Unterhaltungselektronikprodukte, die nicht unter die in diesem Gesamtvertrag oder dem Gesamtvertrag Leerkassettenvergütung 2010 aufgezählten vergütungspflichtigen Kategorien fallen, integrierte Speichermedien;
  • Festplatten, die in Groß- und Industrieanlagen eingebaut sind,
  • Festplatten, die in gewerblich genutzten Servern eingebaut sind und somit typischerweise nicht für privaten bzw. eigenen Gebrauch im Sinne des UrhG verwendet werden, z. B. Terminals, Kassensysteme und dergleichen;
  • sogenannte Workstations (ohne Festplatte);
  • Speichermedien, die typischerweise in gewerblich genutzten Festplattenverbundsystemen eingebaut werden (NAS, SAN, NRAID, JBOD, etc.), um insbesondere für Striping, Mirroring und Paritätsinformationen verwendet zu werden;
  • E-Book Reader – das sind Geräte, deren Hauptzweck die Anzeige von E-Books ist. 

Wer ist zahlungspflichtig? 

Der Hauptschuldner. Das ist derjenige, der die Speichermedien von einer im In- oder Ausland gelegenen Stelle als erster in Österreich gewerbsmäßig in Verkehr bringt. Weitere Händler in der Lieferkette haften wie ein Bürge und Zahler. Übertragung der Zahlungspflicht an eine vor- oder nachgelagerte Handelsstufe ist möglich.

Was Erstinverkehrbringer beachten müssen

Die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst:

Was muss ich melden?

Alle vergütungspflichtigen Speichermedien, die im relevanten Zeitraum (Quartal) in Verkehr gesetzt wurden. Hierfür gibt es unter www.aume.at entsprechende Formulare. Auch nicht vergütungspflichtige Speichermedien (z. B. wegen Vorabfreistellungen) sind anzugeben. Gab es keinen Umsatz mit vergütungspflichtigen Speichermedien, ist eine Nullmeldung abzugeben.

Wann muss ich melden?

Die Meldung hat vierteljährlich im Nachhinein zu erfolgen, und zwar bis zum 15. des Folgemonats.

Daher:

  • Jänner, Februar, März – Meldung bis 15. April
  • April, Mai, Juni – Meldung bis 15. Juli
  • Juli, August, September – Meldung bis 15. Oktober
  • Oktober, November, Dezember – Meldung bis 15. Jänner

Wann muss ich zahlen?

Am letzten Tag des Monats, in dem gemeldet wurde. An diesem Tag muss der Betrag auf dem Konto der Austro Mechana einlangen.

Daher:

  • Jänner, Februar, März – 30. April
  • April, Mai, Juni – 31. Juli
  • Juli, August, September – 31. Oktober
  • Oktober, November, Dezember – 31. Jänner

Wieviel muss ich zahlen?

Die Tarife betragen pro Stück (netto) für:

  • Integrierte Speicher in Mobiltelefonen: EUR 2,50
  • Integrierte Speicher in Tablets: EUR 3,75
  • Integrierte Speicher in PC, Desktop Computer, Notebook, SubNotebook, Ultrabook, Netbook, Laptop: EUR 5,00
  • Festplatten als Einzelspeichermedium: EUR 4,50
  • externe Speicherkarten: EUR 0,35
  • Digitale Bilderrahmen: EUR 2,00
  • Smartwatches: EUR 1,00

Hinweis:

Wir möchten darauf hinweisen, dass bei nicht fristgerechter Meldung oder Zahlung teils massive Verzugsfolgen eintreten.


Wie funktioniert die Vorabfreistellung? 

Der Letztverbraucher bestätigt, dass mit den Speichermedien keine Vervielfältigungen zum eigenen oder privaten Gebrauch angefertigt werden. Die entsprechende Erklärung zur Vorabfreistellung finden Sie unter www.aume.at.

Wie funktioniert die Rückzahlung wegen Exports?

Werden Speichermedien exportiert, kann der Exporteur die bezahlte Vergütung von der Austro Mechana zurückfordern. Ein entsprechendes Formular finden Sie auf www.aume.at. In der Regel erfolgt der Nachweis des Anspruchs mit einer Kopie des Rechnungsbelegs an den ausländischen Empfänger oder einer Exportbestätigung.

Wie funktioniert die Rückzahlung wegen nicht–privaten und nicht-eigenen Gebrauchs?

Wurde eine Vergütung bezahlt, die Speichermedien jedoch nicht Vervielfältigungen zum eigenen oder privaten Gebrauch verwendet, ist eine Rückforderung der gezahlten Vergütung möglich. Das entsprechende Formular finden Sie auf www.aume.at. Eine Kopie des Rechnungsbelegs ist beizulegen.

Ab wann gilt der Gesamtvertrag?

Dieser Gesamtvertrag tritt rückwirkend mit 1.10.2015 in Kraft. Zahlungspflichtige, die bis 31.5.2016 einen Einzelvertrag abschließen, müssen nicht mit Verzugsfolgen rechnen, wenn die Meldungen für das letzte Quartal 2015 und die ersten beiden Quartale 2016 bis 15.7.2016 erfolgen und die vollständige Zahlung dieser drei Quartale bis 31.7.2016 erfolgt. 


Hinweis:
Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr, eine Haftung ist ausgeschlossen.

Um eine leichtere Lesbarkeit des Textes zu gewährleisten, wurde in diesem Dokument auf die explizit geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet. Vereinfachend wurde, stellvertretend für beide Geschlechtsformen, jeweils die kürzere männliche Schreibweise angewandt.

Stand: 24.10.2022