Kollektivverträge für die Holzindustrie
Kollektivvertragserhöhung 2022 in der Holzindustrie
Nachdem im Vorjahr ein 2-Jahres-KV-Abschluss verhandelt wurde, finden Sie hier die freigegebenen Mindestlöhne für die Arbeiter der HVI, der Säge- und der Faser- und Spanplattenindustrie sowie die Gehaltstabellen für die Angestellten der Holzverarbeitenden Industrie und der Sägeindustrie. Basis für die Erhöhung ab 1.5.2022 ist der 12-Monats-Durchschnitts-VPI von März 2021 bis Februar 2022, das sind 3,51% - plus die 0,5% auf IST (4,01%) und 0,6% auf KV (4,11%).
Mittlerweise sind auch bereits der KV-Text für die Angestellten und der KV-Text für die Arbeiter sowie der Kollektivvertrag für die Faser- und Spanplattenindustrie freigegeben.
Das Protokoll zum 2-Jahresabschluss finden Sie hier.
Mittlerweile sind auch die Rahmenkollektivverträge für die Angestellten als auch für die Arbeiter der Holzverarbeitenden Industrie sowie der Sägeindustrie fertig. Diese finden Sie nachfolgend unter KV für Angestellte in der Holzindustrie sowie unter KV für Arbeiter in der Holzindustrie.
Kollektivvertragsabschluss 2021 in der Holzindustrie
Der 2-Jahres-Abschluss im Überblick:
Gehaltsrechtlicher Teil:
- ab 1. Mai 2021 Erhöhung der Ist-Löhne sowie Ist-Gehälter um 2%, mindestens aber um 42,00 Euro.
Erhöhung der Mindestlöhne um 2,1 %, der Mindestgehälter und der kaufm. Lehrlingseinkommen um 2 %. Sonderlösung für die Skiindustrie im 1. Jahr: Erhöhung wird erst ab 1. Juli 2021 wirksam. - ab 1. Mai 2022 Erhöhung um 0,6 % für kollektivvertragliche Mindestlöhne und Mindestgehälter bzw. um 0,5 % für Ist-Löhne und Ist-Gehälter zuzüglich der prozentuellen Veränderung des VPI zum Vorjahr (Berechnungsbasis Durchschnitt März 2021 bis Februar 2022) - Laufzeit 12 Monate.
- Gesamtlaufzeit 2 Jahre bis zum 30.04.2023
Rahmenrechtlicher Teil:
- Der 31.12. gilt ab dem 1. Mai 2022 unter Fortzahlung des Entgelts als arbeitsfrei – mit Wirksamkeit für die meisten Betriebe erst ab 2024.
- Für die Plattenindustrie gibt es Kündigungstermine mit jedem Monatsletzten – statt bisher Kündigungsmöglichkeit nur zum Quartal.
- Erhöhung des Taggeldes ab 1.5.2021 für Angestellte um 2 Euro auf 40 Euro, ebenso für Arbeiter auf 30,40 Euro. Mit 1.5.2022 Erhöhung um den VPI (Basis ist Durchschnitt VPI von März 2021 bis Feber 2022)
Einsetzung von mehreren Arbeitsgruppen.