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FAQ: Klangmassage, Ayus Lomi Energiemassage, Hilfestellungsgewerbe und Co.

Lesedauer: 2 Minuten

Die Allgemeine Fachgruppe des Gewerbes veröffentlicht Fragen und Antworten zu Klangmassage, Ayus Lomi Energiemassage, Hilfestellungsgewerbe und Co.​

  1. Klangmassage und Ayus Lomi Energiemassage:
    Bedürfen die in der Beilage angebotenen Tätigkeiten der "Klangmassage" und der "Ayus Lomi Energiemassage" (einer Kombination aus Ayurveda und Lomi Lomi Nui) einer Berechtigung für das reglementierte Gewerbe Masseur?
    Antwort: Aufgrund der Sachverhaltsschilderung und Präsentation im Internet bzw. der Bezeichnung der Tätigkeit durch die Anfrager selbst, ist für  die Tätigkeit der "Ayus Lomi Energiemassage" eine Berechtigung für das Gewerbe "Massage" erforderlich. Die Tätigkeit der "Klangmassage" wird durch ein einschlägiges "Hilfestellungsgewerbe mittels Klangschalen" abgedeckt.
     
  2. Hilfestellungsgewerbe, Masseur, Dorn-Breuss-Methode, Energetiker:
    Es wird um Diskussion gebeten, ob die Tätigkeit lautend auf "Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit mittels der Dorn-Breuss-Methode" den freien Energetikergewerben zuzuordnen ist. Bei dieser Methode bewegt sich die zu behandelnde Person und die "Hilfestellerin" streicht Johanniskrautöl von oben nach unten der Wirbelsäule entlang.
    Antwort: Die Grenze zwischen dem Hilfestellungsgewerbe und dem Masseurgewerbe wird dort gesehen, wo über das bloße Auflegen der Hände hinausgehende Manipulationen am Körper vorgenommen werden, wie etwa streichen, kneten, massieren udgl. Im vorliegenden Fall wird darüber hinaus auch noch einige ölige Substanz verwendet, der über die Gleitwirkung hinausgehende pharmakologische Eigenschaften unterstellt werden müssen (Johanniskraut). Die Anwendung derartiger Mittel setzt zweifellos die Kenntnisse und Fähigkeiten zumindest des Masseurgewerbes voraus.
     
  3. Detox-Methode, Ärztevorbehalt:
    Kann die als Detox-Methode benannte Tätigkeit einem Gewerbe zugeordnet werden oder handelt es sich dabei um eine Tätigkeit, die als Ausübung der Heilkunde vom Geltungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommen ist.
    Antwort: Es handelt sich bei der Detox-Methode offensichtlich um die Anwendung eines Iontophoreseverfahrens, das nach der Informationsschrift prophylaktischen und therapeutischen Zwecken (Entgiftung, Entschlackung) dienen soll. Allein schon der Hinweis auf mögliche Kontraindikationen bei der Anwendung (Herzrhythmusstörungen, elektronische Implantate etc.) und der Umstand, dass es sich bei dem Gerät um ein Medizinprodukt handelt, rechtfertigen die Annahme, dass dieses Verfahren unter den Ärztevorbehalt fällt. Bemerkt wird, dass die Iontophorese auch zu kosmetischen Zwecken anwendet werden kann (Straffung der Haut, Entschlackung der Subcutis usw.). Die Tätigkeit fällt aber zweifelsfrei in den Vorbehaltsbereich des Kosmetikgewerbes. Der Befähigungsnachweis für dieses Gewerbe umfasst aber auch die Kenntnisse um die Kontraindikationen bei solchen Behandlungen.
     
  4. Nackenmuskulatur-Stimulation durch Energetiker:
    Ein Energetiker möchte wissen, ob er berechtigt ist, mit einem Gerät (Vibrator) die kurze Nackenmuskulatur am obersten Halswirbel (nach Methode Rene Schümperli) so zu stimulieren, dass dieser Wirbel in die richtige Lage gleitet, zumal dieser angeblich bei fast allen Menschen ausgerenkt ist, womit ein Selbstheilungsprozess in Gang kommt. Ist dies bereits den Ärzten vorbehalten (was die Masseurinnung glaubt), oder dem Masseur oder auch dem Energetiker?
    Antwort: Es handelt sich um die Tätigkeit der Chiropraktik, welche in den Vorbehaltsbereich der Ärzte fällt.
     
  5. La Stone-Therapie:
    Kann die La Stone-Therapie dem Masseurgewerbe zugeordnet werden?
    Antwort: Die Tätigkeit des Massierens unterliegt zur Gänze zumindest dem Masseurgewerbe, wenn nicht eine ärztliche Tätigkeit bzw. Tätigkeit als Heilmasseur in Bezug auf therapeutische Behandlung vorliegt. Da durch das Auflegen des heißen Steins jedenfalls eine Durchblutung der Hautpartien, aber auch der darunter liegenden Muskulatur angeregt, wird und daher die gleichen Kontraindikationen, wie bei den Massageverboten zu berücksichtigen sind, sind hiefür ebenfalls die Kenntnisse des Masseurgewerbes erforderlich. 

Stand: 26.01.2016