Persönliche Dienstleister, Fachvertretung

Microkinésitherapie

Beilage fünf gibt Auskunft.

Lesedauer: 1 Minute

Handelt es sich bei der in Beilage fünf geschilderten Behandlungsmethode der Microkinésitherapie um Tätigkeiten, die dem reglementierten Gewerbe Masseur zuzuordnen sind oder wird schon in Bereiche eingegriffen, die gemäß § 2 Abs 1 Z 11 GewO als Ausübung der Heilkunde vom Geltungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommen sind?

Antwort:
Die Tätigkeit ist als Heilbehandlung im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 11 vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung als Ausübung der Heilkunde ausgenommen.

Stand: 26.01.2016