Microkinésitherapie
Beilage fünf gibt Auskunft.
Handelt es sich bei der in Beilage fünf geschilderten Behandlungsmethode der Microkinésitherapie um Tätigkeiten, die dem reglementierten Gewerbe Masseur zuzuordnen sind oder wird schon in Bereiche eingegriffen, die gemäß § 2 Abs 1 Z 11 GewO als Ausübung der Heilkunde vom Geltungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommen sind? Antwort:
Die Tätigkeit ist als Heilbehandlung im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 11 vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung als Ausübung der Heilkunde ausgenommen.