Persönliche Dienstleister, Fachvertretung

Tuina, Heilmassage, Heilkunde

Gewerbeordnung: Infos zur Ausübungsberechtigung.

Lesedauer: 1 Minute

Wie dem in der Beilage 1 enthaltenen Standpunkt des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen zu entnehmen ist, handelt es sich bei Kinder-Tuina um Tätigkeiten, die eindeutig der Heilkunde zuzuordnen sind. Tuina selbst ist eine Heilmassage im Rahmen der traditionellen chinesischen Medizin (TCM) die insbesondere bei akuten und chronischen Erkrankungen der Atemwege, des Bewegungsapparates, des Verdauungssystems, bei Hauterkrankungen, inneren Erkrankungen, gynäkologischen Erkrankungen, Schlafstörungen und Kopfschmerzen angewendet wird.

Gutachten des Bundesministeriums.
Da das Gutachten des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen sich ausschließlich mit der rechtlichen Beurteilung von Kinder-Tuina befasst, stellt sich die Frage, ob die Anwendung von Tuina an Erwachsenen ebenfalls als Ausübung der Heilkunde gemäß § 2 Abs 1 Z 11 GewO vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommen ist oder ob diese Tätigkeit, wenn sie an Erwachsenen praktiziert wird, einer Gewerbeberechtigung und wenn ja welcher zugänglich ist.

Unerheblich ob Kinder oder Erwachsene.
Da es sich um eine Heilmassage im Rahmen der TCM handelt und diese Tätigkeit der Heilkunde zuzuordnen ist, ist es unerheblich, ob Tuina an Kindern oder an Erwachsenen ausgeübt wird. Für die Ausübung der Tätigkeit aufgrund einer Gewerbeanmeldung verbleibt daher kein Raum.

Stand: 26.01.2016