Betriebsartenkatalog Gastgewerbe
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Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft

Betriebsartenkatalog - Gastgewerbe

Hier finden Sie einen kurzen Überblick über die diversen Betriebsarten im Gastgewerbe.

Lesedauer: 6 Minuten

15.11.2023

1.) HOTELLERIE - Beherbergung von Gästen sowie Verabreichung von Speisen und Ausschank von Getränken (§ 111 Abs. 1 Z 1 und 2 GewO)

HOTEL

Hotels sind Gastgewerbebetriebe, die in erster Linie der Beherbergung von Gästen dienen und in der Regel auch allgemein zugängliche Verabreichungsbereiche (z.B. Restaurant, Bar) in einem räumlich und organisatorischen Zusammenhang mit dem Hotelbetrieb einschließen. Das Angebot an Gästezimmern ist für gewöhnlich größer als das anderer Beherbergungsbetriebe und die Einrichtung bzw. Ausstattung verfügt über einen gehobenen Standard. Einrichtungen wie Rezeption, Speiseraum für Hausgäste müssen angeboten werden.

Gastgewerbebetriebe, die in erster Linie der Beherbergung von Gästen in vorrangig selbständig nutzbaren Wohneinheiten dienen, werden als „Appartementhotel“ bezeichnet.

 

HOTEL GARNI

„Hotel garni“ sind Gastgewerbebetriebe, die vorwiegend der Beherbergung von Gästen dienen, wobei die Verpflegung der Gäste grundsätzlich ausschließlich Frühstück sowie kleine Imbisse beinhaltet. Die Einrichtung, Ausstattung sowie die Art der Betriebsführung entspricht im Wesentlichen jenen eines Hotels.  

 

PENSION

Pensionen sind Gastgewerbebetriebe, deren Tätigkeit in erster Linie auf die Gästebeherbergung abgestellt ist und deren räumlicher Umfang und Ausstattung in der Regel nicht den Standard eines Hotels erreichen. Sie werden vielfach von Gästen aufgesucht, die – im Gegensatz zur Aufenthaltsdauer in Hotels – auf längere Dauer verweilen. Die Verabreichungsbefugnisse sind auf die hauseigenen Pensionsgäste beschränkt. 

Wird eine Pension ohne Verabreichung von Hauptmahlzeiten (nur Frühstück und kleine Imbisse) geführt, bezeichnet man diese als „Frühstückspension“.

 


Achtung!

Werden nicht mehr als 10 Fremdenbetten bereitgestellt, ausschließlich Frühstück und kleine Imbisse verabreicht sowie lediglich nichtalkoholische Getränke bzw. Bier in handelsüblich verschlossenen Gefäßen (Flaschen- und Dosenbier) und gebrannte geistige Getränke an die Gäste ausgeschenkt, so liegt gemäß § 111 Abs. 1 Z 4 GewO ein freies Beherbergungsgewerbe vor.


 

GASTHOF

Gasthöfe sind Gastgewerbebetriebe, die sowohl der Beherbergung als auch der Verabreichung von Speisen und Getränken dienen. Dabei kann die Beherbergung von Gästen gegenüber der Speisenverabreichung und Getränkeausschanktätigkeit überwiegen und umgekehrt. Der räumliche Umfang ist geringer und die Ausstattung ist einfacher als beim Hotelbetrieb, insbesondere weist ein Gasthof im Gegensatz zum Hotel kaum Zusatzeinrichtungen auf.  

Aus Traditionsgründen kann es allerdings vorkommen, dass sich auch Beherbergungsbetriebe mit der Einrichtung und Ausstattung erstklassiger Hotels als „Gasthof“ bezeichnen. 

An Fernverkehrsstraßen liegende Betriebe mit entsprechenden Parkmöglichkeiten bezeichnet man als „Motel“.

 

JUGENDHERBERGE, SCHÜLERHEIM

Eine Jugendherberge ist ein Gastgewerbebetrieb, in dem in erster Linie junge Leute zu meist kurzfristigem Aufenthalt aufgenommen und in dem Speisen und Getränke nur an Hausgäste abgegeben werden. Jugendherbergen bieten Programme und Aktivitäten für zwangslose pädagogische oder der Erholung dienende Zwecke an.

 

APPARTEMENTHAUS, FERIENWOHNUNG, FERIENHAUS

Ein Appartementhaus/Ferienwohnung ist eine abgeschlossene und selbständig nutzbare Unterkunft innerhalb eines Hauses mit eigenem Sanitärbereich und Selbstverpflegungseinrichtung bzw. ein eigenständiges Wohngebäude (Ferienhaus), in denen zum vorübergehenden Aufenthalt Gäste aufgenommen werden.

 

SCHUTZHÜTTE

Eine Schutzhütte, Berghütte oder ein Schutzhaus ist ein festes Haus oder eine Hütte mit einfacher Ausstattung in ansonsten unbebautem Gebiet, die zum Schutz vor Unwetter sowie als Übernachtungsmöglichkeit und als Stützpunkt dient. Sie wird heute hauptsächlich für Wanderer und Bergsteiger errichtet, kann aber auch von verschiedenen Berufsgruppen genutzt werden.


2. ) GASTRONOMIE - Verabreichung von Speisen sowie Ausschank von Getränken (§ 111 Abs. 1 Z 2 GewO)

 

RESTAURANT

Restaurants sind Gastgewerbebetriebe, die in erster Linie der Verabreichung von Speisen dienen. Einrichtung und Ausstattung der Betriebsräume, die Auswahlmöglichkeiten unter den angebotenen Speisen und Getränken sowie die Qualität der angebotenen Leistungen (Service) erreichen in der Regel einen höheren Standard. 

 

GASTHAUS

Gasthäuser sind Gastgewerbebetriebe, die ausschließlich der Verabreichung von Speisen jeder Art und dem Ausschank von Getränken dienen. Hinsichtlich der Ausstattung der Betriebsräume, des Umfangs und der Art des Angebotes von Speisen und Getränken sowie der Charakteristik der gesamten Betriebsführung erreichen sie in der Regel nicht den Standard eines Restaurants. 

An Fernverkehrsstraßen liegende Betriebe mit entsprechenden Parkmöglichkeiten werden als „Rasthäuser“ bezeichnet.

 

IMBISSSTUBE

Imbissstuben sind Gastgewerbebetriebe, die in erster Linie der Einnahme von Imbissen und kleinen Mahlzeiten dienen. Ein längeres Verweilen der Gäste ist in der Regel nicht vorgesehen. Die Betriebsfläche ist grundsätzlich gering, wobei die Ausstattung gegenüber dem Buffet gehobener ist. Die Auswahl der angebotenen Imbisse und Getränke ist reichhaltig und die Qualität des Angebotenen erreicht einen höheren Standard. Sie sind somit für einen anspruchsvolleren Kundenkreis bestimmt, der während einer verhältnismäßig kurzen Zeitspanne Imbisse oder kleine Mahlzeiten konsumieren will.  

Als weitere Bezeichnung für Imbissstube kann auch „Bistro“ verwendet werden.

 

BUFFET

Buffets sind Gastgewerbebetriebe, die in ihrem äußeren Erscheinungsbild einem Ladengeschäft ähnlich sind (Verkaufstheke), wobei die Räumlichkeiten grundsätzlich einfach und so ausgestattet sind, dass sie nur zu einem vorübergehenden Aufenthalt einladen. In der Regel werden sie von solchen Personen aufgesucht, die während einer kurzen hierfür zur Verfügung stehenden Zeitspanne Imbisse, kleine Mahlzeiten oder Getränke konsumieren wollen, wobei das Speiseangebot oft beschränkt ist. Es gibt viele Arten von Buffetbetrieben, z.B. Kinobuffet, Warenhausbuffet.



Achtung!

Werden lediglich Speisen in einfacher Art verabreicht, nichtalkoholische Getränke sowie Bier in verschlossenen Gefäßen (Flaschen – bzw. Dosenbier) ausgeschenkt und stehen nicht mehr als acht Verabreichungsplätze zur Verfügung, so liegt gemäß § 111 Abs. 2 Z 3 GewO ein freies Gewerbe vor.

 


 

JAUSENSTATION

Jausenstationen sind Gastgewerbebetriebe in Form einer Ausflugsgaststätte, die sich in einem Ausflugsgebiet oder an einem dorthin führenden häufig begangenen Weg befindet und auf die Bedürfnisse des Ausflugsverkehrs abgestellt ist.

 

KANTINE, WERKSKÜCHE, MENSA

Kantinen sind Gastgewerbebetriebe, in denen Speisen und Getränke in betriebseigenen/schuleigenen Räumen meist in einfacher Form und auf Selbstbedienungsbasis ausschließlich oder vorwiegend an Angehörige des Unternehmens, Vereins, Schule etc. abgegeben werden.

 

KAFFEEHAUS (CAFE)

Kaffeehäuser sind Gastgewerbebetriebe, deren Charakter durch die Ausstattung der Betriebsräume (Anordnung der Tische, eventuell logenartige Gruppierung, unter Umständen abgesondertes Spielzimmer) und die Art der Betriebsführung (Bereitstellung von Spieltischen, eventuell Billard, Aufliegen einer Mehrzahl von Zeitungen und Zeitschriften) bestimmt wird. Der Gast wird dadurch zu längerem Verweilen eingeladen. Im Vordergrund der Tätigkeiten steht der Ausschank von Kaffee, Tee und anderen warmen Getränken und Erfrischungen sowie Süßspeisen, während die Verabreichung von sonstigen Speisen eher in den Hintergrund tritt.

 

 

KAFFEERESTAURANT

Kaffeerestaurants sind Gastgewerbebetriebe, die während der Hauptessenszeit (mittags und abends) vorwiegend der Einnahme von Mahlzeiten dienen, in der übrigen Zeit jedoch den Charakter eines Kaffeehauses haben (Zeitungen, Spielzimmer, etc.). 

 

KAFFEEKONDITOREI

Kaffeekonditoreien sind Gastgewerbebetriebe, bei denen ein besonders reichhaltiges Angebot von Konditoreiwaren vorhanden ist und ansonsten der Ausschank von Getränken im Vordergrund steht.

 

ESPRESSO

Espressos sind Gastgewerbebetriebe, die gerne von Personen aufgesucht werden, die in verhältnismäßig kurzer Zeit Erfrischungen, insbesondere Kaffee oder kleine Imbisse zu sich nehmen wollen. Die ganze Art der Betriebsführung ist daher auf rasche Abfertigung abgestellt.

 

STEHKAFFEESCHENKE

Stehkaffeeschenken sind Gastgewerbebetriebe, die ausschließlich dem Ausschank von Kaffee dienen und die dadurch, da Sitzgelegenheiten fehlen, auf eine rasche Abfertigung der Gäste abgestellt sind.

 

EISSALON/EISDIELE

Eissalons sind Gastgewerbebetriebe, in denen vorwiegend Speiseeis und Eisspezialitäten mit den üblichen Beigaben angeboten werden. 

 

BAR

Als Bar werden Gastgewerbebetriebe bezeichnet, die durch ihre charakteristische Einrichtung (Schankpult mit hohem Hocker, kleine Sitznischen, gedämpfte Beleuchtung) den intimen Charakter des Betriebes betonen. Auch durch die besondere Art der Betriebsführung (Musikvorträge, Publikumstanz, Ausschank vor allem „harter“ Getränke wie Schnäpse, Liköre und Mischen dieser Getränke durch einen Barmixer auf Wunsch des Gastes) wird diese Betriebstype charakterisiert, die vorwiegend dem Bedürfnis nach Unterhaltung entgegenkommt.

 

DISKOTHEK

Diskotheken sind Gastgewerbebetriebe, die durch eine typische Ausstattung (Bartheken, Tanzflächen etc.) gekennzeichnet und vorwiegend auf jugendliches Publikum ausgerichtet sind. Der gastgewerbliche Schwerpunkt liegt im Ausschank von Getränken und der Musikdarbietung sowie Tanzunterhaltung (mechanische Musik, Lichteffekte, DJ-Auftritte, Show-Veranstaltungen).

 

WEINLOKAL/BIERLOKAL (PUB)

Weinlokal/Bierlokal sind Gastgewerbebetriebe, in denen der Ausschank von Getränken (Wein/Bier in verschiedenen Sorten) im Vordergrund steht.

 

BRANNTWEINSCHENKE

Bei Branntweinschenken handelt es sich um eine Betriebsart, die insbesondere durch eine auf rasche Abfertigung der Gäste eingestellte Betriebsführung gekennzeichnet ist. Das Charakteristikum ist darin zu finden, dass dort in erster Linie gebrannte geistige Getränke in reichhaltiger Auswahl und in der Regel zu niedrigeren Preisen als in den üblichen Gaststätten ausgeschenkt bzw. in offenen Gefäßen verkauft werden. Sonstige alkoholische und nichtalkoholische Getränke werden hingegen nur in untergeordnetem Umfang ausgeschenkt und verkauft.

 

LIEFERKÜCHE, PARTYSERVICE, CATERING 

Cateringbetriebe/Lieferküchen sind Gastgewerbebetriebe, die dadurch charakterisiert werden, dass die Speisen und Getränke nicht in einem eigenen Gastlokal verabreicht bzw. ausgeschenkt werden, sondern diese entweder von den Kunden abgeholt oder diesen zugestellt werden bzw. diese dort verabreicht bzw. ausgeschenkt werden.