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Mechatroniker, Landesinnung

Förderungen der Innung NÖ

Mechatroniker

Lesedauer: 2 Minuten

05.01.2024

1. Weiterbildungsförderung der Mechatronik Innung NÖ

Fördergegenstand

Gefördert werden Kosten für fachspezifische und kaufmännische Weiterbildungsmaßnahmen sowie Sprachkurse und Kurse im Bereich Betriebswirtschaft, Management und EDV von Unternehmern aktiver Mitgliedsbetrieben und deren Mitarbeitern.

Förderhöhe

50% der netto Kurskosten, max. aber 200€ der Nettokosten pro Teilnehmer. Max. 5 Förderungen pro aktivem Mitgliedsbetrieb sind pro Kalenderjahr möglich.

Förderkreis

Gefördert werden aktive Mitglieder der Landesinnung der Mechatroniker Niederösterreich mit Standort in Niederösterreich.

Dauer

Die Fördermaßnahme gilt solange das Förderbudget nicht überschritten wird.

Antrag

Rechnungen, Zahlungs- und Teilnahmebestätigungen sind bis spätestens 3 Monate nach Kursende an das Innungsbüro, mittels Antragsformular, zu übermitteln. Der Antragsteller hat anzugeben, dass er die De-minimis-Förderungs-Höchstgrenze in den letzten 3 Steuerjahren nicht überschritten hat, widrigenfalls wird keine Förderung ausbezahlt.

Anspruch

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Rückforderung

Sollte sich herausstellen, dass die Förderung widerrechtlich in Anspruch genommen wurde, ist die Förderung zurückzuzahlen.


2. Normenförderung der Mechatronik Innung NÖ

Fördergegenstand

Gefördert werden Kosten für den Ankauf von fachspezifischen Normen durch aktive Mitgliedsbetriebe.

Förderhöhe

50%, max. aber 200€ der Nettokosten pro Normenkauf. Max. 5 Förderungen von Normenkäufen pro aktivem Mitgliedsbetrieb sind pro Kalenderjahr möglich.

Förderkreis

Gefördert werden aktive Mitglieder der Landesinnung der Mechatroniker Niederösterreich mit Standort in Niederösterreich. Nur diese sind antragsberechtigt.

Dauer

Die Fördermaßnahme gilt solange das Förderbudget nicht überschritten wird.

Antrag

Rechnungen und Zahlungsbestätigungen sind bis spätestens 3 Monate nach Ausstellung derselben an das Innungsbüro, mittels Antragsformular, zu übermitteln. Der Antragsteller hat anzugeben, dass er die De-minimis-Förderungs-Höchstgrenze in den letzten 3 Steuerjahren nicht überschritten hat, widrigenfalls wird keine Förderung ausbezahlt.

Anspruch

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Rückforderung

Sollte sich herausstellen, dass die Förderung widerrechtlich in Anspruch genommen wurde, ist die Förderung zurückzuzahlen.


3. Förderung E zu B-Führerschein

Fördergegenstand

Gefördert werden Kosten für Absolvierung des E zu B-Führerscheins von Mitarbeitern und Lehrlingen aktiver Mitgliedsbetriebe.

Förderhöhe

50% der netto Kurskosten, max. aber 200€ der Nettokosten pro Teilnehmer. Max. 5 Förderungen pro aktivem Mitgliedsbetrieb sind pro Kalenderjahr möglich.

Förderkreis

Gefördert werden aktive Mitglieder der Landesinnung der Mechatroniker Niederösterreich mit Standort in Niederösterreich.

Dauer

Die Fördermaßnahme gilt solange das Förderbudget nicht überschritten wird.

Antrag

Rechnungen, Zahlungs- und Teilnahmebestätigungen bzw. Führerscheinkopien sind bis spätestens 3 Monate nach Kursende per Mail unter mechatronik@wknoe.at an das Innungsbüro zu übermitteln.

Anspruch

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Rückforderung

Sollte sich herausstellen, dass die Förderung widerrechtlich in Anspruch genommen wurde, ist die Förderung zurückzuzahlen.


Die Fördermaßnahmen der Landesinnung sind „De-minimis“- Beihilfen

Die auf dieser Seite angeführten Förderungen stellen eine De-minimis-Beihilfe gemäß der neuen De minimis VO (EU) 2023/2831 der Europäischen Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen, ABl. L 352/1 vom 24.12.2013, dar. Der neue Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen von einem Mitgliedsstaat gewährten De-minimis-Beihilfe darf in einem Zeitraum von drei Jahren EUR 300.000,-- (vgl Art 3 (2) neue De minimis VO) nicht übersteigen.

De minimis VO (EU) 2023/2831



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