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Sparte Handel

Angleichung Arbeiter und Angestellte – Kündigungsbestimmungen im Handel

Längere Kündigungsfristen der Arbeiter ab 1. Oktober 2021

Lesedauer: 1 Minute

Ab 1. Oktober 2021 kann die Arbeitgeberkündigung nur mehr unter Einhaltung der auch für die Angestellten geltenden längeren Kündigungsfristen ausgesprochen werden.

Beschäftigungsdauer

Beschäftigungsdauer

im 1. und 2. Dienstjahr

6 Wochen

ab dem 3. Dienstjahr

2 Monate

ab dem 6. Dienstjahr

3 Monate

ab dem 16. Dienstjahr

4 Monate

ab dem 26. Dienstjahr

5 Monate

    

Zusätzlich sind die gesetzlich normierten Kündigungstermine bei einer Arbeitgeberkündigung einzuhalten. Es handelt sich bei diesen Terminen jeweils um das Quartalsende.

Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber nach dem 1.10.2021 bei einer Arbeitgeberkündigung nicht nur längere Kündigungsfristen, sondern zusätzlich auch neue Kündigungstermine berücksichtigen muss.

Eine Vereinbarung zusätzlicher Kündigungstermine, wie bei Angestellten durchaus üblich, nämlich jene zum 15. und Letzten eines Kalendermonats, ist möglich 

Der Kollektivvertrag für Arbeiter im Handel sieht (unter Punkt XIV. KÜNDIGUNG lit. 7.) bereits eine Regelung für Kündigungen die nach dem 30.9.2021 ausgesprochen werden vor - es gilt laut Kollektivvertrag als vereinbart, dass das unbefristete Arbeitsverhältnis unter vorheriger Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zu jedem Fünfzehnten oder Letzten eines Kalendermonats aufgelöst werden kann. (Eine diesbezügliche einzelvertragliche Vereinbarung ist daher grundsätzlich nicht notwendig, wir empfehlen trotzdem eine Überprüfung der alten Arbeitsverträge, ob diese Vereinbarungen zur Kündigung enthalten, welche den neuen Regelungen im Kollektivvertrag entgegenstehen und diese gegebenenfalls anzupassen).

Beispiel:

  • Ein Arbeiter ist seit 7 Monaten im Betrieb tätig, der Arbeitgeber beschließt am 13.10. das Arbeitsverhältnis so bald als möglich zu beenden. Der Kündigungstermin ist der Zeitpunkt, an dem das Arbeitsverhältnis aufgelöst sein soll (also der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses) und nicht der Tag, an dem die Kündigung ausgesprochen werden muss. Die Kündigungsfrist ist die Zeitspanne, die zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Kündigungstermin liegt.

    Der Arbeitgeber hat im Beispiel eine Kündigungsfrist von 6 Wochen einzuhalten, da der Kollektivvertrag die Kündigungstermine zum 15. und Letzten eines Monats vorsieht, ist eine Kündigung zum 30.11. möglich.

Arbeitnehmerkündigungen

Auch bei Arbeitnehmerkündigungen kommt es zu einer Änderung der Kündigungsfristen und Kündigungstermine.

So kann auch der Arbeiter das Dienstverhältnis (siehe Kollektivvertrag Arbeiter im Handel Punkt XIV. KÜNDIGUNG lit. 8.)

  • mit jedem Fünfzehnten oder dem letzten Tage eines Kalendermonats
  • unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist

beenden.

Stand: 16.09.2021

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