Baugrund Planung Konzept von den ersten Schritten bis zur Katasterplanung
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Raumordnungsgesetz: Die wichtigsten Bestimmungen für den Handel

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29.03.2023

Standorte

Handelsbetriebe können raumordnungsrechtlich nur in bestimmten Standorten angesiedelt oder erweitert werden. Hauptziel der Regelungen ist, die weitere Verlagerung von Handelsflächen an die Peripherie zu beschränken. Seit März 2021 ist zur Einschränkung des Bodenverbrauches zudem die Anzahl der Parkplätze bei Handelsbetrieben eingeschränkt. Die wichtigsten Bestimmungen zu diesen Themen finden Sie im PDF Gebiete für Handelseinrichtungen in NÖ (PDF)

Größere Handelsflächen

Größere Handelsflächen können laut Raumordnungsgesetz nur mehr in innerörtlichen Lagen, in sogenannten Zentrumszonen angesiedelt werden. Zentrumszonen sind im Flächenwidmungsplan durch die Gemeinde auszuweisen. Die wichtigsten Voraussetzungen finden Sie in einem von der Landesregierung erstellten Leitfaden zur Abgrenzung von Zentrumszonen (Land NÖ) 

Allgemeine Bestimmungen des Raumordnungsgesetzes

Neben den speziellen Bestimmungen für den Handel sind bei der Ansiedlung von Betrieben die allgemeinen Bestimmungen des Raumordnungsgesetzes zu beachten. Die wichtigsten Themen dazu finden Sie unter Allgemeine Info zur Raumordnung.