Drei Personen mit Brillen in weißen Kitteln blicken auf aufgeklapptes Notebook, im Vordergrund verschwommen Mikroskop
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Chemische Industrie, Fachgruppe

Lehrlingsförderung 2024

für Mitglieder der Fachgruppe Chemische Industrie NÖ

Lesedauer: 1 Minute

02.02.2024

Voraussetzungen

  • Mindestens ein Lehrling wird/wurde im Jahr 2024 aufgenommen.
  • Der unternehmerische Schwerpunkt muss in der Branche der Chemischen Industrie NÖ liegen (gemessen an den Grundumlagenzahlungen).
  • Das antragstellende Unternehmen muss über eine aufrechte (kein Nichtbetrieb) Gewerbeberechtigung im Rahmen der Fachgruppe der chemischen Industrie der Wirtschaftskammer Niederösterreich verfügen.
  • Es dürfen keine Grundumlagenrückstände aus Vorperioden bestehen.
  • Eine Kopie des Lehrvertrages ist mit dem Förderungsantrag mit zu übermitteln (wurden mehrere Lehrlinge aufgenommen, genügt die Kopie eines Lehrvertrages).
  • Die Förderaktion gilt nur im Jahr 2024.
  • Die Antragstellung hat im Jahr 2024 zu erfolgen.

Förderhöhe

  • Einmaliger Zuschuss in der Höhe von € 1.000,–
zum Förderantrag (PDF)