Zuverlässigkeit/Verantwortliche Beauftragte
im Autobusgewerbe
- Infoblatt
- RIS - Verwaltungsstrafgesetz (VStG) 1991 § 9 - Bundesrecht konsolidiert
- Bestellung gem. § 9 VStG
- Bestellung gem. § 9 VStG und § 7j AVRAG
- Bestellung gem. § 23 Abs. 1 ArblG
Anmerkung:
Im Punkt 6 sind ausführliche Angaben zu Stellung im Unternehmen, Führungsaufgaben und Befugnisse unbedingt anzuführen. Zusätzlich sollte folgender Satz enthalten sein: Dem verantwortlichen Beauftragten ist jedenfalls die erforderliche, selbstverantwortliche Anordnungsbefugnis erteilt, um seinen Pflichten in den ihm übertragenen Zuständigkeitsbereichen wirksam nachkommen zu können. - Bestellung gemäß § 28a Abs.3 AuslBG