Gewerbliche Dienstleister, Fachgruppe

Fachgruppentagung der Fachgruppe OÖ der Gewerblichen Dienstleister

29. September 2021 | 16:00 Uhr | Restaurant Hoamat, Haibach ob der Donau

Lesedauer: 1 Minute

Einladung zur formalen Fachgruppentagung der Fachgruppe OÖ der Gewerblichen Dienstleister am Mittwoch, 29. September, 16:00 Uhr im Restaurant Hoamat, in 4083 Haibach.



Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
    und der Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung der Tagesordnung und
    Genehmigung des Protokolls der Fachgruppentagung vom 16.9.2020
    (das Protokoll liegt im Fachgruppenbüro zur Einsichtnahme auf)
  3. Bestellung einer/eines Protokollprüferin/ers
  4. Beschlussfassung über die Feststellung der Erhöhung und teilweisen Senkung der Grundumlage für 2022
  5. Allfälliges


Anm. zu 4.: Ein ausführliches Mitgliederschreiben wird noch an alle Betriebe versendet. Jedes Mitglied hat ab Erhalt, jedoch bis spätestens 22. September 2021, die Möglichkeit eine begründete schriftliche Stellungnahme zur Erhöhung/Senkung der Grundumlage an die Fachgruppe OÖ abzugeben.


Zwei Anträge liegen zur Senkung/Erhöhung der Grundumlage 2022 vor: 

Antrag Dr. Christian Fuchs, MBA 

  • Reduzierung der Vorschreibung auf Einmalzahlung in der Fachgruppe
  • Beibehaltung der Rechtsformstaffelung
  • Reduzierung der Beitragssätze von derzeit 6 auf 3 – EUR 150,00 | 100,00 | 80,00 lt. Auflistung in Beilage 

Antrag Mag. Gerhard Edelsbacher

  • Reduzierung der Vorschreibung auf Einmalzahlung in der Fachgruppe
  • Beibehaltung der Rechtsformstaffelung
  • Reduzierung der Beitragssätze von derzeit 6 auf 2 – EUR 130,00 | 80,00 lt. Auflistung in Beilage 

 

Die Sitzung findet unter Einhaltung der jeweils gültigen Covid-19 Bestimmungen statt. Eine Anmeldung bis 27. September 2021 ist unter E dienstleister@wkooe.at bzw. T 05 90 909-4154 unbedingt erforderlich.

Bei dieser Fachgruppentagung sind nur Mitglieder der Fachgruppe teilnahmeberechtigt. Juristische Personen und sonstige Rechtsträger haben zur Ausübung ihrer Rechte in der Fachgruppentagung eine physische Person, die die Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht gem. § 85 Abs. 2 WKG erbringt, zu bevollmächtigen. Die erteilte Vollmacht ist bei der Sitzung vorzulegen.

Stand: 31.08.2021