Maler und Tapezierer, Landesinnung

Beratungsscheck in technischen und rechtlichen Fragestellungen

Ein Service Ihrer Landesinnung

Lesedauer: 1 Minute

29.11.2023

Schon bisher gab es von der Landesinnung für die Mitglieder das Angebot einer kostenlosen Erstberatung durch einen Maler-Sachverständigen im Zusammenhang mit der Ausführung von Malerarbeiten. Damit gelang in einer erheblichen Anzahl von Fällen eine außergerichtliche Einigung oder Abwehr unberechtigter Forderung gegen Mitglieder. 

Nunmehr wird das Angebot auch auf eine Erstberatung in rechtlichen Fragestellungen durch die Anwaltskanzlei JAEGER & Partner Rechtsanwälte OG ausgedehnt.

Die kostenlose Erstauskunft wird für Rechtsfragen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausübung des Malergewerbes stehen, wie zum Beispiel Bauwerksvertrag, Kaufvertrag, Gewährleistung und Schadenersatz, gewährt. 

Jeder Mitgliedsbetrieb der Landesinnung OÖ der Maler und Tapezierer kann einmalig pro Kalenderjahr je eine Erstauskunft aus einem der beiden Bereiche (Sachverständiger und/oder Rechtsanwalt) in Anspruch nehmen. Gefördert werden von der Landesinnung die Kosten pro Erstberatung von 70 Euro pro Stunde, bis zu einem Maximalbetrag 500,00 Euro netto.  

Um die kostenlose Beratungsleistung in Anspruch nehmen zu können, ist vor Inanspruchnahme der Beratungsleistung ein schriftlicher Förderantrag samt Sachverhaltsschilderung und allenfalls Darstellung des betrieblichen Zusammenhanges an die Landesinnung OÖ der Maler und Tapezierer zu richten. Den Förderantrag (siehe Beilage) richten Sie bitte per Mail an: malertapezierer@wkooe.at 

Die Anfragen werden nach Einlagen von der Landesinnung geprüft und entweder an einen von der Landesinnung OÖ der Maler und Tapezierer ausgewählten Maler–Sachverständigen oder an die Anwaltskanzlei JAEGER & Partner Rechtsanwälte OG weitergeleitet. Der jeweilige Experte nimmt dann direkt mit dem Unternehmen Kontakt auf. 

Fördervoraussetzungen:

  • Aktive Mitgliedschaft in der Landesinnung OÖ der Maler und Tapezierer
  • Antragstellung mittels vollständig ausgefülltem Förderantrag samt Sachverhaltsschilderung
  • Kein Grundumlagenrückstand aus einem, dem der Antragstellung vorangegangenen Kalenderjahr
  • Erstmalige Inanspruchnahme der Unterstützung im gleichen Fachbereich im laufenden Kalenderjahr 
  • Keine Gerichtsanhängigkeit

Förderabwicklung:

Nach erfolgter Abrechnung durch den beauftragten Sachverständigen und/oder Rechtsanwalt sind folgende Unterlagen bei der Landesinnung der Maler und Tapezierer zu übermitteln:

  • Kopie der Honorarabrechnung des Sachverständigen/Rechtsanwalt
  • Kopie des Gutachtens
  • Bankverbindung samt Kontodaten, für die Überweisung des Förderbetrages  

Für nachträglich der Landesinnung zur Kenntnis gebrachte Inanspruchnahme oder Anfragen wird keine finanzielle Unterstützung gewährt. 

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