Metalltechniker, Landesinnung

Erlässe

Wichtige Informationen für die Landtechnik

Lesedauer: 1 Minute

  • 60. KDV-Novelle 

    Die 60. KDV-Novelle wurde am 17. November 2014 im BGBl. II, Nr. 290 kundgemacht. Primär wurden darin Anpassungen der Fahrzeug-Bauvorschriften an aktuelle EU-Rechtsakte vorgenommen. Zum besseren Verständnis haben wir gemeinsam mit den verbundenen KFZ-Fachverbänden innerhalb der WKÖ wieder eine Erläuterung erstellen lassen.

    Broschüre 60. KDV-Novelle


  • Da bei der wiederkehrenden Begutachtung von Zugmaschinen gemäß § 57a KFG immer wieder Fragen und Unsicherheiten im Hinblick auf die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeuges wegen verschiedener Anbauteile auftreten, finden Sie hier nun das Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie.
  • Erlass - Ausnahmegenehmigung von lof-Zugmaschinen aus auslaufenden Serien (Stufe IIIA)

    Anbei finden Sie einen aktuellen Erlass des BMVIT zum Thema Ausnahmegenehmigung von lof Zugmaschinen aus auslaufenden Serien.
    zum Erlass


  • Erlass des BMVIT zur §57a Begutachtung : Durchführung von Abgastests bei Dieselfahrzeugen
    Das BMVIT hat  einen Erlass übermittelt, der beschreibt, wie bei einer § 57a-KFG Überprüfung der Abgastest von Dieselfahrzeugen mit Drehzahlbegrenzung umzugehen ist.
    zum Erlass

  • Ausnahmegenehmigungen hinsichtlich der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 (Euro VI) für Fahrzeuge aus auslaufenden Serien

       Um die Ziele der EU für die Verbesserung der Luftqualität zu erreichen sind unter anderem auch fortwährende Bemühungen zur Senkung von Kraftfahrzeugemissionen erforderlich. Aus diesem Grund ist ab dem 31. Dezember 2013 die Zulassung und der Verkauf von neuen Fahrzeugen, die den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 592/2009 nicht entsprechen, nicht mehr möglich.

    Artikel 27 der Richtlinie 2007/46/EG gestattet den Mitgliedsstaaten jedoch für Fahrzeuge und unvollständige Fahrzeuge der Klassen M1, M2, M3 oder N aus diesen auslaufenden Serien Ausnahmegenehmigungen zu erteilen.

       Um sicherzustellen, dass betroffenen Fahrzeuge zeitgerecht eine Ausnahmegenehmigung erhalten, wird ersucht, eine entsprechende Meldung bis Anfang Dezember 2013 durchzuführen. Die dazu benötigten Formulare werden ab Ende Oktober 2013 auf der Website der Bundesanstalt für Verkehr zum Download angeboten.

        zum Erlass

  • Vorgehensweise bei LKW-Umrüstungen mit dem System "HydroHybrid"

       Die Umrüstung von Lastkraftwagen mit dem Diesel-Einspritzsystem der Firma HYDROHYBRID Motorsystems mit der Bezeichnung „HydroHybrid“ zur Reduktion des Treibstoffverbrauchs und somit auch des CO2-Ausstoßes soll im Sinne der Förderung des Umweltschutzes insofern vereinfacht und somit forciert werden, dass die Änderung nicht gemäß § 33 Abs. 1 des Kraftfahrgesetzes 1967 angezeigt werden muss.

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       Einbauteileliste

  • 59. KDV-Novelle - Änderung der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967

       Hier können Sie den Erlass des BMVIT vom 21.12.2012 downloaden. 
    Hier finden Sie die Erläuterungen zur 59. KDV-Novelle.


Stand: 13.05.2022