Buch-, Kunst- & Musikalienverlag
Unter Buch-, Kunst- und Musikalienverlag versteht man die Übernahme von Werken der Literatur, bildenden Kunst und Tonkunst zur Besorgung der Vervielfältigung und zum Vertrieb. Für die Vervielfältigung selbst wäre allerdings eine eigene Gewerbeberechtigung, z.B. Drucker und Druckformenhersteller, erforderlich.
Der Buch-, Kunst- und Musikalienverlag ist ein freies Gewerbe, das eine Gewerbeanmeldung erfordert, sofern es sich nicht um den Selbstverlag des Urhebers handelt.