Buch- und Medienwirtschaft, Fachgruppe

Buch-, Kunst- & Musikalienverlag

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Unter  Buch-, Kunst- und Musikalienverlag versteht man die Übernahme von Werken der Literatur, bildenden Kunst und Tonkunst zur Besorgung der Vervielfältigung und zum Vertrieb. Für die Vervielfältigung selbst wäre allerdings eine eigene Gewerbe­berechtigung, z.B. Drucker und Druckformenhersteller, erforderlich.

 

Der Buch-, Kunst- und Musikalienverlag ist ein freies Gewerbe, das eine Gewerbeanmeldung erfordert, sofern es sich nicht um den Selbstverlag des Urhebers handelt.

Stand: 01.03.2022