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Eigen- & Selbstverlag

Unter Selbstverlag ist die Herausgabe und der Verkauf durch den Urheber (Autor) zu verstehen, weshalb es niemals von juristischen Personen ausgeübt werden kann. Bei Übertragung des Urheberrechtes auf jemand anderen erlischt für die Dauer und im Umfang der Übertragung das Selbstverlagsrecht.

 

Die Ausübung des Selbstverlages der Urheber ist genauso wie die literarische Tätigkeit und die Ausübung der schönen Künste aus dem Geltungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommen. Diese Tätigkeiten benötigen somit gemäß § 2 Abs.1. Ziff.7 GewO 1994 keine Gewerbeanmeldung.

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