Kino-, Kultur und Vergnügungsbetriebe, Fachgruppe

Fachgruppentagung der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe

Donnerstag, 22. September 2022 | 13:00 Uhr | WKOÖ, Raum 402 

Lesedauer: 2 Minuten

15.11.2023

Die Fachgruppe OÖ der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe lädt am 22. September 2022 um 13:00 Uhr in der WKO Oberösterreich, Hessenplatz 3, 4020 Linz, Raum 402 zur Fachgruppentagung ein.



Tagesordnung:

  1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  3. Genehmigung der Tagesordnung
  4. Genehmigung des Protokolls der Fachgruppentagung vom 29. September 2021
  5. Grundumlage 2023 - Diskussion und Beschluss über die geplante Erhöhung der Grundumlage:  (vergrößern)
  6. Allfälliges


Mitgliederinformation zur geplanten Anpassung der Zuschläge für sonstige Geschäfte und damit zu einer Grundumlagenerhöhung für Kindergeschäfte, Schieß- und Spielgeschäfte.

Die Fachgruppe der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe hat in den letzten Jahren die Grundumlagen in beträchtlichem Ausmaß gesenkt. Dies resultiert unter anderem aus dem Entfall der Rechtsformstaffelung. Dies führte zu einer dauerhaften Umlagensenkung in Höhe von 37,22 %. Damit wurden nachhaltig die Betriebe im Durchschnitt um 37,22 % entlastet.

In weiterer Folge sind die Umlagen auch durch Marktveränderungen weiter zurückgegangen. So beträgt eine weitere Umlagenreduktion für die Fachgruppe beispielsweise von 2021 in Höhe von EUR 57.569,20 auf 2022 in Höhe von aktuell EUR 39.499,35. Um das wirtschaftliche Überleben des Fachverbandes sicherzustellen, war im gleichen Zeitraum eine Steigerung des Fachverbandsanteiles für die Fachgruppe OÖ von EUR 18.100,00 im Jahr 2021 auf EUR 20.670,00 im Jahr 2022 erforderlich. Darüber hinaus hat die Fachgruppe im Jahr 2020 auf die Hälfte der Grundumlagenvorschreibungen aufgrund der Corona-Pandemie verzichtet. Damit ist ersichtlich, dass der Betrieb der Fachgruppe in den letzten Jahren nurmehr durch Auflösen von Rücklagen möglich war, um einerseits den Geschäftsbetrieb für Service und Branchenaktivitäten und andererseits Maßnahmen für die Branche zu finanzieren.

Bedingt durch die neue Grundumlagenschablone kommt es zu einer Vereinheitlichung der Zuschläge für Kindergeschäfte, Schieß- und Spielgeschäfte mit dem schon bisher vorgeschriebenen Zuschlag für Kleinfahrgeschäfte in Höhe von EUR 41.- und damit zu einer Erhöhung in diesem Bereich. Weitere Erhöhungen sind nicht vorgesehen und bleiben alle anderen Gruppen unberührt. Durch diese Maßnahme kann es zu einer teilweisen Kompensation der Grundumlagenrückgänge kommen.

Jedes Mitglied kann seine Meinung zur Grundumlagen-Erhöhung bis spätestens 12. September 2022 gegenüber der Fachgruppe am besten per Mail an unterhaltung@wkooe.at äußern.

Die Tagung findet unter den zum Veranstaltungszeitpunkt geltenden Corona-Schutzmaßnahmen statt.

Aus organisatorischen Gründen ersuchen wir um Anmeldung bis spätestens 15. September 2022 per E-Mail an unterhaltung@wkooe.at

Die Tagung ist nicht öffentlich, teilnahmeberechtigt sind nur Fachgruppenmitglieder. Juristische Personen und sonstige Rechtsträger haben zur Ausübung ihrer Rechte eine physische Person schriftlich zu bevollmächtigen, die die Voraussetzungen (vgl. § 85 Abs. 2 WKG) erfüllt. Eine Vertretung verhinderter Mitglieder ist nicht zulässig.