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Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen, Fachgruppe

WIR für fairen Wettbewerb

Wir haben für unsere Branche erreicht: Neustrukturierung des rechtlichen Rahmens, auch zur Abwehr unlauterer Konkurrenz.

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15.11.2023
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Die intensive Lobbyingarbeit aller Fachgruppen und des Fachverbandes hat letztlich zu einer Novellierung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes geführt, die der unlauteren Konkurrenzierung des Taxigewerbes durch Vermittlungs-Plattformen einen Riegel vorschieben wird. Durch diese Novelle soll Wettbewerb nicht ausgeschaltet werden, sondern vielmehr sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen für ALLE Anbieter sichergestellt sein. Das bisherige Mietwagengewerbe mit PKW wird aufgegeben und durch das neu geschaffene Einheitsgewerbe „Personenbeförderung mit PKW (Taxi)“ ersetzt; d.h. es gibt künftig nur noch das Taxigewerbe und dieses wird nicht nur für klassische Shuttle-Dienste eingesetzt, sondern auch für jene Beförderungen, die bislang von Mietwagenunternehmen durchgeführt wurden (zB Schüler- und Kindergartenbeförderung, Patientenbeförderung etc.)

Der Zugang zum Unternehmertum im neuen Einheitsgewerbe erfolgt einerseits – wie bisher – über die Absolvierung einer Befähigungsprüfung und wird aber andererseits deutlich entbürokratisiert. So entfällt insbesondere der bisher erforderliche Nachweis einer mindestens dreijährigen Berufspraxis. Damit wird ein wesentlicher Schritt in Richtung einer Öffnung des Marktes für Quereinsteiger gesetzt, gleichzeitig jedoch werden die negativen Folgen einer völligen Liberalisierung der Branche vermieden und damit auch weiterhin die Wahrung eines vom Kunden erwarteten Qualitätsanspruches sichergestellt.


Wir fordern für unsere Branche: Faire Abgeltung für die Beförderung von Schul- und Kindergartenkindern und von Menschen mit Beeinträchtigung.

Das Familienministerium, das auf bundespolitischer Ebene für die Verhandlung und Gewährung der Entgelte in der Schülerbeförderung zuständig ist, hat während der letzten 15 Jahre die überproportionale Kostenentwicklung in den Beförderungsgewerben negiert und lediglich eine Valorisierung der Entgelte auf Basis des Verbraucher-Preis-Index (VPI) zugestanden. Dadurch stehen wir nun vor der Situation, dass die Entgelte die Kosten nicht mehr decken können. Die Schülerbeförderung (und damit auch die Beförderung von Kindergartenkindern und Menschen mit Beeinträchtigung, deren Erlössituation unmittelbar an jene der Schülerbeförderung gekoppelt ist) ist in vielen Fällen (insbesondere bei Kurzstrecken) nicht mehr kostendeckend zu führen. Wir sind positiv gestimmt, dass unser zwischenzeitlich eingeleiteter „Aktionismus“ (mediale Aktivitäten und Einfordern der Unterstützung durch Bürgermeister und Gemeindebund) Erfolg haben wird, das Ministerium dazu zu bewegen, mit uns in Verhandlungen zur strukturellen Neugestaltung der Erlössituation einzutreten. Wir treten mit allem Nachdruck für eine kilometer- und zeitbezogene Bezahlung ein, für mehrjährige Vertragssicherheit, für Wegfall von Entgeltreduktionen (Leer-Kilometer, Minderauslastung etc.) sowie für die Verankerung der Schülerbeförderung als Pflicht- und Sachleistung.


Unsere Forderungen für Oberösterreich 

Zusätzlich zu den Themen für unsere Branche gibt es eine Reihe von überregionalen Forderungen – zur Standortsicherung und zum Wohl unseres Landes. Was unsere Wirtschaft jetzt braucht, lesen Sie hier.